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NORD/LB Kapitalmarktportal: Produkte
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Stiftungsberatung
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Stiftungsberatung Wie Sie mit Ihrem Geld Gutes tun können: unsere Stiftungsberatung Sie haben keine Erben oder Ihre Erben sind bereits gut versorgt? Ihnen liegt ein bestimmtes Thema am Herzen? Sie möchten der Gesellschaft etwas zurückgeben, die Familie versorgen oder die Unternehmensnachfolge sichern? Stiftungen Stiftungen sind das Herz der Gesellschaft. Hinter jeder Stiftung stehen Gründer:innen, die etwas bewegen oder erhalten wollen und Menschen, die mit viel Engagement und Herzblut dabei helfen den Stiftungszweck zu erfüllen. Mit einer Stiftung engagieren Sie sich langfristig für einen von Ihnen gewählten Zweck. Hierfür trennen Sie sich von Ihrem Vermögen und bringen es in eine Stiftung ein. Das Vermögen wird möglichst sicher und ertragreich angelegt. Aus den Erträgen und weiteren Einnahmen (z.B. Spenden) werden dann gemeinnützigen Projekte im Rahmen des Stiftungszweckes verwirklicht. Welcher ist der richtige Weg für Sie, sich zu engagieren? Ist die Gründung einer eigenen rechtsfähigen Stiftung (gemeinnützige Stiftung oder Familienstiftung) für Sie der richtige Weg oder doch eher ein Engagement über eine Treuhandstiftung? Soll die Stiftung das Vermögen erhalten (Ewigkeitsstiftung) oder verbrauchen (Verbrauchsstiftung)? Oder kann Ihr Stifterwille alternativ auch durch eine Zustiftung oder Spende erfüllt werden? Im Rahmen unserer ganzheitlichen Betrachtung, Ihrer individuellen Situation und unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Beweggründe begleiten wir Sie gerne bei der Entscheidungsfindung. Sie haben bereits eine Stiftung? Prima. Beratung zu Anlagerichtlinien für Stiftungen Geben Sie Ihrem Stiftungsvermögen den notwendigen Rahmen, um verantwortungsvoll nachvollziehbare Anlageentscheidungen zu treffen. Anlage von Stiftungsvermögen Niedrige Zinsen, zu hohe Kosten, Anlage in Einzelanlagen, Stiftungsfonds oder eine individuelle Vermögensverwaltung? Die Anlage von Stiftungsvermögen ist herausfordernd. Wir haben die richtigen Ansprechpartner für Sie, um Ihr Vermögen zukunftsgerichtet und nachhaltig anzulegen. Ihre Ansprechpartner Sarina Beier Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Tel: Sarina Beier anrufen +49 (0) 531 487-7642 Braunschweig E-Mail senden zum Team Kevin David Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Tel: Kevin David anrufen +49 (0) 531 487-7677 Braunschweig E-Mail senden zum Team Bettina Fulfs Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Mobil: Bettina Fulfs anrufen +49 (0) 1578 5166 298 Hamburg E-Mail senden zum Team Bastian Hübschmann Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Tel: Bastian Hübschmann anrufen +49 (0) 531 487-7662 Braunschweig E-Mail senden zum Team...
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Tombstones Structured Finance
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Strukturierte Finanzierungen Tombstones Structured Finance Tombstones im Bereich Structured Finance Die Tombstones sind eine kurze Zusammenfassung unserer weltweiten Projektfinanzierungsaktivitäten im Bereich Structured Finance. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Geschäften, die unsere Teams im letzten Jahr abgeschlossen haben. Kürzlich abgeschlossene Transaktionen im Bereich Energie 2021 BayWa r.e. Nisida srl Wind Farm Serralonga 50,5 MW Senior Debt Facilities, Mandated Lead Arranger EUR 57.100.000 2021 S Power Northpeak Solar Portfolio 117 MW Coordinating Lead Arranger, Bookrunner & Lender USD 128.300.000 2021 wpd Wind Farm Karhunnevankangas 188 MW Senior Debt Facilities and EBL, Mandated Lead Arranger; ECA Adviser & Agent EUR 218.300.000 2020 NEOEN Western Downs Solar Farm, 460MWp Initial Financier, Mandated Lead Arranger AUD 600.000.000 Kürzlich abgeschlossene Transaktionen im Bereich Infrastruktur 2021 >500 bed new-build hospital with 25-year PPP concession agreement from Victoria State, Australia Mandated Lead Arranger 2021 Alpha Trains NOB S.A.R.L. Financing of 31 new SIEMENS battery-electric multiple unit train sets for operation in the rail network Ost-Brandenburg Sole Arranger, Original Lender, Facility + Security Agent, Hedging + Account Bank Approx. € 200 million 2021 BeNEX GmbH + Agilis Eisenbahnges. mbH & Co. KG Financing of 23 new Siemens-built & Refi of 26 existing Alstom-built Electric Multiple Units for operation in the rail network Regensburg-Donautal Arranger, Hedge Provider, Original Lender > 200 Mio. € 2020 446-mile intrastate natural gas pipeline Lender 1.754 Mrd USD, Total Debt Facilities...
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Finanzplanung
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Finanzplanung Schaffen Sie sich eine Entscheidungsgrundlage: Ihre private Finanzplanung Sie gehören zu den Menschen, die Entscheidungen am liebsten anhand von Fakten treffen? Mit unserer umfassenden Finanzplanung erhalten Sie eine fundierte Vermögensanalyse und Grundlage für Ihre zukünftigen finanziellen Entscheidungen. Wir helfen Ihnen gerne und sprechen gemeinsam mit Ihnen zum Beispiel über diese Themen: Ganzheitliche Status Quo Analyse Ihres Vermögens Analyse Ihrer zukünftigen Vermögens- und Liquiditätsentwicklung Analyse und Beurteilung Ihrer Vermögensgegenstände Auswirkungen von zukünftigen Lebensereignissen auf Ihre finanzielle Situation (u.a. Firmenverkauf, Ruhestandseintritt, Berufsunfähigkeit, Todesfallszenario, u.v.m.) Strategische Vermögensausrichtung auf Ihre Vermögensnachfolge Hinweis: Unsere Beratung beinhaltet keine Rechts- und Steuerberatung. Ihre Ansprechpartner Sarina Beier Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Tel: Sarina Beier anrufen +49 (0) 531 487-7642 Braunschweig E-Mail senden zum Team Kevin David Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Tel: Kevin David anrufen +49 (0) 531 487-7677 Braunschweig E-Mail senden zum Team Bettina Fulfs Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Mobil: Bettina Fulfs anrufen +49 (0) 1578 5166 298 Hamburg E-Mail senden zum Team Bastian Hübschmann Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Tel: Bastian Hübschmann anrufen +49 (0) 531 487-7662 Braunschweig E-Mail senden zum Team...
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Unternehmensnachfolge
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Unternehmensnachfolge Werte bewahren und Handlungsfähigkeit sicherstellen: Ihre Unternehmensnachfolge Sie haben Werte geschaffen und wollen diese bewahren? Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge. Neben der Sicherung des Unternehmensvermögens spielt dabei häufig die Handlungsfähigkeit der zukünftigen Unternehmergeneration sowie die Verzahnung der unternehmerischen und privaten Vermögensnachfolge eine große Rolle. Unser ganzheitliches Vermögenskonzept zeigt Ihnen schon heute Handlungsfelder auf. Nehmen Sie sich die Zeit um sich in Ruhe auf die Zukunft vorzubereiten und profitieren Sie zusätzlich von unserem breiten internen und externen Netzwerk an Expert:innen, die Sie kompetent bei der Umsetzung Ihrer Unternehmensnachfolge unterstützen. Hinweis: Unsere Beratung beinhaltet keine Rechts- und Steuerberatung. Ihre Ansprechpartner Sarina Beier Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Tel: Sarina Beier anrufen +49 (0) 531 487-7642 Braunschweig E-Mail senden zum Team Kevin David Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Tel: Kevin David anrufen +49 (0) 531 487-7677 Braunschweig E-Mail senden zum Team Bettina Fulfs Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Mobil: Bettina Fulfs anrufen +49 (0) 1578 5166 298 Hamburg E-Mail senden zum Team Bastian Hübschmann Private Investors | Portfolio- und Generationenmanagement Tel: Bastian Hübschmann anrufen +49 (0) 531 487-7662 Braunschweig E-Mail senden zum Team...
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Firmenkunden Newsletter
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Firmenkunden Firmenkunden Newsletter Firmenkunden und Verbund Newsletter Wenn Sie keine aktuellen Informationen über wichtige Kennzahlen, neueste Entwicklungen und spannende Kundenprojekte im Bereich Firmenkunden und Verbund der NORD/LB verpassen möchten, nehmen wir Sie gern auf unseren Firmenkunden-Verbund-Newsletter-Verteiler. Der Newsletter erscheint einmal pro Quartal. Bitte geben Sie dazu Ihre Kontaktdaten vollständig an. Vielen Dank. Newsletter Firmenkunden und Verbund Newsletter Aktuelle Informationen über wichtige Kennzahlen, neueste Entwicklungen und spannende Kundenprojekte lesen Sie im Firmenkunden und Verbund Newsletter der NORD/LB. Zum Firmenkunden und Verbund Newsletter (alle Ausgaben) Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter folgendem Link...
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Compliance
  1. Die NORD/LB
  2. Compliance
Compliance Compliance Für die NORD/LB und ihre Mitarbeiter*innen ist das ethische und integre Verhalten ein hohes Gut. Für den Schutz geltender Gesetze sowie die Einhaltung marktbezogener Richtlinien setzt sich der Compliance-Bereich der Bank ein. Hierbei nimmt das verantwortungsvolle Handeln eine wichtige Rolle ein, welches zum Selbstverständnis der Bank gehört. Integrität leben: Das Compliance Management der NORD/LB In der NORD/LB verstehen wir Compliance als unverzichtbaren Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Unser Compliance Management System (CMS) dient dem Ziel, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sowie interne Standards eingehalten werden. Es orientiert sich an den Grundelementen eines wirksamen CMS gemäß IDW PS 980: Compliance-Kultur, Ziele, Risikoanalyse, Programm, Organisation, Kommunikation und Überwachung. Das CMS der NORD/LB umfasst verbindliche Vorgaben wie den Code of Conduct und die Corporate Compliance Policy, die für alle Mitarbeitenden gelten. Diese bilden den Rahmen für Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozesse, die eine klare Struktur und einheitliche Standards gewährleisten sollen. Die Umsetzung erfolgt entlang der Verteidigungslinien: Die erste Linie verantwortet die operative Einhaltung, während die zweite Linie – der Bereich Compliance & Security – die Überwachung und Weiterentwicklung sicherstellt. Ergänzend sorgen Schulungen, regelmäßige Kontrollen und Berichte an den Vorstand und weitere Gremien der Bank für Transparenz und Wirksamkeit. Ein zentrales Prinzip unseres CMS ist die Verankerung auf höchster Ebene: Alle Policies und Richtlinien werden durch den Vorstand der NORD/LB freigegeben. So sollen rechtliche Anforderungen und ethische Grundsätze in allen Geschäftsprozessen eingehalten werden – für langfristigen Unternehmenserfolg und das Vertrauen unserer Kundschaft und unserer Partner. Die ethischen Standards und Verhaltensgrundsätze der NORD/LB sind in dem Code of Conduct beschrieben. Die Umsetzung und Einhaltung der konkreten Anforderungen zu einzelnen Aspekten werden kontinuierlich überwacht und regelmäßig überprüft. Hierzu gehören die Bewertung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Beschäftigten, die Überprüfung von Kontroll- und Überwachungsmechanismen, die Untersuchung gemeldeter Fehlverhaltensfälle sowie die Bewertung ergriffener Reaktions- und Abhilfemaßnahmen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die fortlaufende Weiterentwicklung des Governance- und Compliance-Rahmens der Bank ein und unterstützen die konsistente Umsetzung der im Code of Conduct verankerten ethischen Grundsätze. Die im Code of Conduct kodifizierten ethischen Standards und Verhaltensgrundsätze gelten in allen Geschäftsbereichen und an allen Standorten der NORD/LB. Die Tochterunternehmen der NORD/LB Gruppe sind aufgefordert, die eigenen Verhaltensgrundsätze daran anzulehnen. Die Einhaltung der festgelegten Grundsätze wird in allen Geschäftsbereichen und an allen Standorten durch regelmäßige, risikoorientierte Compliance- und Prüfungsmaßnahmen überwacht. Dabei werden insbesondere die Angemessenheit und Wirksamkeit von Maßnahmen und Kontrollen, die Einhaltung relevanter Anforderungen sowie der Umgang mit ethikbezogenen Vorfällen bewertet. Die Erkenntnisse daraus werden den zuständigen Gremien berichtet und fließen in die kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems der NORD/LB ein. Werte und Ziele Wir wollen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit zu einer lebenswerten Zukunft beitragen und als Finanzpartnerin diesen Weg gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden gehen. Unsere Strategie sowie unser Selbstverständnis basieren auf einer verantwortlichen, transparenten und glaubwürdigen Zusammenarbeit mit unserer Kundschaft, Anteilseignern, Investoren und in weiteren Geschäftsbeziehungen sowie der Öffentlichkeit. Bestandteil unserer Vision und prägende Elemente bei der Ausführung unserer täglichen Aufgaben sind unsere Werte: Ambitioniert, Nachhaltig, Menschlich. Unser Code of Conduct Die in unserem Code of Conduct fixierten Verhaltensgrundsätze sollen eine Orientierungshilfe für unser tägliches Handeln geben. Mit der konsequenten Beachtung, einer verpflichtenden Schulung (WBT) sowie der regelmäßigen Anpassung des Code of Conduct tragen wir dazu bei, unsere Ansprüche an die Einhaltung von Recht und Gesetz mit einem ethisch richtigen Verhalten zu verbinden und so unternehmerischen Erfolg mit gesellschaftlicher Verantwortung zu verknüpfen. Dies gilt für den Vorstand ebenso wie für sämtliche Führungskräfte und Mitarbeitenden der NORD/LB-Gruppe. Interessenkonflikte und politische Einflussnahme Die NORD/LB verfügt über eine umfassende Richtlinie zum Interessenkonflikt-Management, die für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte sowie Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat gilt. Ziel ist es, Situationen zu vermeiden, in denen persönliche oder politische Interessen mit den Interessen der Bank kollidieren könnten – oder auch nur der Anschein eines solchen Konflikts entsteht. Dies schließt auch politische Beziehungen und Einflussnahmen ein: Werden Mandatsträger oder nahestehende Personen in politische Ämter berufen oder nehmen sie solche wahr, greifen bestimmte Offenlegungs- und Meldepflichten sowie interne Kontrollmechanismen. Die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben soll durch organisatorische Maßnahmen, Transparenz und die Beratung durch Compliance sichergestellt werden. So wollen wir als NORD/LB dafür sorgen, dass Entscheidungen unabhängig und ausschließlich im Interesse der Kundschaft und des Unternehmens getroffen werden. Die NORD/LB hat Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und Interessenkonflikten implementiert. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird regelmäßig überwacht und bewertet. Dies umfasst die Überprüfung von Kontrollen, die Validierung von Überwachungsmechanismen, die Beurteilung der Einhaltung interner Anti-Korruptionsvorgaben sowie die Bewertung von Reaktionsmaßnahmen, die sich aus identifizierten Vorfällen, Hinweisen auf Fehlverhalten oder Prüfungsergebnissen ergeben. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen fließen in die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems der NORD/LB ein. Zusammenfassung der Richtlinie zum Interessenkonflikt-Management der NORD/LB AöR Datenschutz Datenschutz ist integraler Bestandteil unserer Unternehmensführung. Wir verfügen über klare Governance-Strukturen, die eine verantwortungsvolle Steuerung und Überwachung aller Datenschutzaktivitäten sicherstellen. Der Vorstand erhält regelmäßig formalisierte Berichte zu den relevanten Datenschutzsachverhalten. Alle Mitarbeitenden durchlaufen zudem verpflichtende Datenschutzschulungen und werden durch regelmäßige interne Awareness-Kampagnen für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisiert. Darüber hinaus führen wir kontinuierlich Datenschutz-Folgenabschätzungen, Risikoanalysen sowie interne Audits und Reviews durch, um die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zu gewährleisten. In der NORD/LB haben wir einen Prozess zur Meldung und Behandlung von eventuellen Datenschutzverletzungen etabliert, um die Transparenz und eine schnelle Reaktion sicherzustellen. Um Transparenz zu gewährleisten, stellen wir die wesentlichen Prinzipien und Strukturen in einer kompakten Kurzfassung bereit: Datenschutz‑Rahmenrichtlinie der NORD/LB‑Gruppe als Extrakt Ausführliche Informationen zum Datenschutz Geldwäsche Zu den zentralen Aufgaben der Compliance-Funktion der NORD/LB gehört die Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung. Dabei berücksichtigen wir nicht nur nationale Gesetze und regulatorische Vorgaben, sondern auch international anerkannte Standards. Hierzu zählen insbesondere die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) sowie die Wolfsberg Anti-Money Laundering Principles , die als maßgebliche Leitlinien für ein wirksames und verantwortungsvolles Vorgehen dienen. Ausführliche Informationen zur Geldwäschebekämpfung / USA Patriot Act Embargos und Sanktionen Die NORD/LB verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben im Bereich Embargos und Sanktionen. Wir stellen sicher, dass unsere Geschäftsaktivitäten nicht gegen nationale oder internationale Sanktionslisten, Embargobestimmungen oder sonstige restriktive Maßnahmen verstoßen. Dazu setzen wir umfassende Prüfprozesse und Kontrollmechanismen ein, um Risiken frühzeitig zu erkennen und regelkonform zu handeln. Fraud / Bestechung / Korruption Die NORD/LB bekennt sich zu einem integren und verantwortungsvollen Verhalten in allen Geschäftsaktivitäten. Die Prävention und Bekämpfung von Bestechung und Korruption ist dabei ein zentrales Element. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, Risiken frühzeitig zu erkennen und Verstöße konsequent zu verhindern. Grundlage unseres Handelns sind die geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sowie interne Richtlinien, die strenge Maßstäbe für Transparenz und Fairness setzen. Darüber hinaus orientieren wir uns an international anerkannten Standards und Best Practices, weil unsere Geschäftstätigkeit jederzeit den höchsten Compliance-Anforderungen entsprechen soll. Die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und internen Richtlinien wird durch regelmäßige, risikoorientierte Compliance- und Prüfungsmaßnahmen überwacht. Dabei werden insbesondere die Angemessenheit und Wirksamkeit von Maßnahmen und Kontrollen sowie die Einhaltung relevanter Anforderungen bewertet. Mit diesen Maßnahmen unterstreicht die NORD/LB ihr klares Bekenntnis zu Integrität und zur Einhaltung ethischer Grundsätze – für das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit. Ausführliche Informationen zu Hinweis/ Beschwerde an die NORD/LB abgeben Whistleblowing / Hinweisgebersystem Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, regulatorischer Anforderungen und interner Richtlinien hat für die NORD/LB höchste Priorität. Nur durch konsequente Regelkonformität können wir Risiken minimieren und Schaden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern abwenden. Fehlverhalten muss frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden. Deshalb betreiben wir ein unabhängiges und vertrauliches Hinweisgebersystem, das allen Mitarbeitenden sowie externen Partnern offensteht. Hinweise können jederzeit und in jeder Sprache abgegeben werden. Das System garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Ermittlungen erfolgen erst nach sorgfältiger Prüfung und unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit in einem fairen und transparenten Prozess. Wir bieten zudem die Möglichkeit zur anonymen Meldung und versichern, dass Hinweisgeber, die das System nicht missbrauchen, keine Nachteile erfahren. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung bis zum Nachweis eines Verstoßes. Potenzielle Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex, einschließlich schwerwiegender Risiken oder Menschenrechts- und Umweltverletzungen in der Lieferkette, können ebenfalls über das Hinweisgebersystem gemeldet werden. So stellen wir sicher, dass erforderliche Maßnahmen zur Beendigung oder Minimierung von Risiken unverzüglich ergriffen werden. Ausführliche Informationen zu Hinweis/ Beschwerde an die NORD/LB abgeben Cybersecurity / Informationsecurity Mit der zunehmenden digitalen Vernetzung von Wirtschaft und Gesellschaft gewinnt Cyber-Sicherheit und Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Risiken stetig an Bedeutung. Als Teil der kritischen Infrastruktur trägt die NORD/LB eine besondere Verantwortung, nicht nur die eigenen Informationen, Systeme und Räumlichkeiten zu schützen, sondern auch die Daten unserer Kunden und Partner. Cyber-Sicherheit ist für uns ein zentraler Vertrauensfaktor und damit ein wesentlicher Bestandteil unserer Wettbewerbsfähigkeit. Die Steuerung der Cyber- und Informationssicherheitsrisiken erfolgt innerhalb klar definierter Governance-Strukturen und unterliegt der Verantwortung des Chief Information Security Officer (CISO). Regelmäßige formelle Berichte an den Vorstand stellen sicher, dass Cyber-Risiken auf höchster Ebene bewertet und gesteuert werden. Um ein hohes Sicherheitsbewusstsein zu fördern, führen wir verpflichtende Cybersicherheitsschulungen für alle Mitarbeitenden durch und überprüfen die Wirksamkeit unserer Maßnahmen durch regelmäßige interne Audits. Für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen verfügt die NORD/LB über eine verbindliche Richtlinie sowie klar definierte Prozesse, die eine schnelle und effektive Reaktion gewährleisten. Ergänzend dazu stellen externe Prüfungen und Audits die Einhaltung höchster regulatorischer und branchenspezifischer Standards (hier die Anlehnung an ISO27001) sicher. Umfassende Geschäftsfortführungspläne garantieren, dass wir im Ernstfall unsere Systeme und Daten zeitnah wiederherstellen können. Unsere Managementsysteme unterstreichen somit unser Engagement für eine robuste und zukunftssichere Informationssicherheit. Mehr zum Thema Nachhaltigkeit Mehr zum Thema FATCA Mehr zum Thema Hinweis/ Beschwerde Mehr zum Thema Diversity Mehr zum Thema Kontakt Olaf Brüggemann Chief Compliance Officer Tel: Olaf Brüggemann anrufen +49 (0) 0511 361-2228 Hannover E-Mail senden...
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Corporate Governance
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Corporate Governance
Rechtliche Hinweise Corporate Governance Erklärung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex beinhaltet wesentliche Regelungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Er enthält national und international anerkannte Standards guter und vertrauensvoller Unternehmensführung, insbesondere hinsichtlich der Leitung und Organisation eines Unternehmens, zu Kontrollmechanismen sowie zur Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Ziel des Kodex ist es, das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung eines Unternehmens zu fördern. Aufgrund seiner gesetzlichen Geltung für börsennotierte Aktiengesellschaften ist der Kodex für die NORD/LB als Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts rechtlich nicht verpflichtend. Der NORD/LB, die national und international tätig ist, ist es jedoch ein wichtiges Anliegen, sich im Markt als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner zu positionieren. Eine transparente Unternehmensführung ist für uns ein wesentlicher Aspekt dieses Anspruches. Aus diesem Grund sieht es die Bank als freiwillige Selbstverpflichtung, den Empfehlungen und Anregungen des Kodex zu folgen, soweit dies im Rahmen der gegebenen Rechtsform und der Trägerstruktur möglich und angemessen ist. Die NORD/LB beachtet insbesondere diejenigen Regelungen, die sich mit der Struktur der Organe, ihren Aufgaben und ihrem Zusammenwirken sowie mit der Transparenz des Unternehmens befassen. In diesen Bereichen entspricht die NORD/LB weitgehend den Empfehlungen und Anregungen des Kodex. Im Sinne der Transparenz sind sämtliche von der Bank veröffentlichten Informationen - darunter Konzernjahresabschluss, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte - auch über ihre Internetseite zugänglich. Vorstand Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Interesse der Bank und unter besonderer Berücksichtigung der Belange ihrer Träger, Beschäftigten und ihrer öffentlichen Aufgaben als Landesbank und Girozentrale. Der Vorstand führt die Geschäfte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Bank und der von der Trägerversammlung oder vom Aufsichtsrat beschlossenen allgemeinen und besonderen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die konzernangehörigen Unternehmen hin. Insbesondere trägt der Vorstand Sorge für ein auf die Geschäftsstruktur der Bank abgestimmtes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand besteht aus mehreren Personen. Er hat einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und weitere ordentliche Mitglieder; bei seiner Zusammensetzung wird auch auf Vielfalt geachtet. Der Vorstandsvorsitzende regelt die Geschäftsverteilung im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern. Jedem Vorstandsmitglied wird mindestens ein abgegrenzter Geschäftsbereich zugewiesen. Der Vorstand ist an jedem Sitz der Bank mit mindestens einem Mitglied vertreten. Die Mitglieder des Vorstands treffen ihre Entscheidungen unabhängig und ausschließlich im Interesse der Bank und unter besonderer Berücksichtigung der Belange ihrer Träger, Beschäftigten und ihrer öffentlichen Aufgaben als Landesbank und Girozentrale. Mögliche Interessenkonflikte sind unverzüglich offenzulegen und werden nach festgelegten internen Verfahren behandelt. Die Bank stellt sicher, dass sämtliche für die Anwendung von IAS 24 erforderlichen Informationen vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht erhoben werden. Hierzu erfolgt jährlich eine strukturierte Abfrage bei den Mitgliedern der Leitungsorgane und weiteren relevanten Schlüsselpersonen. Die erhobenen Informationen werden im Rahmen der Rechnungslegung entsprechend den geltenden Offenlegungspflichten berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Anforderungen an persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und Unabhängigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen. Der Vorstand arbeitet als Kollegialorgan. Der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands, hat jedoch keine über die Satzung und Geschäftsordnung hinausgehenden Einzelentscheidungsbefugnisse. Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Geschäftsführung der Bank werden im Vorstandsgremium gemeinsam getroffen. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung der Bank mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Er berichtet dem Aufsichtsrat auf der Grundlage im Einzelnen festgelegter Informations- und Berichtspflichten regelmäßig über wesentliche Angelegenheiten der Bank, insbesondere über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Rentabilität der Bank und insbesondere des Eigenkapitals, den Geschäftsgang, die Lage der Bank, über Geschäfte, die für die Rentabilität und die Liquidität der Bank sowie ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von erheblicher Bedeutung sein können sowie über die Risikosituation der Bank und ihre Vergütungssysteme. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die für ihre Aufgaben erforderliche fachliche Eignung, Erfahrung und Zuverlässigkeit. Die fachliche Qualifikation und berufliche Erfahrung der Vorstandsmitglieder werden transparent dargestellt. Die Eignung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf durch Fortbildungsmaßnahmen unterstützt. Darüber hinaus berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat - insbesondere unter Risikogesichtspunkten - unverzüglich aus wichtigem Anlass, wenn dies für die Lage der Bank von besonderer Bedeutung ist, und bindet ihn bei grundlegenden Entscheidungen entsprechend ein. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vergütungskontrollausschusses festgelegt, regelmäßig überprüft und umfasst feste und variable, d. h. ergebnisabhängige Bestandteile. Es ist vorgesehen, dass diese sowohl positiven als auch negativen Geschäftsentwicklungen Rechnung tragen. Prüfungsaufsicht/ Audit Committee Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung in den ihm zugewiesenen Aufgabenbereichen unabhängig von der Geschäftsleitung und kann hierzu direkt mit dem Abschlussprüfer, der Internen Revision sowie weiteren Kontrollfunktionen der Bank kommunizieren. Überwachung des Nominierungsprozesses (PNA) Der Präsidial- und Nominierungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei Personalentscheidungen sowie bei Fragen der Besetzung, Nachfolgeplanung und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Er erarbeitet Besetzungsvorschläge unter Berücksichtigung fachlicher Anforderungen, Erfahrung, Diversität und Unabhängigkeit. Der Ausschuss überprüft regelmäßig Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Leitungsorgane. Aufsichtsrat Aufgaben und Zuständigkeiten: Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand regelmäßig zu beraten und seine Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über die Bestellung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder, die allgemeinen Richtlinien für die Geschäfte der Bank, die vom Vorstand vorzulegende Jahresplanung, die Geschäftsordnung für den Vorstand, die Bestellung des Abschlussprüfers, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über das Eingehen von Beteiligungen. Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass weitere Geschäfte und Maßnahmen, die für die Bank von besonderer Bedeutung sind, seiner Zustimmung bedürfen. Er gibt sich und seinen Ausschüssen eine Geschäftsordnung. Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern, von denen zwölf Vertreter der Träger sind und weitere sechs von den Arbeitnehmern der Bank nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes gewählt werden. Die Amtszeit beträgt jeweils vier Jahre. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Finanzminister des Landes Niedersachsen. Erster stellvertretender Vorsitzender ist der Vorsteher des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes (NSGV), zweiter stellvertretender Vorsitzender ist der Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt. Im Falle seiner Verhinderung wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats von einem seiner Stellvertreter vertreten. Ehemalige Vorstandsmitglieder sind im Aufsichtsrat der Bank nicht vertreten; ein Wechsel von ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes in den Aufsichtsratsvorsitz wäre aufgrund der Satzung nicht möglich. Bildung von Ausschüssen: Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung im Hinblick auf die Geschäftsstruktur der Bank einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss (Audit Commitee), einen Vergütungskontrollausschuss und einen Risikoausschuss gebildet. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Die Mitglieder der Ausschüsse sind Mitglieder des Aufsichtsrats. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet auch die Mitgliedschaft in den Ausschüssen. Dem Präsidial- und Nominierungsausschuss obliegt - neben den gesetzlichen Aufgaben des Nominierungsausschusses im Sinne des Kreditwesengesetzes - die Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats. Der Prüfungsausschuss nimmt die ihm nach dem Kreditwesengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr, überwacht die Jahres und- Konzernabschlussprüfungen der Bank und berichtet dem Aufsichtsrat - auf der Grundlage der Berichte der Abschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Ihm obliegt außerdem die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Revisionssystems sowie des Risikomanagementsystems. Schließlich überprüft und überwacht der Prüfungsausschuss die Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von diesem für die Bank erbrachten Leistungen. Darüber hinaus soll er dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung eines Abschlussprüfers sowie für die Höhe seiner Vergütung unterbreiten und ihn zur Kündigung oder Fortsetzung des Prüfauftrags beraten. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist nicht zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Der Vergütungskontrollausschuss nimmt die ihm nach dem Kreditwesengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr und überwacht unter anderem die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitglieder des Vorstandes und der Mitarbeiter. Der Risikoausschuss hat die Aufgabe, den Aufsichtsrat zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und –strategie der Bank zu beraten und unterstützt ihn bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch die obere Leitungsebene. Der Ausschuss wacht darüber, dass die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen. Ferner obliegen ihm die Mitwirkung bei der Kreditgewährung sowie die Beschlussfassung über das Eingehen von Beteiligungen (ausgenommen Beteiligungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Bank) gemäß der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zuständigkeitsregelung für Kreditbewilligungen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit sowie die seiner Ausschüsse und leitet bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen ein. Trägerversammlung Die Träger und damit Eigentümer der Bank sind das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt, der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband, der Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt und der Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern. Jeder Träger entsendet bis zu zwei Vertreter in die Trägerversammlung. Das Stimmrecht wird nach Anteilen am Stammkapital der Bank ausgeübt. Die Vertreter jedes Trägers können ihre Stimme nur einheitlich abgeben. Mitglieder des Vorstandes der Bank nehmen an den Sitzungen auf Einladung des Vorsitzenden der Trägerversammlung mit beratender Stimme teil. Die Trägerversammlung beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über die Änderung der Satzung, sämtliche das Stamm- und sonstiges Eigenkapital betreffende Angelegenheiten, die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik, die Aufnahme anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts in die Bank, die Beteiligung an solchen Einrichtungen oder die Zusammenlegung der Bank mit anderen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, die Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft oder eine andere Rechtsform. Die Trägerversammlung beschließt ferner über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats, der Ausschüsse und der Beiräte sowie über alle sonstigen Angelegenheiten, die ihr in der Satzung zugewiesen sind. Rechte und Pflichten der Organmitglieder, Zusammenwirken der Organe Die Mitglieder der Organe der Bank arbeiten zu deren Wohle eng zusammen und haben durch ihre Amtsführung die Bank nach besten Kräften zu fördern. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Verletzen die Vorstandsmitglieder ihre Pflichten, sind sie der Bank im Rahmen der Grundsätze der „Business-Judgement-Rule“ zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für die Sorgfaltspflicht und die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt dies entsprechend. Die Aufsichtsratsmitglieder sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Geldwäscheprävention
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Geldwäscheprävention
Rechtliche Hinweise Geldwäscheprävention Erklärung zur Geldwäschebekämpfung / USA Patriot Act Bestätigung über Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Allgemeine Bestätigung für Korrespondenzbankkonten der NORD/LB. Wir, die Norddeutsche Landesbank Girozentrale (NORD/LB), bestätigen hiermit, dass wir ein von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Kreditinstitut sind und den aufsichtsrechtlichen Vorschriften der BaFin unterliegen. Ferner bestätigen wir, dass unserer Bank die Mittel und internen Verfahren zur Verfügung stehen, um Geldwäscheaktivitäten, die Gewinne aus terroristischen Operationen, dem Organisierten Verbrechen oder sonstigen schweren Straftaten zum Gegenstand haben, aufzuspüren und zu verhindern. Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) besteht seit 1993 und wurde mehrfach aktualisiert, insbesondere aufgrund der "40 Empfehlungen" der "Financial Action Task Force on Money Laundering" (FATF) sowie der EU-Richtlinie 2015/849 (zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2018/843) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Die sich aus dem GwG ergebenden gesetzlichen Pflichten sind in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin erläutert. Sowohl das GwG als auch die Auslegungs- und Anwendungshinweise verpflichten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, interne Regelungen und Vorkehrungen mit dem Ziel der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu treffen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen, die auch für unsere ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften gelten, ist Bestandteil der Geschäftspolitik der NORD/LB. Gemäß § 7 Abs. 1 GwG hat die NORD/LB einen Geldwäschebeauftragten bestellt, der für die Durchführung des Geldwäschegesetzes sowie der zu seiner Umsetzung ergangenen Auslegungshinweise verantwortlich ist. Der Geldwäschebeauftragte hat für die Mitarbeiter der NORD/LB interne Organisations- und Arbeitsanweisungen mit den nach GwG und den internen Grundsätzen zu erfüllenden Pflichten erstellt. Insbesondere ist eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter über Methoden der Geldwäsche und den Pflichtenkatalog des Geldwäschegesetzes sowie die Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter gewährleistet. Darüber hinaus prüfen wir die Identität unserer Kunden anhand beweiskräftiger offizieller Dokumente. Sofern wir zur Durchführung von Legitimationsprüfungen verpflichtet sind, stellen wir außerdem den wirtschaftlich Berechtigten fest, d. h. die natürliche(n) Person(en), die Eigentümer einer juristischen Person ist/sind, in dessen/deren Auftrag eine Transaktion erfolgt bzw. der/die an dieser Transaktion als Treugeber beteiligt ist/sind. Sofern Zweifel bestehen, ob die zu identifizierende Person auf eigene Rechnung handelt, oder in Fällen, in denen feststeht, dass sie nicht auf eigene Rechnung handelt, ergreifen wir angemessene Schritte, um Informationen über die tatsächliche Identität der Person zu erlangen, für die der Kunde handelt. Die interne wie auch die externe Revision überprüfen jährlich, ob die zur Bekämpfung der Geldwäsche in der NORD/LB getroffenen Sicherungsmaßnahmen zweckmäßig und ausreichend sind und der Geldwäschebeauftragte den ihm zugewiesenen Aufgaben nachgekommen ist. Die NORD/LB verfügt über ein elektronisch unterstütztes Research-System, das kontobasierte Finanztransaktionen auf ungewöhnliche, unregelmäßige und unerwartete Aktivitäten hin überwacht. Verbleiben trotz intensiver Aufklärung und Überwachung der Geschäftsbeziehung und unter Berücksichtigung der Transaktion, der Person des Kunden oder der Herkunft seiner Vermögenswerte weiterhin begründete Zweifel, ob eine Geldwäschehandlung vorliegt, unterlassen wir dieses Geschäft und treffen eine Entscheidung, ob die Geschäftsbeziehung abzulehnen oder abzubrechen ist. Darüber hinaus werden Verdachtsfälle gemäß § 43 GwG der zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchung gemeldet. Abschließend bestätigen wir, dass die NORD/LB keine Shell Bank (= Bank, die nicht über eine physische Präsenz verfügt und keiner "regulierten Finanzgruppe" angeschlossen ist) im Sinne des USA Patriot Act ist und dass wir keine Geschäftsbeziehungen zu Shell Banks unterhalten. Unsere bei Korrespondenzbanken geführten Konten werden außerdem nicht für die Bereitstellung von Dienstleistungen für Shell Banks genutzt. Die NORD/LB hat eine Allgemeine Bestätigung ("Global Certification") vorbereitet, die jedes Finanzinstitut verwenden kann, das der Auffassung ist, eine Bestätigung der NORD/LB oder einer ihrer aufgeführten in- und ausländischen Niederlassungen oder Repräsentanzen gemäß dem USA Patriot Act zu benötigen. Bitte fordern Sie keine zusätzlichen Bestätigungen bei der NORD/LB oder einer ihrer Niederlassungen an, sondern verwenden Sie die zum Download beigefügten Formulare zum Patriot Act und zu getroffenen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (Wolfsberg Questionnaire). Download: Patriot Act-Bestätigung der NORD/LB The Wolfsberg Group - Anti-Money Laundering Questionnaire der NORD/LB Weitere Hinweise: Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Geldwäschebekämpfung NORD/LB Geldwäschebeauftragter Olaf Brüggemann Chief Compliance Officer Tel: Olaf Brüggemann anrufen +49 (0) 0511 361-2228 Hannover E-Mail senden...
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Rechtliche Hinweise Disclaimer Disclaimer Unser Internetauftritt richtet sich ausschließlich an Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Darin enthaltene Produkt- und Dienstleistungsangebote sind ausschließlich in Deutschland verfügbar. Soweit nach den Endgültigen Bedingungen eines einzelnen Wertpapiers der NORD/LB auch ein Angebot im Großherzogtum Luxemburg vorgesehen ist, richten sich die nachfolgenden Informationen in Bezug auf dieses Wertpapier darüber hinaus auch an Interessenten, die ihren Sitz bzw. Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben. Kein Angebot, keine Empfehlung, keine Anlageberatung Die Informationen stellen keine Anlageberatung, keine sonstige Empfehlung und kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren oder zur Vornahme bestimmter Investitionen dar. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere erwähnt werden. Eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestellte, anleger- und objektorientierte Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit ihrem zuständigen Betreuer bei der NORD/LB in Verbindung. Ergänzend zu den nachfolgenden Bestimmungen gelten die in den einzelnen Informationen enthaltenen besonderen Hinweise. Herkunft, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen Soweit es nicht Prospekte oder Endgültige Bedingungen zu den Wertpapieren der NORD/LB betrifft, beruhen die auf unseren Internetseiten enthaltenen Angaben und Informationen auf öffentlichen Quellen, deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität die NORD/LB nicht überprüft. Letzteres gilt auch für alle anderen Internetseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Kursinformationen Aktuelle Kurse von Wertpapieren oder Basiswerten können aufgrund der Regularien der jeweiligen Börsen bzw. der jeweiligen Anbieter von Finanzinformationen gegebenenfalls zeitverzögert angezeigt werden. Die Verzögerung beträgt mindestens 15 Minuten, sofern nichts anderes angegeben ist. Die NORD/LB übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Kursinformationen und behält sich vor, Kursinformationen ggf. zu korrigieren. Wertentwicklungen in der Vergangenheit stellen keinen verlässlichen Indikator für die künftige Wertentwicklung eines Finanzinstruments oder bei strukturierten Produkten des jeweiligen Basiswerts dar. Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen (Vertraulichkeit) Bitte übermitteln Sie uns rechtsverbindliche Erklärungen (wie bspw. Überweisungen, Wertpapierorder, Kartensperren, Belastungsbuchungen aus Lastschriften oder sonstige für die Geschäftsbeziehung wesentliche Tatsachen) nicht per E-Mail, sondern ausschließlich über unser Online-Banking-Verfahren oder per Telefon bzw. auf herkömmlichem Wege. Außerhalb der als geschützt gekennzeichneten Internetseiten ist die Vertraulichkeit der per E-Mail übermittelten Daten nicht sichergestellt. Nutzungsrechte Inhalt und Struktur unseres Internetauftritts sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Er erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten oder Programmen. Wird Software zum Download angeboten, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung des Nutzers auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung des Internetauftritts. Links auf unsere Internetseiten sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig. Wir übernehmen keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu unserem Institut in Websites Dritter. Die auf unseren Internetseiten enthaltenen Angaben und Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der NORD/LB nicht verändert, vervielfältigt oder an Dritte übermittelt werden. Marken, Logos und Bilder Die im Internetauftritt verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung zu nutzen. Des Weiteren werden Bilder von der Sparkassenbilderwelt verwendet. Login Einige Seiten in unserem Internet-Auftritt sind passwortgeschützt und somit der Zugriff auf die entsprechenden Inhalte nur bestimmten Kundengruppen vorbehalten. Die Vergabe der Passwörter erfolgt über eine Registrierung. Die Eingabe dieser Passwörter erfolgt über ein Login. Sonstiges Im Fall von Beschwerden oder Streitigkeiten finden Sie weiterführende Informationen hier....
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Fraud Prevention
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Fraud Prevention
Rechtliche Hinweise Fraud Prevention Hinweisgebersystem: Der Ombudsmann Die NORD/LB gibt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klare Regeln für ein korrektes und professionelles Verhalten vor, beispielsweise bei Interessenskonflikten, im Kampf gegen wirtschaftskriminelle Handlungen wie z. B. Korruption, Fraud und Geldwäsche, für die Wahrung von Vertraulichkeit und Datenschutz, den Umgang mit Kunden, den Schutz und die Nutzung von Bankressourcen oder den Schutz vor Diskriminierung. Die NORD/LB hat ein Hinweisgebersystem implementiert, das sowohl von Mitarbeitern als auch Kunden und Geschäftspartnern genutzt werden kann. Dies beinhaltet die Funktion eines externen Ombudsmannes, an den sich Hinweisgeber vertraulich wenden können, wenn sich für sie Verdachtsmomente für Straftaten oder unrechtmäßige Geschäftsvorgänge ergeben. Der Ombudsmann: nimmt entsprechende Hinweise auf Straftaten und schwere Unregelmäßigkeiten vertraulich entgegen berät die Hinweisgeber informiert die NORD/LB über den verdächtigen Sachverhalt, wenn durch den Hinweisgeber eine Entbindung von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht erfolgt Hinweise: Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle und kein "Kummerkasten". Er steht einzig und allein als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Verdachtsmomente für Straftaten wie z. B. betrügerische Handlungen oder grobe Unregelmäßigkeiten bestehen. Die Identität der Hinweisgeber wird grundsätzlich nicht preisgegeben. Mit der Kontaktaufnahme zum Ombudsmann entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Die Position des Ombudsmannes der NORD/LB wird von Herrn Dr. Rainer Buchert aus Frankfurt am Main wahrgenommen. Er ist Rechtsanwalt und hat damit eine Verschwiegenheitspflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auch wenn es zu einem Strafverfahren kommen sollte, muss er den Hinweisgeber nicht nennen. Herr Dr. Buchert ist bereits seit vielen Jahren auch für andere deutsche Großunternehmen als Ombudsmann tätig. Nähere Informationen unter www.dr-buchert.de . Mit der Berufung eines Ombudsmannes orientieren wir uns an den Richtlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Corporate Social Responsibility. Alle einzelnen Maßnahmen sind wesentliche Voraussetzungen für die erfolgreiche Bekämpfung und Vermeidung eventueller Schäden aus betrügerischen oder sonstigen kriminellen Handlungen. Die Kontaktdaten unseres Ombudsmanns lauten wie folgt: Dr. Rainer Buchert Buchert Jacob Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Kaiserstraße 22 60311 Frankfurt am Main Telefon 069-710 33 33 0 Fax 069-710 34 44 4 E-Mail kanzlei@dr-buchert.de Internet www.dr-buchert.de...
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NORD/LB Floor Research: Fixed Income Special
  1. Die NORD/LB
  2. Floor Research
  3. Fixed Income Special
Floor Research Fixed Income Special Fixed Income Special Digitaler Sonderdruck – Pfandbriefe und Covered Bonds Hier geht’s zum ePaper unseres Sonderdrucks „Regulatorische Behandlung von Covered Bonds: Umbruch oder stetige Weiterentwicklung?“ von Dr. Frederik Kunze und Dr. Samira Lampe in der Zeitschrift "Immobilien & Finanzierung": Regulatorische Behandlung von Covered Bonds: Umbruch oder stetige Weiterentwicklung? Digitaler Sonderdruck – Pfandbriefe und Covered Bonds Hier geht’s zum ePaper unseres Sonderdrucks „Was bestimmt den Relative Value von Pfandbriefen und Covered Bonds gegenüber unbesicherten Bankanleihen?“ von Dr. Frederik Kunze und Julien Marchand in der Zeitschrift "Immobilien & Finanzierung": Was bestimmt den Relative Value von Pfandbriefen und Covered Bonds gegenüber unbesicherten Bankanleihen? German Sub-Sovereign Issuers’ Roundtable (September 2024) Hier geht’s zum ePaper unseres Sonderdrucks „German Sub-Sovereign Issuers’ Roundtable“ von Dr. Norman Rudschuck in Zusammenarbeit mit GlobalCapital. German Sub-Sovereign Issuers’ Roundtable Digitaler Sonderdruck – Pfandbriefe und Covered Bonds Hier geht’s zum ePaper unseres Sonderdruckes „Die (schöne) neue Spreadwelt am Covered-Bond-Markt“ von Dr. Frederik Kunze und Julien Marchand in der Zeitschrift Immobilien & Finanzierung: Die (schöne) neue Spreadwelt am Covered-Bond-Markt The UK Covered Bond Roundtable December 2023, London Hier geht’s zum ePaper unseres Sonderdruckes von Ghazi El-Salmi und Dr. Frederik Kunze in Zusammenarbeit mit „The Covered Bond Report“: The Covered Bond Report: The UK Covered Bond Roundtable Digitaler Sonderdruck – Pfandbriefe und Covered Bonds Hier geht’s zum ePaper unseres Sonderdruckes „Rückzug der EZB – Nachfrage und Investorenverhalten im Covered-Bond-Segment“ von Melanie Kiene, Dr. Frederik Kunze und Stefan Rahaus in der Zeitschrift Immobilien & Finanzierung: Rückzug der EZB – Nachfrage und Investorenverhalten im Covered-Bond-Segment Digitaler Sonderdruck – BondGuide Jahresausgabe „Green & Sustainable Finance 2023“ Hier geht's zum ePaper unseres Sonderdruckes von Dr. Norman Rudschuck und Dr. Frederik Kunze: BondGuide Jahresausgabe „Green & Sustainable Finance 2023“ The Southern European Covered Bond Roundtable 2023 Hier geht’s zum ePaper unseres Sonderdruckes von Ghazi El-Salmi und Dr. Frederik Kunze in Zusammenarbeit mit „The Covered Bond Report“: The Covered Bond Report: The Southern European Covered Bond Roundtable 2023 The Nordic Covered Bond Roundtable 2022 Hier geht’s zum ePaper unseres Sonderdruckes von Dr. Frederik Kunze in Zusammenarbeit mit „The Covered Bond Report“: The Covered Bond Report: The Nordic Covered Bond Roundtable 2022 Kontakt Tobias Cordes Floor Research | SSA/Public Issuers Mobil: Tobias Cordes anrufen +49 (0) 162 7606 673 Hannover E-Mail senden zum Team Elias Degener Floor Research | Covered Bonds, Financials Mobil: Elias Degener anrufen +49 (0) 1578 5165 214 Hannover E-Mail senden zum Team Lukas-Finn Frese Floor Research | SSA/Public Issuers Mobil: Lukas-Finn Frese anrufen +49 (0) 176 1528 9759 Hannover E-Mail senden zum Team Lukas Kühne Floor Research | Covered Bonds, Financials Mobil: Lukas Kühne anrufen +49 (0) 176 1529 0932 Hannover E-Mail senden zum Team Dr. Norman Rudschuck Floor Research | Head Mobil: Norman Rudschuck anrufen +49 (0) 1520 9024 094 Hannover E-Mail senden zum Team...
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Sektorstrategien
  1. Die NORD/LB
  2. Nachhaltigkeit
  3. Environmental
  4. Sektorstrategien
Nachhaltigkeit Environmental Sektorstrategien Sektorstrategien Unsere sektoralen Zielpfade orientieren sich an wissenschaftsbasierten Referenzen und sind Ausdruck unseres Anspruchs, die Transformation aktiv zu begleiten sowie unser Kreditportfolio strategisch weiterzuentwickeln. Die Dekarbonisierungsstrategien der NORD/LB folgen einem einheitlichen methodischen Rahmen. Für die relevanten Sektoren greifen wir auf anerkannte externe Szenarien und wissenschaftliche Benchmarks zurück, etwa sektorale Dekarbonisierungspfade. Darauf aufbauend definieren wir abgegrenzte Sektoren sowie – wo erforderlich – die zugrunde liegenden Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette. Für jeden Sektor leiten wir spezifische Zielpfade ab, beispielsweise in Form von Emissionsintensitäten für definierte Zeitpunkte. Energie Mehr zum Thema Wohnimmobilien Mehr zum Thema Gewerbeimmobilien Mehr zum Thema Agrar Mehr zum Thema Stahl Mehr zum Thema Automotive Mehr zum Thema Chemie Mehr zum Thema Schifffahrt Mehr zum Thema Aviation Mehr zum Thema Weiterführende Informationen finden sich im Nachhaltigkeitsbericht (CSRD Bericht) der NORD/LB sowie in unserer ESG-Strategie . Kontakt Tobias Zehnter Chief Sustainability Officer Hannover E-Mail senden zum Team...
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Transparenzrichtlichen
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Transparenzrichtlichen
Rechtliche Hinweise Transparenzrichtlichen Transparenz im Wertpapiergeschäft Seit dem 1. November 2007 gelten verschiedene Neuregelungen u.a. bzgl. der Information von Kunden, die Geschäfte in Wertpapieren, Derivaten und Geldmarktinstrumenten tätigen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Kundeninformation für Privat- und professionelle Kunden zur Verfügung. Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenbetreuer. Download: Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten Ausführliche Informationen zu allen Fragen rundum das Wertpapiergeschäft für Privat- und professionelle Kunden, gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. Customer Information for Dealing in securities and other Financial Instruments The document offers information on dealing in securities for private as well as professional customers to implement the Markets in Financial Instruments Directive....
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Staatsvertrag und Satzung
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Staatsvertrag und Satzung
Rechtliche Hinweise Staatsvertrag und Satzung Staatsvertrag und Satzung der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - Hier finden Sie den aktuellen Staatsvertrag über die NORD/LB und die von der Trägerversammlung beschlossene Satzung. Downloads: Staatsvertrag über die Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - Hier finden Sie den Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - . Der Staatsvertrag ist zum 21. Dezember 2019 in Kraft getreten. Satzung der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - Hier finden Sie die Satzung der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - . Diese Satzung ist zum 20. Juni 2025 in Kraft getreten. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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