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Kulturstiftung
  1. Die NORD/LB
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  3. Kulturstiftung
NORD/LB Kulturstiftung Die NORD/LB Kulturstiftung sieht die Bedeutung von Kunst und Kultur in Themen, die gegebenenfalls nicht im Fokus des konventionellen Kulturbetriebs stehen. Innovation und Veränderung zur Bewältigung gesellschaftlicher Anpassungsprozesse sind für uns die Themen der Kulturarbeit von morgen. Über die Kulturstiftung Die NORD/LB Kulturstiftung, gegründet am 29. November 2012, wurde durch die Norddeutsche Landesbank errichtet. Finanzielle Basis für die Kulturstiftung war der Erlös aus dem Verkauf der Skulptur „Tulips“ von Jeff Koons, die 2002 für den Neubau der NORD/LB in Hannover angekauft worden war. Zweck der NORD/LB Kulturstiftung ist die ideelle und finanzielle Förderung von Kunst und Kultur an Orten, an denen die NORD/LB geschäftlich aktiv ist, insbesondere in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Dies gilt auch für die Auslandsstandorte der NORD/LB. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Förderung kultureller Einrichtungen und kultureller Projekte, den Erwerb oder die Sicherung wertvoller Kulturgüter, durch kulturelle Eigenveranstaltungen der Stiftung, den Aufbau einer eigenen Sammlung, Vergabe von Stipendien und Kulturpreisen sowie Forschung und Lehre im kulturellen Bereich verwirklicht. Um den Veränderungen und Entwicklungen in der Gesellschaft Rechnung zu tragen, wird die NORD/LB Kulturstiftung form- und themenübergreifende Projekte aufgreifen, die insbesondere junge Menschen in den Blick nehmen, aktiv einbinden und ihnen Kultur näherbringen. Unsere Satzung finden Sie hier . Unser Anspruch Die Rolle der Kultur in der Gesellschaft verändert sich Schritt für Schritt. Kulturarbeit heute bedeutet Vermittlung von Wissen und neuen Erfahrungen und sollte viele, unterschiedliche Menschen ansprechen. Kultur soll Gelegenheiten der Begegnung und neue Formen des Zusammenseins schaffen sowie die Mitwirkung bei der Gestaltung und Einbringung eigener Beiträge anregen. Die NORD/LB Kulturstiftung sieht die besondere Bedeutung von Kunst und Kultur in Themen, die gegebenenfalls nicht im Fokus des konventionellen Kulturbetriebs stehen. Innovation und Veränderung zur Bewältigung gesellschaftlicher Anpassungsprozesse sind für uns die Themen der Kulturarbeit von morgen. Unsere Förderungen Die NORD/LB Kulturstiftung fördert Projekte in den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Musik und Literatur mit hohem Qualitätsanspruch und gezielter Wirkung in möglichst breite gesellschaftliche Schichten. Bildende Kunst Schwerpunktmäßig Gegenwartskunst ab 1945 in Ausstellungen, Museen, Kunstvereinen und nichtkommerziellen Ausstellungsräumen Kataloge im Zusammenhang mit geförderten Ausstellungen Ankauf von Kunstsammlungen und künstlerischen Nachlässen für Museen und Museumsarchive Kunstpädagogische Projekte Musik Projekte der zeitgenössischen Musik, insbesondere neue Kompositionen in Verbindung mit Konzerten und Musikfestivals Projekte der klassischen Musik in Verbindung mit Konzerten und Musikfestivals Musikpädagogische Projekte Darstellende Kunst Projekte an öffentlichen Bühnen und freien Theatern mit Schwerpunkt Neuinszenierung, experimentelles Theater, Inszenierungen für Tanztheater und Ballett Theaterpädagogische Projekte Literatur Projekte in öffentlichen Bibliotheken und Archiven Ankäufe von bibliophilen Sammlungen und Nachlässen für öffentliche Bibliotheken Lesungen im Rahmen von Veranstaltungen und Projekten Literatur- und Lesepädagogische Projekte Weitere Förderungen Nichtkommerzielle Tagungen und Symposien im Zusammenhang mit kulturellen Aspekten in Bezug auf die vorgenannten Themenschwerpunkte Forschung und Lehre im Zusammenhang mit Bildender und Darstellender Kunst, Musik und Literatur In begrenzten Ausnahmefällen Projekte in Landeseinrichtungen In begrenzten Ausnahmefällen Partnerschaften mit Museen, Vereinen und Theatern Wie fördern wir? Förderungen werden grundsätzlich nur an kulturelle Einrichtungen und Organisationen auf Basis eines Projektes geleistet. Als Projekt gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung einzelner Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen. Einzelpersonen (z.B. Künstler, Autoren) können nur im Rahmen einer Projektförderung unterstützt werden. Förderanträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Projektträger gemeinnützig ist und entweder seinen Sitz im Tätigkeitsgebiet der Kulturstiftung hat oder das Projekt dort durchgeführt wird. Förderanträge werden mit Hilfe des Antragsformulars auf der Website der Kulturstiftung ausschließlich per Mail an die Kulturstiftung gerichtet. Ein mit unseren Förderkriterien abgeglichenes Konzept und ein aussagekräftiger Finanzplan sind maßgebliche Kriterien für die Förderentscheidung. Förderanträge werden in den Gremiensitzungen zur Entscheidung vorgelegt und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Sitzungstermin eingereicht werden. Termine der Sitzungen sowie der Antragsfristen sind auf der Website der Kulturstiftung zu finden. Förderanträge können nur vorgelegt werden, wenn die Finanzierung des Projekts einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweist. Zusagen oder Absagen werden dem Antragsteller nach den Sitzungen ohne Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt. Die eingesandten Förderanträge werden archiviert. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Projektende ausschließlich per Mail an: kulturstiftung@nordlb.de einzureichen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem Nachweis über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt. Grundsätzlich muss die Mittelverwendung für das gesamte Projekt abgebildet werden. Ausgenommen davon sind Förderungen, bei denen die Mittel zweckgebunden für ein abgrenzbares Teilprojekt bewilligt wurden. Hier wird der geförderte Teil abgerechnet. Was fördern wir nicht? Begonnene oder bereits durchgeführte Projekte sowie Ausfallfinanzierungen Film- oder Fernsehproduktionen sowie Video-, DVD- und CD-Produktionen Druckkostenzuschüsse für Publikationen (außer im Rahmen geförderter Projekte) Baumaßnahmen, Ausstattung und Personalkosten Projekte von Hobbykünstlern, Hobbyautoren, Hobbymusikern Kunsthandwerk, Brauchtum, Heimat- und Denkmalpflege Religiöse Veranstaltungen, z.B. Gottesdienste, sakrale Ausstellungen Zustiftungen an andere Stiftungen, Förderpreise Dritter, Dauerförderungen Spielmannszüge Ankauf von Instrumenten In Braunschweig und im alten Braunschweiger Land erfolgt schon heute eine umfangreiche Förderung über den Förderausschuss der Braunschweigischen Landessparkasse und durch Die Braunschweigische Stiftung. https://www.die-braunschweigische.de/ Förderantrag Sie möchten einen Antrag auf Förderung bei der NORD/LB Kulturstiftung stellen? Diese Informationen benötigen wir von Ihnen: Allgemeine Angaben (z.B. Antragsteller, Institution, Verein, Adresse, Kontoverbindung) Projektangaben Projektbeschreibung Kosten- und Finanzierungsplan inkl. Nennung der Kooperationspartner Erklärung über die Richtigkeit der Angaben Jetzt Antrag stellen Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen es unterschriebenen zusammen mit allen weiteren Unterlagen bei der NORD/LB Kulturstiftung ein. Der Antrag wird dem Vorstand zur Bewilligung vorgelegt. Unsere Vorstandssitzungen finden zweimal im Jahr statt. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bis spätestens sieben Wochen vor der jeweiligen Sitzung zu folgenden Terminen ein: 15. April 2026 (Antragsfrist 25. Februar 2026) 05. November 2026 (Antragsfrist 17. September 2026) Förderantrag ausfüllen Bitte senden Sie den ausgefüllten Förderungsantrag an folgende E-Mail Adresse: kulturstiftung(at)nordlb.de Vorstand der NORD/LB Kulturstiftung Stand: Januar 2024 Jörg Frischholz Vorsitzender des Vorstands der NORD/LB, Hannover Vorsitzender des Vorstands der NORD/LB Kulturstiftung, Hannover Dr. Heike Kramer Leiterin Gesellschaftliches Engagement und Veranstaltungsmanagement DSGV, Berlin Oliver Rasper NORD/LB Hannover Kuratorium der NORD/LB Kulturstiftung Stand: April 2025 Dr. Axel Thümler Wirtschaftsprüfer und Steuerberater KPMG, Hannover Vorsitzender des Kuratoriums der NORD/LB Kulturstiftung Cord Bockhop Präsident Niedersächsischer Sparkassenverband, Hannover Minister Falko Mohrs Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur Rainer Robra Staatsminister Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg André Schröder Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz Kathleen Rahn Direktorin Marta Herford Geschäftsführung der NORD/LB Kulturstiftung Stand: März 2022 Anke Blome & Michaela Stamme Unsere Förderungen Aktuelle Förderungen & Projekte „Aufgetaucht – Philipp Klein im Kreis der Impressionisten“ Ausstellung im Landesmuseum Hannover 24. April – 25. Oktober 2026 Mehr zum Thema „Jonathan Meese & Neo Rauch. Feine Herrschaft” Ausstellung in der Grafikstiftung Neo Rauch in Aschersleben 30. Mai – 25. April 2027 Mehr zum Thema „Helga Paris – Häuser und Gesichter. Halle 1983 – 85“ Ausstellung im Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale) 12. Juni – 20. September 2026 Mehr zum Thema „Ach was. 103 Jahre Loriot“ Ausstellung im Wilhelm Busch - Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst 2. Juli 2026 – 14. März 2027 Mehr zum Thema Giovanni Sollima & Friends Eröffnungskonzert Sommerliche Musiktage Hitzacker 25. Juli – 2. August 2026 Mehr zum Thema SLAM 2026 Deutschsprachige Poetry Slam Meister*innenschaft in Hannover 23. – 26. September 2026 Mehr zum Thema Kontakt Anke Blome Kunst & Kultur Tel: Anke Blome anrufen +49 (0) 511 361-5273 Mobil: Anke Blome anrufen +49 (0) 1578 5164 934 Hannover E-Mail senden...
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NORD/LB - Ihr Finanzexperte im Norden Deutschlands
  1. Unsere Kunden & Partner
  2. Firmenkunden
  3. Region Nord
Firmenkunden Region Nord NORD/LB – Ihre Mittelstandsbank für den Norden und Osten Deutschlands Stark verwurzelt. Regional vernetzt. Zukunftsorientiert. Seit Jahrzehnten begleiten wir Familienunternehmen und Mittelständler auf ihrem Weg zu nachhaltigem Erfolg. Unser Herz schlägt für die Wirtschaftsregion zwischen Nord- und Ostsee bis hin zum Erzgebirge – eine Region voller Ideen, Innovationskraft und unternehmerischem Potenzial. Wir sind dort, wo Sie zuhause sind Als Finanzpartner auf Augenhöhe unterstützen wir Unternehmen in allen wichtigen Wirtschaftsregionen des Nordens und Ostens: Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Mecklenburg‑Vorpommern · Niedersachsen · Sachsen · Sachsen‑Anhalt · Schleswig‑Holstein · Thüringen. Mit echter regionaler Expertise und einem tiefen Verständnis für Markt, Branche und Herausforderungen. Ihr Wachstum ist unsere Mission Wir fokussieren uns bewusst auf mittelständische Unternehmen und entwickeln Lösungen, die passen: Individuelle Finanzierungskonzepte für Investitionen, Expansion und Innovation Strategische Beratung durch erfahrene Branchenexperten Nachhaltige Finanzierungslösungen, die Werte schaffen Schnelle Entscheidungen dank regionaler Nähe und direktem Austausch Unser Ziel: Sie sicher in die Zukunft begleiten – partnerschaftlich, vorausschauend und kompetent. Lassen Sie uns gemeinsam Zukunft gestalten. Ob Wachstum, Transformation oder Nachfolge – wir stehen Ihnen als starker Finanzpartner zur Seite. Die NORD/LB: Regional verwurzelt. Für Ihren Mittelstand gemacht. Unsere Leistungen für Sie Cash Management Lassen Sie uns mal drüber reden. Gern entwickeln wir mit Ihnen die für Sie passende Lösung. Weiter zum Produkt Corporate Lease Im gemeinsamen Dialog strukturieren unsere Spezialisten mit Ihnen das optimale Finanzierungskonzept! Weiter zum Produkt Konsortialfinanzierung Nutzen Sie unsere Erfahrungen mit Konsortialfinanzierungen und profitieren Sie von diversen Vorteilen! Weiter zum Produkt Leveraged & Acquisition Finance Wir entwickeln für Unternehmensübernahmen, für Firmenkunden und für PEs ganzheitliche Finanzierungslösungen! Weiter zum Produkt Öffentliche Refinanzierung Wir entwickeln für unsere Kunden optimierte Refinanzierungslösungen für alle Themen! Weiter zum Produkt Schuldscheindarlehen Optimieren Sie Ihre Finanzierungskosten mit einem digitalen Schuldscheindarlehen! Weiter zum Produkt Trade Finance Bei internationalen Handelsbeziehungen kommen Akkreditive zur Absicherung der Zahlungsströme zum Einsatz! Weiter zum Produkt Währungs-und Liquiditätsmanagement Währungsschwankungen absichern - Kapital erhalten - Wertentwicklung steigern Weiter zum Produkt Working Capital Management Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir moderne Lösungen! Weiter zum Produkt Zinsmanagement Zinsbelastung begrenzen – Flexibilität erhöhen Weiter zum Produkt Kontakt Okan Bakanay Verbund und Firmenkunden | Leitung | Süd-Niedersachsen Mobil: Okan Bakanay anrufen +49 (0) 162 2110 277 Hannover E-Mail senden zum Team Sabine Möller Verbund und Firmenkunden | Leitung | Bremen und West-Niedersachsen Mobil: Sabine Möller anrufen +49 (0) 160 3649 317 Oldenburg E-Mail senden zum Team Veronika Weißkichel Verbund und Firmenkunden | Leitung | Hamburg, Nord-Niedersachsen und Schleswig-Holstein Tel: Veronika Weißkichel anrufen +49 (0) 40 3765-5167 Hamburg E-Mail senden zum Team Berit Zimmermann Verbund und Firmenkunden | Leitung | Region Nord-Ost Tel: Berit Zimmermann anrufen +49 (0) 391 589-1505 Magdeburg E-Mail senden zum Team...
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Preisübersicht
  1. Service
  2. Preisübersicht
Preisübersicht Übersicht unserer Preise und Konditionen Den Preisaushang und die ergänzende Preis- und Leistungsübersicht können Sie hier in der aktuellen Version herunterladen. Damit Sie die jeweils aktuelle Preisübersicht in Ihrem Browser angezeigt bekommen, leeren Sie bitte ggf. vor dem Aufruf der Dokumente Ihren Browsercache. Die dazu erforderliche Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der Hilfe Ihres Webbrowsers. Eine Übersicht unserer Geschäftsbedingungen erhalten Sie hier: Geschäftsbedingungen der NORD/LB Aktuelle Preisangaben zum Download Preisaushang Kurzinformation über unsere Preise Preis- und Leistungsverzeichnis Das Preis- und Leistungsverzeichnis ergänzt den Preisaushang für sonstige Produkte und Dienstleistungen Konditionen Fremdwährungskonten: Überziehungszinsen Die jeweils aktuell gültigen Konditionen zu Überziehungszinsen der Fremdwährungskonten können Sie der Übersicht entnehmen. Konditionen Fremdwährungskonten: Verwahrentgelte Die jeweils aktuell gültigen Konditionen zu Verwahrentgelten der Fremdwährungskonten können Sie der Übersicht entnehmen. Entgeltinformation BusinessGiro L Entgeltinformation BusinessGiro M Entgeltinformation BusinessGiro S Entgeltinformation Privatgiro S Entgeltinformation Privatgiro M Entgeltinformation Privatgiro L Entgeltinformation GiroJunior Weitere Hinweise zum Download Bereitstellung der Vergleichskriterien gem. §17 Nr. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite (PDF, 256 KB) Glossar nach dem Zahlungskontengesetz (PDF, 117 KB) PSD2-Kontozugriff Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtbehörde sind, können - sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt - über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf: Mehr zu XS2A-Sandbox Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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NORD/LB - Ihr Finanzexperte im Süden Deutschlands
  1. Unsere Kunden & Partner
  2. Firmenkunden
  3. Region Süd
Firmenkunden Region Süd Mit dem Süden eng verbunden. Der Mittelstand bildet im Süden von Deutschland das Fundament der Wirtschaft. Als Unternehmer müssen Sie immer wieder aufs Neue Chancen erkennen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit uns können Sie diese Chancen ergreifen und realisieren. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Finanzierungslösungen für den langfristigen Erfolg Ihrer Unternehmungen. Als Ihr Finanzexperte in den Bundesländern Bayern Baden-Württemberg planen wir vorausschauend und nachhaltig, um Ihren Erfolg auch in Zukunft zu sichern. Unsere Leistungen für Sie Cash Management Lassen Sie uns mal drüber reden. Gern entwickeln wir mit Ihnen die für Sie passende Lösung. Weiter zum Produkt Konsortialfinanzierung Nutzen Sie unsere Erfahrungen mit Konsortialfinanzierungen und profitieren Sie von diversen Vorteilen! Weiter zum Produkt Öffentliche Refinanzierung Wir entwickeln für unsere Kunden optimierte Refinanzierungslösungen für alle Themen! Weiter zum Produkt Schuldscheindarlehen Optimieren Sie Ihre Finanzierungskosten mit einem digitalen Schuldscheindarlehen! Weiter zum Produkt Trade Finance Bei internationalen Handelsbeziehungen kommen Akkreditive zur Absicherung der Zahlungsströme zum Einsatz! Weiter zum Produkt Währungs-und Liquiditätsmanagement Währungsschwankungen absichern - Kapital erhalten - Wertentwicklung steigern Weiter zum Produkt Working Capital Management Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir moderne Lösungen! Weiter zum Produkt Zinsmanagement Zinsbelastung begrenzen – Flexibilität erhöhen Weiter zum Produkt Weitere Informationen Corporate Sales Mehr zum Thema Kontakt Mile Savic Firmenkunden | Leitung | Bayern und Baden-Württemberg Tel: Mile Savic anrufen +49 (0) 89 23032-4120 Mobil: Mile Savic anrufen +49 (0) 160 9728 4355 München E-Mail senden zum Team...
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2021
  1. Die NORD/LB
  2. Investor Relations
  3. Berichte
  4. 2021
Investor Relations 2021 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Archiv NORD/LB Nachhaltigkeitsbericht 2021 (PDF, 3 MB) NORD/LB AöR Vergütungsbericht 2021 (PDF, 2 MB) NORD/LB Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 31.12.2021 (XLSX, 36 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2021 (PDF, 725 KB) NORD/LB AöR Geschäftsbericht 2021 (PDF, 3 MB) NORD/LB nichtfinanzieller Bericht 2021 (PDF, 655 KB) NORD/LB Konzerngeschäftsbericht 2021 (PDF, 6 MB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 30. September 2021 (PDF, 2 MB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 30. Juni 2021 (PDF, 2 MB) NORD/LB Zwischenbericht zum 30. Juni 2021 (PDF, 790 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht (31. März 2021) (PDF, 2 MB) Portrait Mehr zum Thema Presse Mehr zum Thema Rechtliche Hinweise Mehr zum Thema Nachhaltigkeit Mehr zum Thema Kapitalmarktportal Mehr zum Thema Kontakt Friedrich Karl Strödter Head of Investor Relations Tel: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 511 361-3878 Mobil: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 176 1529 0134 Hannover E-Mail senden zum Team Jonas Sachs Senior Manager Investor Relations & Ratings Tel: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 511 361-5128 Mobil: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 176 1529 0001 Hannover E-Mail senden zum Team...
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Freistellungsauftrag
  1. Service
  2. Freistellungsauftrag
Freistellungsauftrag Freistellungsauftrag Kapitalerträge steuerfrei sichern Ein Freistellungsauftrag ist bares Geld wert. Erteilen Sie deshalb Ihrer NORD/LB einen Freistellungsauftrag. Anderenfalls gehen 25 Prozent Abgeltungssteuer an das Finanzamt. Ihre Vorteile: Sie sparen Steuern. Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden. Auf Wunsch: Freistellungsauftrag jederzeit erteilen oder ändern. Sie können das Formular gleich hier herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Das fertig ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie dann in jeder beliebigen Niederlassung in Ihrer Nähe abgeben oder per Post an uns senden. Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen nicht möglich sind. Donwload Freistellungsauftrag für Kapitalerträge Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Kontenwechselhilfe
  1. Service
  2. Kontenwechselhilfe
Kontenwechselhilfe Kontenwechselhilfe Den Vordruck „Verbraucherinformationen über die Kontenwechselhilfe“ finden Sie auf der Website der BLSK . Dieser enthält Informationen zu den Pflichten des empfangenden und übertragenden Instituts, Fristen bei der Durchführung der einzelnen Schritte, vom Verbraucher geschuldeten Entgelten und Kosten, Informationen, die beim Verbraucher angefordert werden, einschlägigen Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach § 14 des Unterlassungsklagegesetzes. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Basiskonto eröffnen
  1. Service
  2. Basiskonto eröffnen
Basiskonto eröffnen Basiskonto eröffnen Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, das gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) ab dem 18.06.2016 Verbrauchern zur Verfügung steht. Weitere Informationen können Sie dem "Informationsblatt Basiskonto" auf der Website der BLSK entnehmen. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Online Banking
  1. Online Banking
Online Banking Online Banking Das Online Banking Angebot für alle Kundinnen und Kunden der NORD/LB erfolgt durch die Braunschweigische Landessparkasse (BLSK) als Teil der NORD/LB. Sie profitieren dadurch von zusätzlichen Funktionalitäten und Inhalten. Der Login zu Ihrem Banking auf www.blsk.de befindet sich oben am Rand des Browsers. Zu Ihrem Online-Banking klicken Sie hier: NORD/LB Online Banking...
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Corporate Governance
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Corporate Governance
Rechtliche Hinweise Corporate Governance Erklärung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex beinhaltet wesentliche Regelungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Er enthält national und international anerkannte Standards guter und vertrauensvoller Unternehmensführung, insbesondere hinsichtlich der Leitung und Organisation eines Unternehmens, zu Kontrollmechanismen sowie zur Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Ziel des Kodex ist es, das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung eines Unternehmens zu fördern. Aufgrund seiner gesetzlichen Geltung für börsennotierte Aktiengesellschaften ist der Kodex für die NORD/LB als Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts rechtlich nicht verpflichtend. Der NORD/LB, die national und international tätig ist, ist es jedoch ein wichtiges Anliegen, sich im Markt als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner zu positionieren. Eine transparente Unternehmensführung ist für uns ein wesentlicher Aspekt dieses Anspruches. Aus diesem Grund sieht es die Bank als freiwillige Selbstverpflichtung, den Empfehlungen und Anregungen des Kodex zu folgen, soweit dies im Rahmen der gegebenen Rechtsform und der Trägerstruktur möglich und angemessen ist. Die NORD/LB beachtet insbesondere diejenigen Regelungen, die sich mit der Struktur der Organe, ihren Aufgaben und ihrem Zusammenwirken sowie mit der Transparenz des Unternehmens befassen. In diesen Bereichen entspricht die NORD/LB weitgehend den Empfehlungen und Anregungen des Kodex. Im Sinne der Transparenz sind sämtliche von der Bank veröffentlichten Informationen - darunter Konzernjahresabschluss, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte - auch über ihre Internetseite zugänglich. Vorstand Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Interesse der Bank und unter besonderer Berücksichtigung der Belange ihrer Träger, Beschäftigten und ihrer öffentlichen Aufgaben als Landesbank und Girozentrale. Der Vorstand führt die Geschäfte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Bank und der von der Trägerversammlung oder vom Aufsichtsrat beschlossenen allgemeinen und besonderen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die konzernangehörigen Unternehmen hin. Insbesondere trägt der Vorstand Sorge für ein auf die Geschäftsstruktur der Bank abgestimmtes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand besteht aus mehreren Personen. Er hat einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und weitere ordentliche Mitglieder; bei seiner Zusammensetzung wird auch auf Vielfalt geachtet. Der Vorstandsvorsitzende regelt die Geschäftsverteilung im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern. Jedem Vorstandsmitglied wird mindestens ein abgegrenzter Geschäftsbereich zugewiesen. Der Vorstand ist an jedem Sitz der Bank mit mindestens einem Mitglied vertreten. Die Mitglieder des Vorstands treffen ihre Entscheidungen unabhängig und ausschließlich im Interesse der Bank und unter besonderer Berücksichtigung der Belange ihrer Träger, Beschäftigten und ihrer öffentlichen Aufgaben als Landesbank und Girozentrale. Mögliche Interessenkonflikte sind unverzüglich offenzulegen und werden nach festgelegten internen Verfahren behandelt. Die Bank stellt sicher, dass sämtliche für die Anwendung von IAS 24 erforderlichen Informationen vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht erhoben werden. Hierzu erfolgt jährlich eine strukturierte Abfrage bei den Mitgliedern der Leitungsorgane und weiteren relevanten Schlüsselpersonen. Die erhobenen Informationen werden im Rahmen der Rechnungslegung entsprechend den geltenden Offenlegungspflichten berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Anforderungen an persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und Unabhängigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen. Der Vorstand arbeitet als Kollegialorgan. Der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands, hat jedoch keine über die Satzung und Geschäftsordnung hinausgehenden Einzelentscheidungsbefugnisse. Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Geschäftsführung der Bank werden im Vorstandsgremium gemeinsam getroffen. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung der Bank mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Er berichtet dem Aufsichtsrat auf der Grundlage im Einzelnen festgelegter Informations- und Berichtspflichten regelmäßig über wesentliche Angelegenheiten der Bank, insbesondere über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Rentabilität der Bank und insbesondere des Eigenkapitals, den Geschäftsgang, die Lage der Bank, über Geschäfte, die für die Rentabilität und die Liquidität der Bank sowie ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von erheblicher Bedeutung sein können sowie über die Risikosituation der Bank und ihre Vergütungssysteme. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die für ihre Aufgaben erforderliche fachliche Eignung, Erfahrung und Zuverlässigkeit. Die fachliche Qualifikation und berufliche Erfahrung der Vorstandsmitglieder werden transparent dargestellt. Die Eignung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf durch Fortbildungsmaßnahmen unterstützt. Darüber hinaus berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat - insbesondere unter Risikogesichtspunkten - unverzüglich aus wichtigem Anlass, wenn dies für die Lage der Bank von besonderer Bedeutung ist, und bindet ihn bei grundlegenden Entscheidungen entsprechend ein. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vergütungskontrollausschusses festgelegt, regelmäßig überprüft und umfasst feste und variable, d. h. ergebnisabhängige Bestandteile. Es ist vorgesehen, dass diese sowohl positiven als auch negativen Geschäftsentwicklungen Rechnung tragen. Prüfungsaufsicht/ Audit Committee Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung in den ihm zugewiesenen Aufgabenbereichen unabhängig von der Geschäftsleitung und kann hierzu direkt mit dem Abschlussprüfer, der Internen Revision sowie weiteren Kontrollfunktionen der Bank kommunizieren. Überwachung des Nominierungsprozesses (PNA) Der Präsidial- und Nominierungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei Personalentscheidungen sowie bei Fragen der Besetzung, Nachfolgeplanung und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Er erarbeitet Besetzungsvorschläge unter Berücksichtigung fachlicher Anforderungen, Erfahrung, Diversität und Unabhängigkeit. Der Ausschuss überprüft regelmäßig Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Leitungsorgane. Aufsichtsrat Aufgaben und Zuständigkeiten: Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand regelmäßig zu beraten und seine Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über die Bestellung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder, die allgemeinen Richtlinien für die Geschäfte der Bank, die vom Vorstand vorzulegende Jahresplanung, die Geschäftsordnung für den Vorstand, die Bestellung des Abschlussprüfers, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über das Eingehen von Beteiligungen. Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass weitere Geschäfte und Maßnahmen, die für die Bank von besonderer Bedeutung sind, seiner Zustimmung bedürfen. Er gibt sich und seinen Ausschüssen eine Geschäftsordnung. Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern, von denen zwölf Vertreter der Träger sind und weitere sechs von den Arbeitnehmern der Bank nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes gewählt werden. Die Amtszeit beträgt jeweils vier Jahre. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Finanzminister des Landes Niedersachsen. Erster stellvertretender Vorsitzender ist der Vorsteher des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes (NSGV), zweiter stellvertretender Vorsitzender ist der Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt. Im Falle seiner Verhinderung wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats von einem seiner Stellvertreter vertreten. Ehemalige Vorstandsmitglieder sind im Aufsichtsrat der Bank nicht vertreten; ein Wechsel von ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes in den Aufsichtsratsvorsitz wäre aufgrund der Satzung nicht möglich. Bildung von Ausschüssen: Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung im Hinblick auf die Geschäftsstruktur der Bank einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss (Audit Commitee), einen Vergütungskontrollausschuss und einen Risikoausschuss gebildet. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Die Mitglieder der Ausschüsse sind Mitglieder des Aufsichtsrats. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet auch die Mitgliedschaft in den Ausschüssen. Dem Präsidial- und Nominierungsausschuss obliegt - neben den gesetzlichen Aufgaben des Nominierungsausschusses im Sinne des Kreditwesengesetzes - die Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats. Der Prüfungsausschuss nimmt die ihm nach dem Kreditwesengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr, überwacht die Jahres und- Konzernabschlussprüfungen der Bank und berichtet dem Aufsichtsrat - auf der Grundlage der Berichte der Abschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Ihm obliegt außerdem die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Revisionssystems sowie des Risikomanagementsystems. Schließlich überprüft und überwacht der Prüfungsausschuss die Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von diesem für die Bank erbrachten Leistungen. Darüber hinaus soll er dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung eines Abschlussprüfers sowie für die Höhe seiner Vergütung unterbreiten und ihn zur Kündigung oder Fortsetzung des Prüfauftrags beraten. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist nicht zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Der Vergütungskontrollausschuss nimmt die ihm nach dem Kreditwesengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr und überwacht unter anderem die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitglieder des Vorstandes und der Mitarbeiter. Der Risikoausschuss hat die Aufgabe, den Aufsichtsrat zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und –strategie der Bank zu beraten und unterstützt ihn bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch die obere Leitungsebene. Der Ausschuss wacht darüber, dass die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen. Ferner obliegen ihm die Mitwirkung bei der Kreditgewährung sowie die Beschlussfassung über das Eingehen von Beteiligungen (ausgenommen Beteiligungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Bank) gemäß der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zuständigkeitsregelung für Kreditbewilligungen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit sowie die seiner Ausschüsse und leitet bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen ein. Trägerversammlung Die Träger und damit Eigentümer der Bank sind das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt, der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband, der Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt und der Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern. Jeder Träger entsendet bis zu zwei Vertreter in die Trägerversammlung. Das Stimmrecht wird nach Anteilen am Stammkapital der Bank ausgeübt. Die Vertreter jedes Trägers können ihre Stimme nur einheitlich abgeben. Mitglieder des Vorstandes der Bank nehmen an den Sitzungen auf Einladung des Vorsitzenden der Trägerversammlung mit beratender Stimme teil. Die Trägerversammlung beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über die Änderung der Satzung, sämtliche das Stamm- und sonstiges Eigenkapital betreffende Angelegenheiten, die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik, die Aufnahme anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts in die Bank, die Beteiligung an solchen Einrichtungen oder die Zusammenlegung der Bank mit anderen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, die Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft oder eine andere Rechtsform. Die Trägerversammlung beschließt ferner über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats, der Ausschüsse und der Beiräte sowie über alle sonstigen Angelegenheiten, die ihr in der Satzung zugewiesen sind. Rechte und Pflichten der Organmitglieder, Zusammenwirken der Organe Die Mitglieder der Organe der Bank arbeiten zu deren Wohle eng zusammen und haben durch ihre Amtsführung die Bank nach besten Kräften zu fördern. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Verletzen die Vorstandsmitglieder ihre Pflichten, sind sie der Bank im Rahmen der Grundsätze der „Business-Judgement-Rule“ zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für die Sorgfaltspflicht und die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt dies entsprechend. Die Aufsichtsratsmitglieder sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Sicherungsmechanismen
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Rechtliche Hinweise Sicherungsmechanismen Sicherungsmechanismen der NORD/LB Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Dies leistet das System durch die freiwillige Institutssicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Auf diese Weise werden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt. Das Sicherungssystem bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe damit ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit das Sicherungssystem in den 1970er-Jahren gegründet wurde hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten mussten noch nie Einleger entschädigt werden ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar zu einer Insolvenz gekommen. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe hat einen einheitlichen Stützungsfonds gebildet, der aus 13 funktional miteinander verknüpften Teilfonds besteht: elf regionalen Sparkassen-Teilfonds ("Sparkassenstützungsfonds"), dem Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Teilfonds der Landesbausparkassen Dieses Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach §43 EinSiG amtlich anerkannt. Weitere Sicherungsmechanismen Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen Bayerische Landesbank, München Berlin Hyp Aktiengesellschaft, Berlin DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt/Main Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim Landesbank Berlin AG, Berlin Landesbank Hessen-Thüringen –Girozentrale-, Frankfurt/Main und Erfurt Landesbank Saar, Saarbrücken NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover, Braunschweig und Magdeburg Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG, Frankfurt Landesbank Berlin Holding AG, Berlin Portigon AG, Düsseldorf S Kreditpartner GmbH, Berlin S Broker AG & CO. AG, Wiesbaden Weberbank Actiengesellschaft, Berlin Elf regionale Sparkassenstützungsfonds Zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe gehören elf Sparkassenstützungsfonds bei den regionalen Sparkassenverbänden: Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband Ostdeutscher Sparkassenverband Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein Sparkassenverband Baden-Württemberg Sparkassenverband Bayern Sparkassenverband Niedersachsen Sparkassenverband Rheinland-Pfalz Sparkassenverband Saar Sparkassenverband Westfalen-Lippe Alle Sparkassen einer Region sind Mitglieder des jeweiligen Sparkassenstützungsfonds. Teilfonds der Landesbausparkassen LBS Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, Frankfurt/Main und Erfurt LBS Landesbausparkasse Süd, Stuttgart und München LBS Landesbausparkasse Saar, Saarbrücken LBS Landesbausparkasse NordWest, Münster und Hannover LBS Landesbausparkasse NordOst, Hamburg, Kiel und Potsdam Mehr zum Thema Hier erfahren Sie mehr zum Thema "Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe": https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/sicherungssystem.html Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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§ 28 Pfandbriefgesetz
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Rechtliche Hinweise § 28 Pfandbriefgesetz Veröffentlichungen gemäß § 28 Pfandbriefgesetz Die Veröffentlichungen gemäß § 28 Pfandbriefgesetz in englischer Sprache finden Sie hier: § 28 Covered Bond Act Alle Reports seit 2009 können auch auf der Seite des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. nachgelesen werden: Transparenzangaben § 28 PfandBG (vdp-Mitglieder) Veröffentlichungen 2026 Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30. Juni 2026 (PDF, 298 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2026 (XLSX, 650 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2026 (XLSX, 658 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2026 (XLSX, 659 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2026 (XLSX, 650 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. March 2026 (PDF, 300 KB) Veröffentlichungen 2025 Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dezember 2025 (PDF, 297 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 December 2025 (XLSX, 672 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 December 2025 (XLSX, 662 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30.09.2025 (PDF, 302 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 September 2025 (XLSX, 663 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 September 2025 (XLSX, 669 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30.06.2025 (PDF, 307 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2025 (XLSX, 668 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2025 (XLSX, 662 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2025 (XLSX, 673 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2025 (XLSX, 662 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31.03.2025 (PDF, 308 KB) Veröffentlichungen 2024 Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 December 2024 (XLSX, 715 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 December 2024 (XLSX, 707 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dezember 2024 (PDF, 310 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.09.2024 (PDF, 312 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 September 2024 (XLSX, 639 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 September 2024 (XLSX, 658 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG per 30. Juni 2024 (PDF, 312 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2024 (XLSX, 406 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2024 (XLSX, 711 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2024 (XLSX, 713 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2024 (XLSX, 711 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. März 2024 (PDF, 308 KB) Veröffentlichungen 2023 Harmonised Transparency Template per 31.03.2023 (XLSX, 699 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.03.2023 (PDF, 220 KB) Harmonised Transparency Template per 30.06.2023 (XLSX, 693 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.06.2023 (PDF, 206 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.09.2023 (PDF, 317 KB) Harmonised Transparency Template per 30.09.2023 (XLSX, 692 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31. Dez 2023 (XLSX, 678 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31. Dez 2023 (XLSX, 661 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dez. 2023 (PDF, 311 KB) Veröffentlichungen 2022 Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.12.2022 (PDF, 360 KB) Harmonised Transparency Template per 31.12.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.9.2022 (PDF, 154 KB) Harmonised Transparency Template per 30.9.2022 (XLSX, 696 KB) Harmonised Transparency Template per 30.6.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.6.2022 (PDF, 613 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.3.2022 (PDF, 727 KB) Harmonised Transparency Template per 31.3.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichungen 2021 Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 12/2021 (PDF, 613 KB) Harmonised Transparency Template per 31.12.2021 (XLSX, 415 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 9/2021 (PDF, 750 KB) Harmonised Transparency Template per 30.09.2021 (XLSX, 415 KB) Harmonised Transparency Template per 30.6.2021 (XLSX, 414 KB) Veröffentlichung gem. § 28 PfandBG, 6/2021 (PDF, 787 KB) Veröffentlichung gem. § 28 PfandBG, 3/2021 (PDF, 725 KB) Harmonised Transparency Template per 31.3.2021 (XLSX, 414 KB) Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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FATCA
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Rechtliche Hinweise FATCA Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Die Vereinigten Staaten von Amerika haben im Jahr 2010 ein neues Gesetz zum "Foreign Account Tax Compliance Act” -kurz FATCA- erlassen. FATCA wurde als Bestandteil des „Hiring Incentives to Restore Employment Act“ (HIRE Act) in Kraft gesetzt. Ziel dieses Hire Act ist es, in Amerika Arbeitsplätze zu schaffen und Unternehmen einen Anreiz zu bieten Arbeitssuchende einzustellen. Damit den Unternehmen entsprechende Erleichterungen angeboten werden können, muss Amerika auf der anderen Seite dafür Sorge tragen, diese durch Steuern auch finanzieren zu können. Damit sind potentielle Steuerhinterziehungen durch im Ausland geführte Vermögen stärker in den Fokus geraten und der US-Fiskus hat weltweit die Finanzinstitute in die Pflicht genommen. Deutschland unterstützt die Idee der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und hat deshalb bereits frühzeitig seine Bereitschaft zur Umsetzung von FATCA erklärt. Um allerdings eine gesetzeskonforme Umsetzung von FATCA in Deutschland zu ermöglichen, wurde zwischen USA und Deutschland ein bilaterales Abkommen zu FATCA ausgehandelt und im Mai 2013 veröffentlicht. Initiiert durch den Abschluss des deutsch-amerikanischen Abkommens wird FATCA für in Deutschland ansässige Finanzinstitute eine gesetzliche Anforderung. Die Global Intermediary Indentification Number (GIIN) dient der Legitimation von Finanzinstituten gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde (IRS). Die GIIN erhält ein Finanzinstitut nach der Registrierung auf der IRS Webseite und nach deren Prüfung. Die GIIN vermittelt anderen Finanzinstituten, dass sich die Partnerbank FATCA compliant verhält. GIINs NORD/LB Konzern Einheit GIIN TAX ID Lead FI NORD/LB EKLIT5.00000.LE.276 London Branch EKLIT5.00000.BR.826 Branch FI Singapore Branch EKLIT5.00000.BR.702 NY Branch (U.S. Person) - 13-3592426 NORD/LB Luxemburg S.A. Covered Bond Bank EKLIT5.00004.ME.442 Kontakt FATCA Kundenservice E-Mail senden...
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IBOR Transition
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Rechtliche Hinweise IBOR Transition Wichtige Information der NORD/LB in Bezug auf die Reform der Referenzzinssätze Seit mehreren Jahren arbeiten Initiativen unterstützt durch Aufsichtsbehörden und Zentralbanken an der Reform der heutigen variablen Referenzzinssätze. Die entsprechenden Reformvorhaben finden in einer Vielzahl von Währungsräumen, u.a. dem EURO-Raum, den USA, dem Vereinigten Königreich (UK), der Schweiz, Kanada, Japan, Hong Kong, Singapur und Australien statt. Ziel ist hierbei die Erhöhung der Verlässlichkeit und der Robustheit der variablen Referenzzinssätze. Dies kann nach Definition der Aufsichtsorgane durch transaktionsbasierte Referenzzinssätze erfolgen. In den einzelnen Währungsräumen gibt es lokale Referenzzinssätze. Neben dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der USD LIBOR (London Interbank Offered Rate) bzw. der GBP LIBOR der bekannteste Referenzzinssatz. Jeder der genannten Referenzzinssätze ist Grundlage für eine Vielzahl von Geschäften, u.a. in Berechnung der Zinszahlungen von Derivaten, Krediten und Anleihen. Die "Ibor Transition" wurde in der NORD/LB inzwischen vollständig abgeschlossen....
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