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NORD/LB Floor Research: Covered Bonds
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  2. Floor Research
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Floor Research Covered Bonds Covered Bonds Unser Fokus bei Covered Bonds liegt auf dem Segment der EUR-Benchmarkanleihen. Hierbei haben wir nicht nur die Entwicklungen des globalen Marktes im Blick, sondern auch die derzeit über 25 jeweiligen nationalen Teilmärkte. Aktuelle Marktgeschehnisse und strukturelle Entwicklungen kommentieren wir dabei wöchentlich in unserem „Covered Bond & SSA View“, welcher unter anderem Einschätzungen bezüglich des Primär- und Sekundärmarktgeschehens beinhaltet. Ergänzt wird diese Publikation durch unseren „Issuer Guide Covered Bonds“, der neben Profilen zu sämtlichen EUR-Benchmarkemittenten auch allgemeine Informationen zum Segment Covered Bonds bietet. Mit Blick auf den Pfandbriefmarkt stellen wir zudem quartalsweise im Rahmen unserer §28-Studien die Deckungsstöcke deutscher Banken sowie Pfandbriefsparkassen dar. Auch das Thema Regulatorik spielt eine wichtige Rolle, weshalb wir halbjährlich unseren Report „Risikogewichte und LCR-Level von Covered Bonds“ veröffentlichen. Covered Bond & SSA View Issuer Guides Specials Issuer Reports Banks Kontakt Elias Degener Floor Research | Covered Bonds, Financials Mobil: Elias Degener anrufen +49 (0) 1578 5165 214 Hannover E-Mail senden zum Team Lukas Kühne Floor Research | Covered Bonds, Financials Mobil: Lukas Kühne anrufen +49 (0) 176 1529 0932 Hannover E-Mail senden zum Team Dr. Norman Rudschuck Floor Research | Head Mobil: Norman Rudschuck anrufen +49 (0) 1520 9024 094 Hannover E-Mail senden zum Team...
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NORD/LB Floor Research: Financials
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Floor Research Financials Financials Im Bereich Financials setzen wir uns mit bankspezifischen und regulatorischen Themen auseinander, wobei ein besonderer Fokus auf dem europäischen Markt liegt. Zudem beschäftigen wir uns mit der Analyse von Kreditinstituten sowie mit der Bewertung des Bankensektors im Allgemeinen. Financials Specials Issuer Reports Banks Kontakt Elias Degener Floor Research | Covered Bonds, Financials Mobil: Elias Degener anrufen +49 (0) 1578 5165 214 Hannover E-Mail senden zum Team Lukas Kühne Floor Research | Covered Bonds, Financials Mobil: Lukas Kühne anrufen +49 (0) 176 1529 0932 Hannover E-Mail senden zum Team Dr. Norman Rudschuck Floor Research | Head Mobil: Norman Rudschuck anrufen +49 (0) 1520 9024 094 Hannover E-Mail senden zum Team...
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Green Finance
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  3. Environmental
  4. Green Finance
Nachhaltigkeit Environmental Green Finance Unsere nachhaltigen Finanzierungsaktivitäten zur Förderung der Dekarbonisierung der Wirtschaft Als Bank der Energiewende leisten wir mit unseren Finanzierungen einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation von Wirtschaft und Infrastruktur. Green Finance verstehen wir dabei nicht als isoliertes Produktangebot, sondern als integralen Bestandteil unserer ESG‑Strategie, unterlegt durch klare Kriterien und eine transparente Berichterstattung. Green Finance umfasst bei der NORD/LB Finanzierungen, die einen Beitrag zu Umwelt‑ und Klimazielen leisten – insbesondere zur Transformation von Energie‑, Wärme‑ und industriellen Prozessen weg von fossilen Brennstoffen mit hohen CO₂-Emissionen hin zu erneuerbaren Energien, energieeffizienten Gebäuden und nachhaltiger Infrastruktur. Grundlage aller unserer Green‑Finance‑Aktivitäten sind anerkannte Marktstandards und interne Rahmenwerke. Biodiversitäts Use Cases im Rahmen der Kreditvergabe Im Rahmen der Kreditvergabe wollen wir perspektivisch gezielt Biodiversitäts Use Cases entwickeln, die über die reine Finanzierung hinausgehen. Diese Use Cases sind darauf ausgerichtet, zusätzliche biodiversitätsfördernde Maßnahmen parallel zur Finanzierung zu ermöglichen, etwa durch die Bereitstellung von Mitteln für Naturschutzprojekte, Aufforstungsmaßnahmen oder die Wiederherstellung von Ökosystemen – auch unabhängig vom eigentlichen Finanzierungsobjekt. Unser Ziel ist es, Biodiversitätsaspekte systematisch in Finanzierungsentscheidungen zu integrieren und unsere Kunden zu befähigen, ihre Geschäftstätigkeit über das konkrete Projekt hinaus biodiversitätspositiv auszurichten. Ein zentraler Bestandteil dieses Ansatzes ist der strukturierte Kundendialog, einschließlich der Analyse von Abhängigkeiten und Auswirkungen von Geschäftsmodellen auf Ökosystemdienstleistungen sowie der aktiven Beratung zu ergänzenden biodiversitätsfördernden Maßnahmen. Integraler Bestandteil der ESG‑Strategie Die im Green‑Finance‑Kontext relevanten Rahmenwerke und Leitlinien sind fest in unserer ESG‑Strategie verankert und steuern die Umsetzung unserer Aktivitäten über definierte Governance‑ und Steuerungsprozesse. ESG-Strategie Mehr zum Thema Berichterstattung Nachhaltigkeit (CSRD) Mehr zum Thema Prüfprozesse & Qualitätssicherung Unsere Prüfprozesse und Qualitätssicherungsmaßnahmen für nachhaltige Finanzierungsaktivitäten Die Einordnung von Finanzierungen als „grün“ erfolgt entlang eines strukturierten Prozesses: kriterienbasierte Prüfung entlang definierter Rahmenwerke und Leitplanken Anwendung von Mindeststandards und Ausschlusskriterien Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen und Nachvollziehbarkeit Monitoring und regelmäßige Überprüfung Weiterentwicklung entlang regulatorischer Anforderungen und Marktstandards Reporting & Kennzahlen Transparenz ist ein zentraler Bestandteil unseres Ansatzes. Wir berichten regelmäßig über unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten sowie über ausgewählte Green‑Finance‑bezogene Kennzahlen im Rahmen unserer bestehenden Berichtsformate. EUR 3.684 Mio. * Volumen nachhaltiger Emissionen (Passivseite) per 30.09.2025 EUR 6.990 Mio. * Positionen aus taxonomiekonformen Tätigkeiten per 31.12.2025 Externe Überprüfung Second Party Opinion (ISS Corporate) auf Green Funding Framework EUR 9.330 Mio. * Volumen zugesagter grüner Finanzierungen im Neugeschäft per 31.12.2025 * gem. Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 Unser Beitrag: Ausgewählte Finanzierungen & Highlights Die folgenden Beispiele dienen der Einordnung unserer Green-Finance-Aktivitäten. Sie stellen keine vollständige Übersicht unseres Portfolios dar. Batteriespeicher Schuby (Schleswig-Holstein) Finanzierung eines Batterie-Energiespeicherprojekts mit 238 MWh Kapazität zur Stärkung der Netzstabilität; Inbetriebnahme im Jahr 2026 vorgesehen Mehr zum Thema Solar-PV-Projekte in Aragón (Spanien) Finanzierung von ca. €110 Mio. für Bau und Betrieb von drei Solarparks (Celta 1–3) in der Region Aragón Mehr zum Thema Partnerschaft mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) Vereinbarung zur Unterstützung kleiner bis mittelgroßer Projekte im Bereich Photovoltaik, Onshore-Wind und Batteriespeicher in EU-Ländern Mehr zum Thema Grüner Pfandbrief (Benchmark) Benchmark-Emission über EUR 1 Mrd.; Mittelverwendung ausschließlich zur Finanzierung besonders energieeffizienter Gebäude; jährliches Reporting zur Mittelverwendung Mehr zum Thema Unsere Rahmenwerke und Kriterien für nachhaltige Finanzierungsaktivitäten Die Umsetzung unserer Green‑Finance‑Aktivitäten erfolgt auf Basis definierter Rahmenwerke und Leitplanken, die regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. EU‑Taxonomie Die EU‑Taxonomie dient der NORD/LB als regulatorisches Referenzsystem zur Einordnung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Sie unterstützt insbesondere die strukturierte Bewertung umweltbezogener Kriterien, die Ermittlung taxonomie‑fähiger (Eligible) und taxonomie‑konformer (Aligned) Anteile über das gesamte Finanzierungsportfolio hinweg – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Green‑Finance‑Aktivitäten, sowie die Transparenz im Rahmen regulatorischer Berichterstattung (z.B. CSRD). Die Anwendung der EU‑Taxonomie erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden regulatorischen Anforderungen und wird in unseren Berichtsformaten offengelegt. Sustainable Loan Framework (SLF) Zur weiteren internen Einordnung und Klassifizierung nachhaltigkeitsbezogener Kreditengagements nutzen wir ein Sustainable Loan Framework, welches sich stark an der EU-Taxonomie orientiert, darüber hinaus aber Themenfelder aufgreift, die bisher von der EU-Taxonomie noch lückenhaft berücksichtigt wurden. Dieses Framework unterstützt uns bei der konsistenten Anwendung nachhaltigkeitsbezogener Kriterien im Kreditprozess und dient der internen Steuerung und Auswertung entsprechender Finanzierungen. Transformationsleitlinien Mit unseren Transformationsleitlinien legen wir fest, wie Nachhaltigkeit Anwendung in unseren Finanzierungsaktivitäten findet. Sie definieren klare Mindeststandards, Ausschlusskriterien und sektorbezogene Leitplanken, um ökologische, soziale und ethische Aspekte systematisch in Finanzierungsentscheidungen einzubeziehen und den Wandel zu einer nachhaltigeren Wirtschaft aktiv zu begleiten. Transformationsleitlinien, Januar 2026 Green Funding Framework Unser Green Funding Framework beschreibt, wie wir Kapital gezielt und auf Basis definierter Kriterien, Prozesse und Reporting‑Anforderungen für nachhaltige Projekte einsetzen und grüne Finanzierungen transparent und wirkungsorientiert umsetzen. Das umfasst unter anderem: zulässige Projektkategorien und Mittelverwendung Auswahl‑ und Prüfprozesse Management der Erlöse regelmäßige Berichterstattung und externe Überprüfung Das Green Funding Framework der NORD/LB wurde zudem durch eine unabhängige Second Party Opinion der ISS ESG überprüft und bewertet. Green Funding Framework, Januar 2025 Kontakt Tobias Zehnter Chief Sustainability Officer Hannover E-Mail senden zum Team...
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Barrierefreiheit
  1. Barrierefreiheit
Barrierefreiheit Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.nordlb.de/ veröffentlichte Website der Norddeutschen Landesbank. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 12.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise nicht vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 1. Barriere: Videos ohne Untertitel Eingebettete Videos enthalten keine synchronen Untertitel oder Audiodeskriptionen. 2. Barriere: nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei Neu eingestellte PDF-Dokumente sollen in barrierefreier Version erstellt, ältere (d.h. vor dem 28. Juni 2025 erstellte) durch solche ersetzt werden. 3. Unzureichender Farbkontrast Einzelne Textelemente auf der Startseite und in ausgewählten Inhaltsbereichen (z. B. Kategorie-Labels, Navigationsleisten, Call-to-Action-Buttons) weisen derzeit ein Kontrastverhältnis unterhalb des Mindestwertes von 4.5:1 auf. Dies betrifft insbesondere kleinere Schriftgrößen auf farbigem Hintergrund. Eine vollständige Erfassung der betroffenen Stellen erfolgt im Rahmen der laufenden Überarbeitung. 4. Nicht sprechende Linktexte Links, die nur aus Symbolen bestehen (z. B. Pfeile oder Icons), sind für Screenreader nicht verständlich. Es fehlen aussagekräftige aria-label-Attribute oder beschreibende Inhalte. 5. Fokussierbare Elemente in aria-hidden-Bereichen Interaktive Inhalte innerhalb ausgeblendeter (aria-hidden="true") DOM-Elemente sind für Tastatur erreichbar, aber für Screenreader unsichtbar. 6. Mehrere -Landmarks ohne unterscheidbare Benennung Auf verschiedenen Seitenbereichen, insbesondere im Header sowie in der Suchfunktion, befinden sich mehrere -Elemente ohne eindeutige aria-labels, was die Orientierung für assistive Technologien erschwert. 7. Listen ohne korrekte Struktur Auf einzelnen Unterseiten, insbesondere im Bereich der Ergebnisanzeige und interaktiven Suchfunktionen, werden Listen verwendet, die semantisch nicht korrekt ausgezeichnet sind (z.B. <u​l> ohne <l​i>). Dies kann dazu führen, dass Screenreader die Anzahl oder Reihenfolge der Einträge nicht korrekt erfassen. 8. Inhalte außerhalb von Landmark-Regionen Einzelne Komponenten, wie z. B. Suchfeldbereiche oder Informationsboxen auf der Startseite, befinden sich außerhalb semantisch strukturierter Bereiche wie oder . Dies erschwert Nutzer:innen mit assistiven Technologien die gezielte Navigation. 9. Fehlender „Skip to Content“-Link Es existiert kein Mechanismus, um mit der Tastatur direkt zum Hauptinhalt zu springen. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: Die identifizierten Barrieren werden im Rahmen einer gestalterischen und technischen Überarbeitung der Website bis Ende 2025 schrittweise behoben. Dazu zählen insbesondere: die Anpassung von Text- und Hintergrundfarben zur Einhaltung des erforderlichen Kontrastverhältnisses, die Nachrüstung aussagekräftiger aria-labels bei Symbol-Links, die Korrektur semantischer Auszeichnungen von Listen- und Navigationsstrukturen, die Entfernung oder korrekte Konfiguration fokussierbarer Elemente in aria-hidden-Bereichen, sowie die Implementierung eines „Skip to Content“-Links zur Verbesserung der Tastaturnavigation. Darüber hinaus wird die Website fortlaufend auf neu auftretende Barrieren geprüft, die im Zuge redaktioneller oder technischer Weiterentwicklungen entstehen können. Entdeckte Barrieren werden dokumentiert und zeitnah in den Bearbeitungsprozess aufgenommen. Über gesetzliche Anforderungen hinausgehende Inhalte Folgende Inhalte wurden realisiert, um über die gesetzlich geforderten Anforderungen hinaus ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit zu erreichen: Die Website ist vollständig responsive und für verschiedene Bildschirmgrößen optimiert. Bewegte Inhalte wie Slider oder Videos starten nicht automatisch, wodurch Ablenkungen oder Barrieren für Menschen mit kognitiven Einschränkungen reduziert werden. Datum der Erstellung und letzten Aktualisierung der Erklärung Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt am 25.06.2025 aktualisiert. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen vom Web Support über untenstehendes Kontaktformular an. Durchsetzungsverfahren Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite oder mobile Anwendung der Norddeutschen Landesbank –-Girozentrale - nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung: Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Sie können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de . Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de Kontakt Web Support E-Mail senden...
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NORD/LB – Ihr Experte für Syndizierung
  1. Produktseiten
  2. Syndizierung
Syndizierung Syndizierung Unser kompetentes und gut vernetztes Team bietet die Syndizierung von Finanztransaktionen und Strukturierungs-Know-how an. Mit langjähriger Erfahrung und umfassenden Branchenkenntnissen sind wir auf die Assetklassen Firmenkunden, Immobilien und Projektfinanzierungen spezialisiert. Als Teil des Bereiches Syndications & Investment Solutions (SIS) sind wir sowohl national als auch international aktiv. Unser Angebot umfasst attraktive Beteiligungsmöglichkeiten an großvolumigen Transaktionen , die in Zusammenarbeit mit renommierten Kunden realisiert werden. Dabei legen wir großen Wert auf ausgewogene Chancen-Risiko-Profile, um unseren Partnern eine fundierte Entscheidungsbasis zu bieten. Die NORD/LB tritt als erfahrener Arrangeur, Strukturierer, Konsortialführer, Agent und Sicherheiten-Treuhänder auf und bleibt durch substanzielle Eigenbehalte eng mit den Projekten verbunden. Dies gewährleistet unser starkes Engagement für den gemeinsamen Erfolg. Wir sind auf die Syndizierung folgender Assetklassen spezialisiert: Syndizierung mit Sparkassen Als Landesbank gehen wir bei Konsortialfinanzierungen mit nationalem Bezug bevorzugt Partnerschaften mit Sparkassen oder anderen Partnern der S-Finanzgruppe ein. Wir bieten unseren Partner-Sparkassen interessante Beteiligungsmöglichkeiten bei Finanzierungen aus allen Zielkundengruppen der NORD/LB an. Immobilien Das Syndizierungsteam für Immobilien nimmt eine Schlüsselrolle in der gewerblichen Immobilienfinanzierung ein, insbesondere in der Kooperation mit der Deutsche Hypo – Nord/LB Real Estate Finance. Zu den wesentlichen Aufgaben des Teams gehören sämtliche Syndizierungsaktivitäten, wobei es ebenfalls als zentrale Anlaufstelle für Beteiligungsanfragen von Konsortialpartnern fungiert. Firmenkunden Unser Syndizierungsteam koordiniert in enger Zusammenarbeit mit dem Kreditnehmer die Ansprache und die Einbindung von Konsortialpartnern an Firmenkunden-, LBO- und Akquisitionsfinanzierungen. Dabei stehen wir während des gesamten Prozesses für alle Umsetzungsfragen und -themen zur Verfügung. Unsere Stärken – Ihre Vorteile: Umfangreiche Netzwerke: Unsere Partner profitieren von unserem breiten internationalen und kontinuierlich wachsenden Netzwerk aus Banken, Sparkassen und institutionellen Investoren sowie unseren engen Kundenbeziehungen. Breiter Erfahrungsschatz: Unser Syndizierungsteam verfügt über langjährige Expertise und Branchen Know-how in den Assetklassen Firmenkunden, Immobilienfinanzierung und Projektfinanzierung /Structured Finance, hier insbesondere in den Bereichen Energie und Infrastruktur. Führende Rollen: In Syndizierungsprozessen übernehmen wir zentrale Rollen als Konsortialführer, Arrangeur, Underwriter, Agent oder ESG-Koordinator. Unsere umfassende Expertise sorgt dafür, dass Projekte effizient und zielgerichtet vorangetrieben werden. Kompetente Finanzierungslösungen: Die NORD/LB bietet durch ihre langjährige Marktpräsenz und Expertise maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Finanzierungstransaktionen und Konsortialkredite. Unser Syndizierungsteam arbeitet dabei eng mit unseren Geschäftsbereichen zusammen. Flexible Beteiligungsformen & Produktvielfalt: Die Beteiligungshöhe wird individuell an die spezifischen Projekte angepasst und kann als Bareinschuss oder Risikounterbeteiligung erfolgen. Zudem integrieren wir neben klassischen Finanzierungen auch Derivate, Schuldschein- und Förderdarlehen. Langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit: Die Partnerschaft basiert auf einem Geben und Nehmen – als Partner auf Augenhöhe. Gemeinsam können wir nachhaltige Erfolge erzielen und die Bedürfnisse unserer Kunden optimal erfüllen. Kalender Sie finden uns im Jahr 2026 auf folgenden Veranstaltungen: 09. - 13. März 2026 MIPIM, Cannes 25. März 2026 LMA & LSTA Loan Markets Conference, London 06. - 07. Mai 2026 Polis Convention, Düsseldorf 27. Mai 2026 Forum Konsortialgeschäft, Potsdam 10. - 11. Juni 2026 Real Estate Arena, Hannover 22. – 25. September 2026 Wind Energy Hamburg, Hamburg 29. September 2026 LMA Loan Markets Conference, London 05. – 07. Oktober 2026 Expo Real, München 13. Oktober 2026 Symposium Corporate Finance, Bonn 25. – 26. November 2026 Structured Finance, Stuttgart Mehr Informationen zu den Kundenbereichen: Firmenkunden Mehr zum Thema Gewerbliches Immobiliengeschäft (Deutsche Hypo) Mehr zum Thema Sparkassenverbundkunden Mehr zum Thema Erneuerbare Energien Mehr zum Thema Infrastruktur Mehr zum Thema Leasing- und Factoringgesellschaften Mehr zum Thema Weitere Produkte: Konsortialfinanzierung Nutzen Sie unsere Erfahrungen mit Konsortialfinanzierungen und profitieren Sie von diversen Vorteilen! Weiter zum Produkt Schuldscheindarlehen Optimieren Sie Ihre Finanzierungskosten mit einem digitalen Schuldscheindarlehen! Weiter zum Produkt Ihr Kontakt Christoph Pott Syndications & Distribution | Head of Loan Syndication Corporates, Real Estate & Sparkassen Mobil: Christoph Pott anrufen +49 (0) 176 1529 0418 Hannover E-Mail senden zum Team Ihr Kontakt Syndizierung Sparkassen Jan Karrass Syndications & Distribution | Syndizierung Sparkassen Mobil: Jan Karrass anrufen +49 (0) 1578 5165 114 Hannover E-Mail senden zum Team Claudius Nitzsche Syndications & Distribution | Syndizierung Sparkassen Mobil: Claudius Nitzsche anrufen +49 (0) 175 7285 367 Hannover E-Mail senden zum Team Ihr Kontakt Syndizierung Firmenkunden Frank Bartschat Syndications & Distribution | Syndizierung Firmenkunden Mobil: Frank Bartschat anrufen +49 (0) 172 4122 320 Hannover E-Mail senden zum Team Colja Alexander Nitsch Syndications & Distribution | Syndizierung Firmenkunden Mobil: Colja Alexander Nitsch anrufen +49 (0) 172 4388 895 Hannover E-Mail senden zum Team Holger Reinicke Syndications & Distribution | Syndizierung Firmenkunden Mobil: Holger Reinicke anrufen +49 (0) 172 4390 126 Hannover E-Mail senden zum Team Ihr Kontakt Syndizierung Immobilien Andre Thürmer Syndications & Distribution | Leitung, Syndizierung Immobilien Mobil: Andre Thürmer anrufen +49 (0) 173 6202 164 Hannover E-Mail senden zum Team Detlev Coenen Syndications & Distribution | Syndizierung Immobilien Mobil: Detlev Coenen anrufen +49 (0) 172 1382 038 Hannover E-Mail senden zum Team Timothy Pygott Syndications & Distribution | Syndizierung Immobilien Mobil: Timothy Pygott anrufen +49 (0) 173 2110 678 Hannover E-Mail senden zum Team...
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Smart Faktor
  1. Produktseiten
  2. Smart Faktor
Smart Faktor NORD/LB Smart Faktor Mit dem NORD/LB Smart Faktor nehmen wir Sie mit in die Zukunft. Unser Investmentfonds kombiniert einen innovativen, selbstlernenden, auf Künstlicher Intelligenz basierenden Algorithmus mit einem Multi-Asset-Ansatz, um flexibel und effizient auf aktuelle Kapitalmarktentwicklungen zu reagieren. Der Algorithmus analysiert frei von Emotionen eine Vielzahl von Marktdaten, um objektive Investmententscheidungen zu treffen. Dabei erfolgen die Gewichtungen der einzelnen Assetklassen (Aktien, Renten, Rohstoffe, Gold und Liquidität) dynamisch, sodass das Portfolio zielgenau an das veränderte Marktumfeld angepasst wird. Das Anlageuniversum für unsere globale Anlagestrategie ist auf verschiedene marktrelevante Faktoren ausgerichtet (Multi-Faktor-Ansatz) und wird schwerpunktmäßig durch passive Indexfonds (ETFs) umgesetzt. Damit wird kosteneffizient der Zugang zu allen wichtigen globalen Märkten erzielt, um ein gut diversifiziertes Portfolio und somit ein optimales Chance-Risiko-Verhältnis zu ermöglichen. Hier geht es zum Fondsporträt NORD/LB Podcast: KI im Portfoliomanagement mit TOPAS & Smart Faktor In unserem Podcast-Format Investors Talk – Impulse für Ihre Geldanlage spricht unser Kollege Marcel Leist mit Ralf Schülein, geschäftsführendem Gesellschafter von ELAN Capital-Partners, über den praktischen Einsatz von künstlicher Intelligenz im Portfoliomanagement. Gemeinsam beleuchten sie den Einsatz KI-basierter Modelle und deren Anwendung am Beispiel des NORD/LB Smart Faktor. Jetzt auf Spotify anhören. Die im Podcast möglicherweise genannten historischen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Medienberichte und Veröffentlichungen Neben unseren eigenen Informationen finden Sie hier ausgewählte Veröffentlichungen in Fach- und Wirtschaftsmedien, die unsere Fondsstrategie und aktuelle Anlagethemen aufgreifen. Kein Bauchgefühl, kein Bias – was KI-gestützte Allokation leisten kann (Quelle: Börse München) NORD/LB-Portfoliomanager sieht KI-Modelle bei widersprüchlichen Marktsignalen im Vorteil (Quelle: Fundview) KI-gesteuerter Mischfonds: Portfoliomanager Marcel Leist im Interview (Quelle: DAS INVESTMENT) Downloads Factsheet NORD/LB Smart Faktor A Factsheet NORD/LB Smart Faktor T Factsheet NORD/LB Smart Faktor I Factsheet-Newsletter Chancen und Risiken bei Investmentsfonds Chancen - Risikostreuung durch weltweite Investition in ganze Märkte oder Marktsegmente, verschiedene Branchen und verschiedene Anlageklassen. - Investmentfondsanteile können jederzeit erworben oder an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgegeben werden. - Investmentfonds werden von Kapitalmarktexperten permanent optimiert. - Durch Kursschwankungen des Investmentfonds können Kursgewinne entstehen. - Bei einem Investment in Fonds, die in Fremdwährung notieren, kann es bei einer günstigen Entwicklung der Wechselkurse zu Kursgewinnen kommen Risiken - Durch Kursschwankungen des Investmentfonds können Kursverluste entstehen. - Bei einem Investment in Fonds, die in Fremdwährung notieren, kann es bei einer ungünstigen Entwicklung der Wechselkurse zu Kursverlusten kommen. - Fehlentscheidungen des Fondsmanagements können den Anteilspreis negativ beeinflussen. - Die Kapitalanlagegesellschaft darf die Rücknahme der Anteile aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. - Der Anteilspreis an der Börse kann vom Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft abweichen. - Investmentfonds haben im Vergleich zu Direktanlagen in Aktien und Anleihen höhere Kosten. - Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung können negative Auswirkungen auf die Investition haben. Ihre Ansprechpartner Stefan Brock Private Investors | Wertpapierspezialisten Tel: Stefan Brock anrufen +49 (0) 441 237-3225 Oldenburg E-Mail senden zum Team Felix Ecken Private Investors | Wertpapierspezialisten Tel: Felix Ecken anrufen +49 (0) 421 332-3254 Bremen E-Mail senden zum Team Mara Geier Private Investors | Wertpapierspezialisten Tel: Mara Geier anrufen +49 (0) 421 332-3249 Bremen E-Mail senden zum Team...
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Herausforderungen bei der Finanzierung der Energiewende für Energieversorger und Banken
  1. Unsere Kunden & Partner
  2. Firmenkunden
  3. Firmenkunden NL Themen
  4. Firmenkunden und Verbund Newsletter Q3 2025
  5. Interview mit Thüga
  6. Herausforderungen bei der Finanzierung der Energiewende für Energieversorger und Banken
Firmenkunden Firmenkunden und Verbund Newsletter Q3 2025 Interview mit Thüga Herausforderungen bei der Finanzierung der Energiewende für Energieversorger und Banken Herausforderungen bei der Finanzierung der Energiewende für Energieversorger und Banken: Working Capital Instrumente als Teil der Lösung Die Energiewende stellt für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik gleichermaßen eine der zentralen Zukunftsaufgaben dar. Neben den technologischen und regulatorischen Fragen stellen die gesellschaftliche Akzeptanz und die finanzielle Tragfähigkeit der Transformation große Herausforderungen dar. Ohne breite Zustimmung in der Bevölkerung und tragfähige Finanzierungsmodelle lassen sich die notwendigen Investitionen in Infrastruktur, Erzeugung, Netzausbau und Speichertechnologien nicht realisieren. Die eigentliche Problemstellung bei der Finanzierung der Energiewende liegt nicht in der Transformation an sich und den damit verbundenen hohen Investitionsnotwendigkeiten, sondern vielmehr in den für die Aufgabe kurzen Umsetzungszeiträumen. Diese bedingen, dass die Investitionen in kurzer Zeit umgesetzt und hierdurch in hohem Maße fremdfinanziert werden müssen. Entsprechend müssen diese Finanzierungskosten weitgehend aus den etablierten Vergütungssystemen und damit mittelbar von den Verbrauchern getragen werden, zusätzlich zu den von den Verbrauchern zu tragenden Kosten der Energiewende. Die Finanzierung dieser Investitionen stellt die Energieversorger vor erhebliche Herausforderungen. In dem kurzen Zeitfenster der nächsten zehn Jahre steigern sich die Finanzierungsnotwendigkeiten auf das Zwei- bis Vierfache des durchschnittlichen Finanzierungsniveaus und belasten sukzessive die Finanzierungsbasis der Energieversorgungsunternehmen (EVU). Die Finanzierungskosten reduzieren die Ertragssituation und damit auch die Innenfinanzierungskraft. Zudem verschlechtern die enormen Finanzierungsvolumina die Bilanzrelationen der Energieversorgungsunternehmen. Über dies generieren die Transformationsinvestitionen zum Teil nur verzögerte Erträge. In Kombination erschweren diese Effekte die Finanzierung und stressen sogar die Verschuldungsgrenzen der EVU. Supplier Finance als strategischer Vorteil für Energieversorger Supplier Finance – auch als Lieferantenfinanzierung bekannt – bietet Energieversorgungsunternehmen wie der Thüga über cflox pay einen klaren Mehrwert: Es ermöglicht, Zahlungsziele ohne die Einbindung von Lieferanten zu verlängern. Maßgeblich ist dabei, dass die Finanzierung auf der Bonität des Energieversorgers basiert, was attraktive Konditionen ermöglicht. Gerade angesichts der Herausforderungen der Energiewende – hohe Investitionsbedarfe, steigende Bilanzsummen und der Druck, die finanzielle Flexibilität zu erhalten – schaffen Supplier Finance Lösungen zusätzliche Spielräume. Die Thüga nutzt mit dem cflox pay Programm gezielt diese Vorteile: Durch die aktive Steuerung des Working Capitals und die Optimierung des Cashflow-Profils wird die finanzielle Stabilität nachhaltig gestärkt. Die NORD/LB begleitet diesen Prozess als Impulsgeber bis hin zur Rolle als fester Finanzierungspartner und setzt gemeinsam mit der cflox GmbH auf eine vollständig digitale, effiziente Abwicklung. Das Ergebnis: Mehr Flexibilität, stärkere Lieferantenbeziehungen und eine zukunftsfähige Finanzierungsstrategie für Energieversorger....
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NORD/LB - Zum wahren Nutzen
  1. Die NORD/LB
  2. Porträt
  3. Diversity
Porträt Diversity Vielfalt und Chancengleichheit bei der NORD/LB Unsere Gesellschaft ist bunt und vielfältig – und das gilt auch für unsere Arbeitswelt. Die NORD/LB ist bereits seit 2013 Unterzeichnerin der Initiative „Charta der Vielfalt - Unternehmen in Deutschland“. Damit bekennen wir uns seit über einem Jahrzehnt ausdrücklich zu Vielfalt und Chancengleichheit in einem diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld. Im Jahr 2020 haben wir zudem die Principles for Responsible Banking unterzeichnet, um die Auswirkungen unserer Geschäfte auf nachhaltige Aspekte transparent und messbar zu machen. In den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sind die Diversity-Dimensionen mehrfach vertreten und haben für uns eine große Bedeutung. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl unsere geschäftlichen Beziehungen und Lieferketten als auch die Gestaltung einer inklusiven Arbeitsumgebung umfasst. Hierbei ist es uns wichtig, dass sich alle Mitarbeitenden wertgeschätzt, akzeptiert und unterstützt fühlen. Diversitätsrichtlinie der NORD/LB Hier können Sie die Diversitätsrichtlinie der NORD/LB nachlesen... Mehr zum Thema DEIB - Diversity Equity Inclusion Belonging Hier können Sie die DEIB Strategie der NORD/LB (Short Version) nachlesen… Mehr zum Thema Community of Diversity In der NORD/LB werden die Aktivitäten, Anfragen und die Netzwerke der Vielfalt durch die Community of Diversity koordiniert. Die Arbeit der Community umfasst verschiedene Dimensionen: Religion und Weltanschauung, Geschlecht, Altersvielfalt, sexuelle Identität, ethnische Herkunft, körperliche und geistige Fähigkeiten sowie soziale Herkunft. Unsere Angebote beinhalten unter anderem Impulsworkshops zu Lebensentwürfen sowie Aspekte von Chancengleichheit, Gesundheit und unbewusste Vorurteile. Darüber hinaus initiieren wir regelmäßig Aktivitäten zu spezifischen Aktionstagen, wie dem Deutschen Diversity Tag, den internationalen Wochen gegen Rassismus oder dem Orange Day. Bereits mehr als 10 Prozent der Mitarbeitenden engagieren sich in der Community, den Dimensionsteams und den Netzwerken. Innerhalb der Community of Diversity bilden die BUNT/LB , das queere Netzwerk der Bank, das gleichzeitig Mitbegründerin des regionalen und branchenübergreifenden queeren Netzwerkes #gemeinsambunt ist und das Frauennetzwerk der NORD/LB ( women@work ) die größten Gruppen. Vernetzung www.charta-der-vielfalt.de www.unepfi.org NORD/LB ist PROUT EMPLOYER 2025 Einblicke in die Arbeit der NORD/LB Community PDF Mehr anzeigen Weniger anzeigen Download Mehr anzeigen Informieren Sie sich weiter Nachhaltigkeit Mehr zum Thema Porträt der NORD/LB Mehr zum Thema Presse Mehr zum Thema Kontakt Viola Rave Diversität/ Diversity Tel: Viola Rave anrufen +49 (0) 511 361-4056 E-Mail senden...
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2025
  1. Die NORD/LB
  2. Investor Relations
  3. Berichte
  4. 2025
Investor Relations 2025 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Archiv NORD/LB Konzern Vergütungsbericht 2025 (PDF, 979 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 31.12.2025 (PDF, 3 MB) EU CCA Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 31. Dezember 2025 (XLSX, 44 KB) NORD/LB Nachhaltigkeitsbericht 2025 (CSRD) (PDF, 3 MB) NORD/LB Konzerngeschäftsbericht 2025 (PDF, 6 MB) NORD/LB AöR Geschäftsbericht 2025 (PDF, 1,005 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 30.09.2025 (PDF, 428 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 30.06.2025 (PDF, 4 MB) NORD/LB Zwischenbericht zum 30. Juni 2025 (PDF, 2 MB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 31.03.2025 (PDF, 224 KB) Portrait Mehr zum Thema Presse Mehr zum Thema Rechtliche Hinweise Mehr zum Thema Nachhaltigkeit Mehr zum Thema Kapitalmarktportal Mehr zum Thema Kontakt Friedrich Karl Strödter Head of Investor Relations Tel: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 511 361-3878 Mobil: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 176 1529 0134 Hannover E-Mail senden zum Team Jonas Sachs Senior Manager Investor Relations & Ratings Tel: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 511 361-5128 Mobil: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 176 1529 0001 Hannover E-Mail senden zum Team...
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NORD/LB – Ihr Experte für Syndizierte Kredite
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  2. Projektfinanzierungen
Projektfinanzierungen Projektfinanzierungen Unter Projektfinanzierungen wird die strukturierte Finanzierung eines Projektes verstanden, das wirtschaftlich und meist auch rechtlich von einer selbständigen Projektgesellschaft durchgeführt wird. Die Projektfinanzierungen finden vor allem in folgenden Bereichen statt: Erneuerbare Energien Infrastruktur Immobilien Auch im Bereich Agrar-Banking beraten wir Sie bei der Ausrichtung Ihrer betrieblichen Planungen und Investitionen. Ihr persönlicher Agrarkundenbetreuer steht Ihnen vor Ort in allen landwirtschaftlichen Finanzierungsfragen mit wertvollen Entscheidungshilfen zur Seite. Informieren Sie sich weiter! Strukturierte Finanzierungen Mehr zum Thema Immobilien (Deutsche Hypo) Mehr zum Thema Syndications & Investment Solutions Mehr zum Thema Agrar-Banking Mehr zum Thema...
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2025
  1. Die NORD/LB
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Presse 2025 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019...
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Corporate Governance
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Corporate Governance
Rechtliche Hinweise Corporate Governance Erklärung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex beinhaltet wesentliche Regelungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Er enthält national und international anerkannte Standards guter und vertrauensvoller Unternehmensführung, insbesondere hinsichtlich der Leitung und Organisation eines Unternehmens, zu Kontrollmechanismen sowie zur Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Ziel des Kodex ist es, das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung eines Unternehmens zu fördern. Aufgrund seiner gesetzlichen Geltung für börsennotierte Aktiengesellschaften ist der Kodex für die NORD/LB als Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts rechtlich nicht verpflichtend. Der NORD/LB, die national und international tätig ist, ist es jedoch ein wichtiges Anliegen, sich im Markt als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner zu positionieren. Eine transparente Unternehmensführung ist für uns ein wesentlicher Aspekt dieses Anspruches. Aus diesem Grund sieht es die Bank als freiwillige Selbstverpflichtung, den Empfehlungen und Anregungen des Kodex zu folgen, soweit dies im Rahmen der gegebenen Rechtsform und der Trägerstruktur möglich und angemessen ist. Die NORD/LB beachtet insbesondere diejenigen Regelungen, die sich mit der Struktur der Organe, ihren Aufgaben und ihrem Zusammenwirken sowie mit der Transparenz des Unternehmens befassen. In diesen Bereichen entspricht die NORD/LB weitgehend den Empfehlungen und Anregungen des Kodex. Im Sinne der Transparenz sind sämtliche von der Bank veröffentlichten Informationen - darunter Konzernjahresabschluss, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte - auch über ihre Internetseite zugänglich. Vorstand Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Interesse der Bank und unter besonderer Berücksichtigung der Belange ihrer Träger, Beschäftigten und ihrer öffentlichen Aufgaben als Landesbank und Girozentrale. Der Vorstand führt die Geschäfte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Bank und der von der Trägerversammlung oder vom Aufsichtsrat beschlossenen allgemeinen und besonderen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die konzernangehörigen Unternehmen hin. Insbesondere trägt der Vorstand Sorge für ein auf die Geschäftsstruktur der Bank abgestimmtes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand besteht aus mehreren Personen. Er hat einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und weitere ordentliche Mitglieder; bei seiner Zusammensetzung wird auch auf Vielfalt geachtet. Der Vorstandsvorsitzende regelt die Geschäftsverteilung im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern. Jedem Vorstandsmitglied wird mindestens ein abgegrenzter Geschäftsbereich zugewiesen. Der Vorstand ist an jedem Sitz der Bank mit mindestens einem Mitglied vertreten. Die Mitglieder des Vorstands treffen ihre Entscheidungen unabhängig und ausschließlich im Interesse der Bank und unter besonderer Berücksichtigung der Belange ihrer Träger, Beschäftigten und ihrer öffentlichen Aufgaben als Landesbank und Girozentrale. Mögliche Interessenkonflikte sind unverzüglich offenzulegen und werden nach festgelegten internen Verfahren behandelt. Die Bank stellt sicher, dass sämtliche für die Anwendung von IAS 24 erforderlichen Informationen vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht erhoben werden. Hierzu erfolgt jährlich eine strukturierte Abfrage bei den Mitgliedern der Leitungsorgane und weiteren relevanten Schlüsselpersonen. Die erhobenen Informationen werden im Rahmen der Rechnungslegung entsprechend den geltenden Offenlegungspflichten berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Anforderungen an persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und Unabhängigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen. Der Vorstand arbeitet als Kollegialorgan. Der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands, hat jedoch keine über die Satzung und Geschäftsordnung hinausgehenden Einzelentscheidungsbefugnisse. Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Geschäftsführung der Bank werden im Vorstandsgremium gemeinsam getroffen. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung der Bank mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Er berichtet dem Aufsichtsrat auf der Grundlage im Einzelnen festgelegter Informations- und Berichtspflichten regelmäßig über wesentliche Angelegenheiten der Bank, insbesondere über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Rentabilität der Bank und insbesondere des Eigenkapitals, den Geschäftsgang, die Lage der Bank, über Geschäfte, die für die Rentabilität und die Liquidität der Bank sowie ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von erheblicher Bedeutung sein können sowie über die Risikosituation der Bank und ihre Vergütungssysteme. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die für ihre Aufgaben erforderliche fachliche Eignung, Erfahrung und Zuverlässigkeit. Die fachliche Qualifikation und berufliche Erfahrung der Vorstandsmitglieder werden transparent dargestellt. Die Eignung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf durch Fortbildungsmaßnahmen unterstützt. Darüber hinaus berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat - insbesondere unter Risikogesichtspunkten - unverzüglich aus wichtigem Anlass, wenn dies für die Lage der Bank von besonderer Bedeutung ist, und bindet ihn bei grundlegenden Entscheidungen entsprechend ein. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vergütungskontrollausschusses festgelegt, regelmäßig überprüft und umfasst feste und variable, d. h. ergebnisabhängige Bestandteile. Es ist vorgesehen, dass diese sowohl positiven als auch negativen Geschäftsentwicklungen Rechnung tragen. Prüfungsaufsicht/ Audit Committee Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung in den ihm zugewiesenen Aufgabenbereichen unabhängig von der Geschäftsleitung und kann hierzu direkt mit dem Abschlussprüfer, der Internen Revision sowie weiteren Kontrollfunktionen der Bank kommunizieren. Überwachung des Nominierungsprozesses (PNA) Der Präsidial- und Nominierungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei Personalentscheidungen sowie bei Fragen der Besetzung, Nachfolgeplanung und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Er erarbeitet Besetzungsvorschläge unter Berücksichtigung fachlicher Anforderungen, Erfahrung, Diversität und Unabhängigkeit. Der Ausschuss überprüft regelmäßig Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Leitungsorgane. Aufsichtsrat Aufgaben und Zuständigkeiten: Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand regelmäßig zu beraten und seine Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über die Bestellung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder, die allgemeinen Richtlinien für die Geschäfte der Bank, die vom Vorstand vorzulegende Jahresplanung, die Geschäftsordnung für den Vorstand, die Bestellung des Abschlussprüfers, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über das Eingehen von Beteiligungen. Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass weitere Geschäfte und Maßnahmen, die für die Bank von besonderer Bedeutung sind, seiner Zustimmung bedürfen. Er gibt sich und seinen Ausschüssen eine Geschäftsordnung. Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern, von denen zwölf Vertreter der Träger sind und weitere sechs von den Arbeitnehmern der Bank nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes gewählt werden. Die Amtszeit beträgt jeweils vier Jahre. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Finanzminister des Landes Niedersachsen. Erster stellvertretender Vorsitzender ist der Vorsteher des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes (NSGV), zweiter stellvertretender Vorsitzender ist der Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt. Im Falle seiner Verhinderung wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats von einem seiner Stellvertreter vertreten. Ehemalige Vorstandsmitglieder sind im Aufsichtsrat der Bank nicht vertreten; ein Wechsel von ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes in den Aufsichtsratsvorsitz wäre aufgrund der Satzung nicht möglich. Bildung von Ausschüssen: Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung im Hinblick auf die Geschäftsstruktur der Bank einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss (Audit Commitee), einen Vergütungskontrollausschuss und einen Risikoausschuss gebildet. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Die Mitglieder der Ausschüsse sind Mitglieder des Aufsichtsrats. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet auch die Mitgliedschaft in den Ausschüssen. Dem Präsidial- und Nominierungsausschuss obliegt - neben den gesetzlichen Aufgaben des Nominierungsausschusses im Sinne des Kreditwesengesetzes - die Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats. Der Prüfungsausschuss nimmt die ihm nach dem Kreditwesengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr, überwacht die Jahres und- Konzernabschlussprüfungen der Bank und berichtet dem Aufsichtsrat - auf der Grundlage der Berichte der Abschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Ihm obliegt außerdem die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Revisionssystems sowie des Risikomanagementsystems. Schließlich überprüft und überwacht der Prüfungsausschuss die Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von diesem für die Bank erbrachten Leistungen. Darüber hinaus soll er dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung eines Abschlussprüfers sowie für die Höhe seiner Vergütung unterbreiten und ihn zur Kündigung oder Fortsetzung des Prüfauftrags beraten. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist nicht zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Der Vergütungskontrollausschuss nimmt die ihm nach dem Kreditwesengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr und überwacht unter anderem die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitglieder des Vorstandes und der Mitarbeiter. Der Risikoausschuss hat die Aufgabe, den Aufsichtsrat zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und –strategie der Bank zu beraten und unterstützt ihn bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch die obere Leitungsebene. Der Ausschuss wacht darüber, dass die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen. Ferner obliegen ihm die Mitwirkung bei der Kreditgewährung sowie die Beschlussfassung über das Eingehen von Beteiligungen (ausgenommen Beteiligungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Bank) gemäß der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zuständigkeitsregelung für Kreditbewilligungen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit sowie die seiner Ausschüsse und leitet bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen ein. Trägerversammlung Die Träger und damit Eigentümer der Bank sind das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt, der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband, der Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt und der Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern. Jeder Träger entsendet bis zu zwei Vertreter in die Trägerversammlung. Das Stimmrecht wird nach Anteilen am Stammkapital der Bank ausgeübt. Die Vertreter jedes Trägers können ihre Stimme nur einheitlich abgeben. Mitglieder des Vorstandes der Bank nehmen an den Sitzungen auf Einladung des Vorsitzenden der Trägerversammlung mit beratender Stimme teil. Die Trägerversammlung beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über die Änderung der Satzung, sämtliche das Stamm- und sonstiges Eigenkapital betreffende Angelegenheiten, die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik, die Aufnahme anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts in die Bank, die Beteiligung an solchen Einrichtungen oder die Zusammenlegung der Bank mit anderen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, die Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft oder eine andere Rechtsform. Die Trägerversammlung beschließt ferner über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats, der Ausschüsse und der Beiräte sowie über alle sonstigen Angelegenheiten, die ihr in der Satzung zugewiesen sind. Rechte und Pflichten der Organmitglieder, Zusammenwirken der Organe Die Mitglieder der Organe der Bank arbeiten zu deren Wohle eng zusammen und haben durch ihre Amtsführung die Bank nach besten Kräften zu fördern. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Verletzen die Vorstandsmitglieder ihre Pflichten, sind sie der Bank im Rahmen der Grundsätze der „Business-Judgement-Rule“ zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für die Sorgfaltspflicht und die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt dies entsprechend. Die Aufsichtsratsmitglieder sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Geldwäscheprävention
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Rechtliche Hinweise Geldwäscheprävention Erklärung zur Geldwäschebekämpfung / USA Patriot Act Bestätigung über Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Allgemeine Bestätigung für Korrespondenzbankkonten der NORD/LB. Wir, die Norddeutsche Landesbank Girozentrale (NORD/LB), bestätigen hiermit, dass wir ein von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Kreditinstitut sind und den aufsichtsrechtlichen Vorschriften der BaFin unterliegen. Ferner bestätigen wir, dass unserer Bank die Mittel und internen Verfahren zur Verfügung stehen, um Geldwäscheaktivitäten, die Gewinne aus terroristischen Operationen, dem Organisierten Verbrechen oder sonstigen schweren Straftaten zum Gegenstand haben, aufzuspüren und zu verhindern. Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) besteht seit 1993 und wurde mehrfach aktualisiert, insbesondere aufgrund der "40 Empfehlungen" der "Financial Action Task Force on Money Laundering" (FATF) sowie der EU-Richtlinie 2015/849 (zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2018/843) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Die sich aus dem GwG ergebenden gesetzlichen Pflichten sind in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin erläutert. Sowohl das GwG als auch die Auslegungs- und Anwendungshinweise verpflichten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, interne Regelungen und Vorkehrungen mit dem Ziel der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu treffen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen, die auch für unsere ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften gelten, ist Bestandteil der Geschäftspolitik der NORD/LB. Gemäß § 7 Abs. 1 GwG hat die NORD/LB einen Geldwäschebeauftragten bestellt, der für die Durchführung des Geldwäschegesetzes sowie der zu seiner Umsetzung ergangenen Auslegungshinweise verantwortlich ist. Der Geldwäschebeauftragte hat für die Mitarbeiter der NORD/LB interne Organisations- und Arbeitsanweisungen mit den nach GwG und den internen Grundsätzen zu erfüllenden Pflichten erstellt. Insbesondere ist eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter über Methoden der Geldwäsche und den Pflichtenkatalog des Geldwäschegesetzes sowie die Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter gewährleistet. Darüber hinaus prüfen wir die Identität unserer Kunden anhand beweiskräftiger offizieller Dokumente. Sofern wir zur Durchführung von Legitimationsprüfungen verpflichtet sind, stellen wir außerdem den wirtschaftlich Berechtigten fest, d. h. die natürliche(n) Person(en), die Eigentümer einer juristischen Person ist/sind, in dessen/deren Auftrag eine Transaktion erfolgt bzw. der/die an dieser Transaktion als Treugeber beteiligt ist/sind. Sofern Zweifel bestehen, ob die zu identifizierende Person auf eigene Rechnung handelt, oder in Fällen, in denen feststeht, dass sie nicht auf eigene Rechnung handelt, ergreifen wir angemessene Schritte, um Informationen über die tatsächliche Identität der Person zu erlangen, für die der Kunde handelt. Die interne wie auch die externe Revision überprüfen jährlich, ob die zur Bekämpfung der Geldwäsche in der NORD/LB getroffenen Sicherungsmaßnahmen zweckmäßig und ausreichend sind und der Geldwäschebeauftragte den ihm zugewiesenen Aufgaben nachgekommen ist. Die NORD/LB verfügt über ein elektronisch unterstütztes Research-System, das kontobasierte Finanztransaktionen auf ungewöhnliche, unregelmäßige und unerwartete Aktivitäten hin überwacht. Verbleiben trotz intensiver Aufklärung und Überwachung der Geschäftsbeziehung und unter Berücksichtigung der Transaktion, der Person des Kunden oder der Herkunft seiner Vermögenswerte weiterhin begründete Zweifel, ob eine Geldwäschehandlung vorliegt, unterlassen wir dieses Geschäft und treffen eine Entscheidung, ob die Geschäftsbeziehung abzulehnen oder abzubrechen ist. Darüber hinaus werden Verdachtsfälle gemäß § 43 GwG der zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchung gemeldet. Abschließend bestätigen wir, dass die NORD/LB keine Shell Bank (= Bank, die nicht über eine physische Präsenz verfügt und keiner "regulierten Finanzgruppe" angeschlossen ist) im Sinne des USA Patriot Act ist und dass wir keine Geschäftsbeziehungen zu Shell Banks unterhalten. Unsere bei Korrespondenzbanken geführten Konten werden außerdem nicht für die Bereitstellung von Dienstleistungen für Shell Banks genutzt. Die NORD/LB hat eine Allgemeine Bestätigung ("Global Certification") vorbereitet, die jedes Finanzinstitut verwenden kann, das der Auffassung ist, eine Bestätigung der NORD/LB oder einer ihrer aufgeführten in- und ausländischen Niederlassungen oder Repräsentanzen gemäß dem USA Patriot Act zu benötigen. Bitte fordern Sie keine zusätzlichen Bestätigungen bei der NORD/LB oder einer ihrer Niederlassungen an, sondern verwenden Sie die zum Download beigefügten Formulare zum Patriot Act und zu getroffenen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (Wolfsberg Questionnaire). Download: Patriot Act-Bestätigung der NORD/LB The Wolfsberg Group - Anti-Money Laundering Questionnaire der NORD/LB Weitere Hinweise: Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Geldwäschebekämpfung NORD/LB Geldwäschebeauftragter Olaf Brüggemann Chief Compliance Officer Tel: Olaf Brüggemann anrufen +49 (0) 0511 361-2228 Hannover E-Mail senden...
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Sicherungsmechanismen
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Rechtliche Hinweise Sicherungsmechanismen Sicherungsmechanismen der NORD/LB Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Dies leistet das System durch die freiwillige Institutssicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Auf diese Weise werden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt. Das Sicherungssystem bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe damit ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit das Sicherungssystem in den 1970er-Jahren gegründet wurde hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten mussten noch nie Einleger entschädigt werden ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar zu einer Insolvenz gekommen. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe hat einen einheitlichen Stützungsfonds gebildet, der aus 13 funktional miteinander verknüpften Teilfonds besteht: elf regionalen Sparkassen-Teilfonds ("Sparkassenstützungsfonds"), dem Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Teilfonds der Landesbausparkassen Dieses Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach §43 EinSiG amtlich anerkannt. Weitere Sicherungsmechanismen Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen Bayerische Landesbank, München Berlin Hyp Aktiengesellschaft, Berlin DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt/Main Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim Landesbank Berlin AG, Berlin Landesbank Hessen-Thüringen –Girozentrale-, Frankfurt/Main und Erfurt Landesbank Saar, Saarbrücken NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover, Braunschweig und Magdeburg Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG, Frankfurt Landesbank Berlin Holding AG, Berlin Portigon AG, Düsseldorf S Kreditpartner GmbH, Berlin S Broker AG & CO. AG, Wiesbaden Weberbank Actiengesellschaft, Berlin Elf regionale Sparkassenstützungsfonds Zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe gehören elf Sparkassenstützungsfonds bei den regionalen Sparkassenverbänden: Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband Ostdeutscher Sparkassenverband Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein Sparkassenverband Baden-Württemberg Sparkassenverband Bayern Sparkassenverband Niedersachsen Sparkassenverband Rheinland-Pfalz Sparkassenverband Saar Sparkassenverband Westfalen-Lippe Alle Sparkassen einer Region sind Mitglieder des jeweiligen Sparkassenstützungsfonds. Teilfonds der Landesbausparkassen LBS Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, Frankfurt/Main und Erfurt LBS Landesbausparkasse Süd, Stuttgart und München LBS Landesbausparkasse Saar, Saarbrücken LBS Landesbausparkasse NordWest, Münster und Hannover LBS Landesbausparkasse NordOst, Hamburg, Kiel und Potsdam Mehr zum Thema Hier erfahren Sie mehr zum Thema "Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe": https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/sicherungssystem.html Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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§ 28 Pfandbriefgesetz
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Rechtliche Hinweise § 28 Pfandbriefgesetz Veröffentlichungen gemäß § 28 Pfandbriefgesetz Die Veröffentlichungen gemäß § 28 Pfandbriefgesetz in englischer Sprache finden Sie hier: § 28 Covered Bond Act Alle Reports seit 2009 können auch auf der Seite des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. nachgelesen werden: Transparenzangaben § 28 PfandBG (vdp-Mitglieder) Veröffentlichungen 2026 Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30. Juni 2026 (PDF, 298 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2026 (XLSX, 650 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2026 (XLSX, 658 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2026 (XLSX, 659 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2026 (XLSX, 650 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. March 2026 (PDF, 300 KB) Veröffentlichungen 2025 Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dezember 2025 (PDF, 297 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 December 2025 (XLSX, 672 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 December 2025 (XLSX, 662 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30.09.2025 (PDF, 302 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 September 2025 (XLSX, 663 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 September 2025 (XLSX, 669 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30.06.2025 (PDF, 307 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2025 (XLSX, 668 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2025 (XLSX, 662 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2025 (XLSX, 673 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2025 (XLSX, 662 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31.03.2025 (PDF, 308 KB) Veröffentlichungen 2024 Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 December 2024 (XLSX, 715 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 December 2024 (XLSX, 707 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dezember 2024 (PDF, 310 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.09.2024 (PDF, 312 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 September 2024 (XLSX, 639 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 September 2024 (XLSX, 658 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG per 30. Juni 2024 (PDF, 312 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2024 (XLSX, 406 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2024 (XLSX, 711 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2024 (XLSX, 713 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2024 (XLSX, 711 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. März 2024 (PDF, 308 KB) Veröffentlichungen 2023 Harmonised Transparency Template per 31.03.2023 (XLSX, 699 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.03.2023 (PDF, 220 KB) Harmonised Transparency Template per 30.06.2023 (XLSX, 693 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.06.2023 (PDF, 206 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.09.2023 (PDF, 317 KB) Harmonised Transparency Template per 30.09.2023 (XLSX, 692 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31. Dez 2023 (XLSX, 678 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31. Dez 2023 (XLSX, 661 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dez. 2023 (PDF, 311 KB) Veröffentlichungen 2022 Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.12.2022 (PDF, 360 KB) Harmonised Transparency Template per 31.12.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.9.2022 (PDF, 154 KB) Harmonised Transparency Template per 30.9.2022 (XLSX, 696 KB) Harmonised Transparency Template per 30.6.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.6.2022 (PDF, 613 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.3.2022 (PDF, 727 KB) Harmonised Transparency Template per 31.3.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichungen 2021 Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 12/2021 (PDF, 613 KB) Harmonised Transparency Template per 31.12.2021 (XLSX, 415 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 9/2021 (PDF, 750 KB) Harmonised Transparency Template per 30.09.2021 (XLSX, 415 KB) Harmonised Transparency Template per 30.6.2021 (XLSX, 414 KB) Veröffentlichung gem. § 28 PfandBG, 6/2021 (PDF, 787 KB) Veröffentlichung gem. § 28 PfandBG, 3/2021 (PDF, 725 KB) Harmonised Transparency Template per 31.3.2021 (XLSX, 414 KB) Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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