Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.nordlb.de/ veröffentlichte Website der Norddeutschen Landesbank.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 12.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere: Videos ohne Untertitel
Eingebettete Videos enthalten keine synchronen Untertitel oder Audiodeskriptionen.
2. Barriere: nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
Neu eingestellte PDF-Dokumente sollen in barrierefreier Version erstellt, ältere (d.h. vor dem 28. Juni 2025 erstellte) durch solche ersetzt werden.
3. Unzureichender Farbkontrast
Einzelne Textelemente auf der Startseite und in ausgewählten Inhaltsbereichen (z. B. Kategorie-Labels, Navigationsleisten, Call-to-Action-Buttons) weisen derzeit ein Kontrastverhältnis unterhalb des Mindestwertes von 4.5:1 auf. Dies betrifft insbesondere kleinere Schriftgrößen auf farbigem Hintergrund.
Eine vollständige Erfassung der betroffenen Stellen erfolgt im Rahmen der laufenden Überarbeitung.
4. Nicht sprechende Linktexte
Links, die nur aus Symbolen bestehen (z. B. Pfeile oder Icons), sind für Screenreader nicht verständlich. Es fehlen aussagekräftige aria-label-Attribute oder beschreibende Inhalte.
5. Fokussierbare Elemente in aria-hidden-Bereichen
Interaktive Inhalte innerhalb ausgeblendeter (aria-hidden="true") DOM-Elemente sind für Tastatur erreichbar, aber für Screenreader unsichtbar.
6. Mehrere -Landmarks ohne unterscheidbare Benennung
Auf verschiedenen Seitenbereichen, insbesondere im Header sowie in der Suchfunktion, befinden sich mehrere -Elemente ohne eindeutige aria-labels, was die Orientierung für assistive Technologien erschwert.
7. Listen ohne korrekte Struktur
Auf einzelnen Unterseiten, insbesondere im Bereich der Ergebnisanzeige und interaktiven Suchfunktionen, werden Listen verwendet, die semantisch nicht korrekt ausgezeichnet sind. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die Anzahl oder Reihenfolge der Einträge nicht korrekt erfassen.
8. Inhalte außerhalb von Landmark-Regionen
Einzelne Komponenten, wie z. B. Suchfeldbereiche oder Informationsboxen auf der Startseite, befinden sich außerhalb semantisch strukturierter Bereiche wie oder . Dies erschwert Nutzer:innen mit assistiven Technologien die gezielte Navigation.
9. Fehlender „Skip to Content“-Link
Es existiert kein Mechanismus, um mit der Tastatur direkt zum Hauptinhalt zu springen.
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
Die identifizierten Barrieren werden im Rahmen einer gestalterischen und technischen Überarbeitung der Website bis Ende 2025 schrittweise behoben. Dazu zählen insbesondere:
- die Anpassung von Text- und Hintergrundfarben zur Einhaltung des erforderlichen Kontrastverhältnisses,
- die Nachrüstung aussagekräftiger aria-labels bei Symbol-Links,
- die Korrektur semantischer Auszeichnungen von Listen- und Navigationsstrukturen,
- die Entfernung oder korrekte Konfiguration fokussierbarer Elemente in aria-hidden-Bereichen,
- sowie die Implementierung eines „Skip to Content“-Links zur Verbesserung der Tastaturnavigation.
Darüber hinaus wird die Website fortlaufend auf neu auftretende Barrieren geprüft, die im Zuge redaktioneller oder technischer Weiterentwicklungen entstehen können. Entdeckte Barrieren werden dokumentiert und zeitnah in den Bearbeitungsprozess aufgenommen.
Über gesetzliche Anforderungen hinausgehende Inhalte
Folgende Inhalte wurden realisiert, um über die gesetzlich geforderten Anforderungen hinaus ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit zu erreichen:
- Die Website ist vollständig responsive und für verschiedene Bildschirmgrößen optimiert.
- Bewegte Inhalte wie Slider oder Videos starten nicht automatisch, wodurch Ablenkungen oder Barrieren für Menschen mit kognitiven Einschränkungen reduziert werden.
Datum der Erstellung und letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt am 25.06.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter web@nordlb.de an.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite oder mobile Anwendung der Norddeutschen Landesbank –-Girozentrale - nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:
Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
Sie können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de