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Corporate Governance
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Rechtliche Hinweise Corporate Governance Erklärung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex beinhaltet wesentliche Regelungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Er enthält national und international anerkannte Standards guter und vertrauensvoller Unternehmensführung, insbesondere hinsichtlich der Leitung und Organisation eines Unternehmens, zu Kontrollmechanismen sowie zur Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Ziel des Kodex ist es, das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung eines Unternehmens zu fördern. Aufgrund seiner gesetzlichen Geltung für börsennotierte Aktiengesellschaften ist der Kodex für die NORD/LB als Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts rechtlich nicht verpflichtend. Der NORD/LB, die national und international tätig ist, ist es jedoch ein wichtiges Anliegen, sich im Markt als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner zu positionieren. Eine transparente Unternehmensführung ist für uns ein wesentlicher Aspekt dieses Anspruches. Aus diesem Grund sieht es die Bank als freiwillige Selbstverpflichtung, den Empfehlungen und Anregungen des Kodex zu folgen, soweit dies im Rahmen der gegebenen Rechtsform und der Trägerstruktur möglich und angemessen ist. Die NORD/LB beachtet insbesondere diejenigen Regelungen, die sich mit der Struktur der Organe, ihren Aufgaben und ihrem Zusammenwirken sowie mit der Transparenz des Unternehmens befassen. In diesen Bereichen entspricht die NORD/LB weitgehend den Empfehlungen und Anregungen des Kodex. Im Sinne der Transparenz sind sämtliche von der Bank veröffentlichten Informationen - darunter Konzernjahresabschluss, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte - auch über ihre Internetseite zugänglich. Vorstand Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Interesse der Bank und unter besonderer Berücksichtigung der Belange ihrer Träger, Beschäftigten und ihrer öffentlichen Aufgaben als Landesbank und Girozentrale. Der Vorstand führt die Geschäfte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Bank und der von der Trägerversammlung oder vom Aufsichtsrat beschlossenen allgemeinen und besonderen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die konzernangehörigen Unternehmen hin. Insbesondere trägt der Vorstand Sorge für ein auf die Geschäftsstruktur der Bank abgestimmtes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand besteht aus mehreren Personen. Er hat einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und weitere ordentliche Mitglieder; bei seiner Zusammensetzung wird auch auf Vielfalt geachtet. Der Vorstandsvorsitzende regelt die Geschäftsverteilung im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern. Jedem Vorstandsmitglied wird mindestens ein abgegrenzter Geschäftsbereich zugewiesen. Der Vorstand ist an jedem Sitz der Bank mit mindestens einem Mitglied vertreten. Die Mitglieder des Vorstands treffen ihre Entscheidungen unabhängig und ausschließlich im Interesse der Bank und unter besonderer Berücksichtigung der Belange ihrer Träger, Beschäftigten und ihrer öffentlichen Aufgaben als Landesbank und Girozentrale. Mögliche Interessenkonflikte sind unverzüglich offenzulegen und werden nach festgelegten internen Verfahren behandelt. Die Bank stellt sicher, dass sämtliche für die Anwendung von IAS 24 erforderlichen Informationen vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht erhoben werden. Hierzu erfolgt jährlich eine strukturierte Abfrage bei den Mitgliedern der Leitungsorgane und weiteren relevanten Schlüsselpersonen. Die erhobenen Informationen werden im Rahmen der Rechnungslegung entsprechend den geltenden Offenlegungspflichten berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Anforderungen an persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und Unabhängigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen. Der Vorstand arbeitet als Kollegialorgan. Der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands, hat jedoch keine über die Satzung und Geschäftsordnung hinausgehenden Einzelentscheidungsbefugnisse. Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Geschäftsführung der Bank werden im Vorstandsgremium gemeinsam getroffen. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung der Bank mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Er berichtet dem Aufsichtsrat auf der Grundlage im Einzelnen festgelegter Informations- und Berichtspflichten regelmäßig über wesentliche Angelegenheiten der Bank, insbesondere über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Rentabilität der Bank und insbesondere des Eigenkapitals, den Geschäftsgang, die Lage der Bank, über Geschäfte, die für die Rentabilität und die Liquidität der Bank sowie ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von erheblicher Bedeutung sein können sowie über die Risikosituation der Bank und ihre Vergütungssysteme. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die für ihre Aufgaben erforderliche fachliche Eignung, Erfahrung und Zuverlässigkeit. Die fachliche Qualifikation und berufliche Erfahrung der Vorstandsmitglieder werden transparent dargestellt. Die Eignung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf durch Fortbildungsmaßnahmen unterstützt. Darüber hinaus berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat - insbesondere unter Risikogesichtspunkten - unverzüglich aus wichtigem Anlass, wenn dies für die Lage der Bank von besonderer Bedeutung ist, und bindet ihn bei grundlegenden Entscheidungen entsprechend ein. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vergütungskontrollausschusses festgelegt, regelmäßig überprüft und umfasst feste und variable, d. h. ergebnisabhängige Bestandteile. Es ist vorgesehen, dass diese sowohl positiven als auch negativen Geschäftsentwicklungen Rechnung tragen. Prüfungsaufsicht/ Audit Committee Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung in den ihm zugewiesenen Aufgabenbereichen unabhängig von der Geschäftsleitung und kann hierzu direkt mit dem Abschlussprüfer, der Internen Revision sowie weiteren Kontrollfunktionen der Bank kommunizieren. Überwachung des Nominierungsprozesses (PNA) Der Präsidial- und Nominierungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei Personalentscheidungen sowie bei Fragen der Besetzung, Nachfolgeplanung und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Er erarbeitet Besetzungsvorschläge unter Berücksichtigung fachlicher Anforderungen, Erfahrung, Diversität und Unabhängigkeit. Der Ausschuss überprüft regelmäßig Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Leitungsorgane. Aufsichtsrat Aufgaben und Zuständigkeiten: Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand regelmäßig zu beraten und seine Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über die Bestellung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder, die allgemeinen Richtlinien für die Geschäfte der Bank, die vom Vorstand vorzulegende Jahresplanung, die Geschäftsordnung für den Vorstand, die Bestellung des Abschlussprüfers, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über das Eingehen von Beteiligungen. Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass weitere Geschäfte und Maßnahmen, die für die Bank von besonderer Bedeutung sind, seiner Zustimmung bedürfen. Er gibt sich und seinen Ausschüssen eine Geschäftsordnung. Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern, von denen zwölf Vertreter der Träger sind und weitere sechs von den Arbeitnehmern der Bank nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes gewählt werden. Die Amtszeit beträgt jeweils vier Jahre. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Finanzminister des Landes Niedersachsen. Erster stellvertretender Vorsitzender ist der Vorsteher des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes (NSGV), zweiter stellvertretender Vorsitzender ist der Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt. Im Falle seiner Verhinderung wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats von einem seiner Stellvertreter vertreten. Ehemalige Vorstandsmitglieder sind im Aufsichtsrat der Bank nicht vertreten; ein Wechsel von ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes in den Aufsichtsratsvorsitz wäre aufgrund der Satzung nicht möglich. Bildung von Ausschüssen: Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung im Hinblick auf die Geschäftsstruktur der Bank einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss (Audit Commitee), einen Vergütungskontrollausschuss und einen Risikoausschuss gebildet. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Die Mitglieder der Ausschüsse sind Mitglieder des Aufsichtsrats. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet auch die Mitgliedschaft in den Ausschüssen. Dem Präsidial- und Nominierungsausschuss obliegt - neben den gesetzlichen Aufgaben des Nominierungsausschusses im Sinne des Kreditwesengesetzes - die Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats. Der Prüfungsausschuss nimmt die ihm nach dem Kreditwesengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr, überwacht die Jahres und- Konzernabschlussprüfungen der Bank und berichtet dem Aufsichtsrat - auf der Grundlage der Berichte der Abschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Ihm obliegt außerdem die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Revisionssystems sowie des Risikomanagementsystems. Schließlich überprüft und überwacht der Prüfungsausschuss die Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von diesem für die Bank erbrachten Leistungen. Darüber hinaus soll er dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung eines Abschlussprüfers sowie für die Höhe seiner Vergütung unterbreiten und ihn zur Kündigung oder Fortsetzung des Prüfauftrags beraten. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist nicht zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Der Vergütungskontrollausschuss nimmt die ihm nach dem Kreditwesengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr und überwacht unter anderem die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitglieder des Vorstandes und der Mitarbeiter. Der Risikoausschuss hat die Aufgabe, den Aufsichtsrat zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und –strategie der Bank zu beraten und unterstützt ihn bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch die obere Leitungsebene. Der Ausschuss wacht darüber, dass die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen. Ferner obliegen ihm die Mitwirkung bei der Kreditgewährung sowie die Beschlussfassung über das Eingehen von Beteiligungen (ausgenommen Beteiligungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Bank) gemäß der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zuständigkeitsregelung für Kreditbewilligungen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit sowie die seiner Ausschüsse und leitet bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen ein. Trägerversammlung Die Träger und damit Eigentümer der Bank sind das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt, der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband, der Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt und der Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern. Jeder Träger entsendet bis zu zwei Vertreter in die Trägerversammlung. Das Stimmrecht wird nach Anteilen am Stammkapital der Bank ausgeübt. Die Vertreter jedes Trägers können ihre Stimme nur einheitlich abgeben. Mitglieder des Vorstandes der Bank nehmen an den Sitzungen auf Einladung des Vorsitzenden der Trägerversammlung mit beratender Stimme teil. Die Trägerversammlung beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über die Änderung der Satzung, sämtliche das Stamm- und sonstiges Eigenkapital betreffende Angelegenheiten, die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik, die Aufnahme anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts in die Bank, die Beteiligung an solchen Einrichtungen oder die Zusammenlegung der Bank mit anderen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, die Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft oder eine andere Rechtsform. Die Trägerversammlung beschließt ferner über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats, der Ausschüsse und der Beiräte sowie über alle sonstigen Angelegenheiten, die ihr in der Satzung zugewiesen sind. Rechte und Pflichten der Organmitglieder, Zusammenwirken der Organe Die Mitglieder der Organe der Bank arbeiten zu deren Wohle eng zusammen und haben durch ihre Amtsführung die Bank nach besten Kräften zu fördern. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Verletzen die Vorstandsmitglieder ihre Pflichten, sind sie der Bank im Rahmen der Grundsätze der „Business-Judgement-Rule“ zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für die Sorgfaltspflicht und die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt dies entsprechend. Die Aufsichtsratsmitglieder sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Geldwäscheprävention
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Rechtliche Hinweise Geldwäscheprävention Erklärung zur Geldwäschebekämpfung / USA Patriot Act Bestätigung über Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Allgemeine Bestätigung für Korrespondenzbankkonten der NORD/LB. Wir, die Norddeutsche Landesbank Girozentrale (NORD/LB), bestätigen hiermit, dass wir ein von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Kreditinstitut sind und den aufsichtsrechtlichen Vorschriften der BaFin unterliegen. Ferner bestätigen wir, dass unserer Bank die Mittel und internen Verfahren zur Verfügung stehen, um Geldwäscheaktivitäten, die Gewinne aus terroristischen Operationen, dem Organisierten Verbrechen oder sonstigen schweren Straftaten zum Gegenstand haben, aufzuspüren und zu verhindern. Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) besteht seit 1993 und wurde mehrfach aktualisiert, insbesondere aufgrund der "40 Empfehlungen" der "Financial Action Task Force on Money Laundering" (FATF) sowie der EU-Richtlinie 2015/849 (zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2018/843) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Die sich aus dem GwG ergebenden gesetzlichen Pflichten sind in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin erläutert. Sowohl das GwG als auch die Auslegungs- und Anwendungshinweise verpflichten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, interne Regelungen und Vorkehrungen mit dem Ziel der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu treffen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen, die auch für unsere ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften gelten, ist Bestandteil der Geschäftspolitik der NORD/LB. Gemäß § 7 Abs. 1 GwG hat die NORD/LB einen Geldwäschebeauftragten bestellt, der für die Durchführung des Geldwäschegesetzes sowie der zu seiner Umsetzung ergangenen Auslegungshinweise verantwortlich ist. Der Geldwäschebeauftragte hat für die Mitarbeiter der NORD/LB interne Organisations- und Arbeitsanweisungen mit den nach GwG und den internen Grundsätzen zu erfüllenden Pflichten erstellt. Insbesondere ist eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter über Methoden der Geldwäsche und den Pflichtenkatalog des Geldwäschegesetzes sowie die Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter gewährleistet. Darüber hinaus prüfen wir die Identität unserer Kunden anhand beweiskräftiger offizieller Dokumente. Sofern wir zur Durchführung von Legitimationsprüfungen verpflichtet sind, stellen wir außerdem den wirtschaftlich Berechtigten fest, d. h. die natürliche(n) Person(en), die Eigentümer einer juristischen Person ist/sind, in dessen/deren Auftrag eine Transaktion erfolgt bzw. der/die an dieser Transaktion als Treugeber beteiligt ist/sind. Sofern Zweifel bestehen, ob die zu identifizierende Person auf eigene Rechnung handelt, oder in Fällen, in denen feststeht, dass sie nicht auf eigene Rechnung handelt, ergreifen wir angemessene Schritte, um Informationen über die tatsächliche Identität der Person zu erlangen, für die der Kunde handelt. Die interne wie auch die externe Revision überprüfen jährlich, ob die zur Bekämpfung der Geldwäsche in der NORD/LB getroffenen Sicherungsmaßnahmen zweckmäßig und ausreichend sind und der Geldwäschebeauftragte den ihm zugewiesenen Aufgaben nachgekommen ist. Die NORD/LB verfügt über ein elektronisch unterstütztes Research-System, das kontobasierte Finanztransaktionen auf ungewöhnliche, unregelmäßige und unerwartete Aktivitäten hin überwacht. Verbleiben trotz intensiver Aufklärung und Überwachung der Geschäftsbeziehung und unter Berücksichtigung der Transaktion, der Person des Kunden oder der Herkunft seiner Vermögenswerte weiterhin begründete Zweifel, ob eine Geldwäschehandlung vorliegt, unterlassen wir dieses Geschäft und treffen eine Entscheidung, ob die Geschäftsbeziehung abzulehnen oder abzubrechen ist. Darüber hinaus werden Verdachtsfälle gemäß § 43 GwG der zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchung gemeldet. Abschließend bestätigen wir, dass die NORD/LB keine Shell Bank (= Bank, die nicht über eine physische Präsenz verfügt und keiner "regulierten Finanzgruppe" angeschlossen ist) im Sinne des USA Patriot Act ist und dass wir keine Geschäftsbeziehungen zu Shell Banks unterhalten. Unsere bei Korrespondenzbanken geführten Konten werden außerdem nicht für die Bereitstellung von Dienstleistungen für Shell Banks genutzt. Die NORD/LB hat eine Allgemeine Bestätigung ("Global Certification") vorbereitet, die jedes Finanzinstitut verwenden kann, das der Auffassung ist, eine Bestätigung der NORD/LB oder einer ihrer aufgeführten in- und ausländischen Niederlassungen oder Repräsentanzen gemäß dem USA Patriot Act zu benötigen. Bitte fordern Sie keine zusätzlichen Bestätigungen bei der NORD/LB oder einer ihrer Niederlassungen an, sondern verwenden Sie die zum Download beigefügten Formulare zum Patriot Act und zu getroffenen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (Wolfsberg Questionnaire). Download: Patriot Act-Bestätigung der NORD/LB The Wolfsberg Group - Anti-Money Laundering Questionnaire der NORD/LB Weitere Hinweise: Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Geldwäschebekämpfung NORD/LB Geldwäschebeauftragter Olaf Brüggemann Chief Compliance Officer Tel: Olaf Brüggemann anrufen +49 (0) 0511 361-2228 Hannover E-Mail senden...
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Sicherungsmechanismen
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Rechtliche Hinweise Sicherungsmechanismen Sicherungsmechanismen der NORD/LB Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Dies leistet das System durch die freiwillige Institutssicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Auf diese Weise werden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt. Das Sicherungssystem bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe damit ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit das Sicherungssystem in den 1970er-Jahren gegründet wurde hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten mussten noch nie Einleger entschädigt werden ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar zu einer Insolvenz gekommen. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe hat einen einheitlichen Stützungsfonds gebildet, der aus 13 funktional miteinander verknüpften Teilfonds besteht: elf regionalen Sparkassen-Teilfonds ("Sparkassenstützungsfonds"), dem Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Teilfonds der Landesbausparkassen Dieses Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach §43 EinSiG amtlich anerkannt. Weitere Sicherungsmechanismen Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen Bayerische Landesbank, München Berlin Hyp Aktiengesellschaft, Berlin DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt/Main Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim Landesbank Berlin AG, Berlin Landesbank Hessen-Thüringen –Girozentrale-, Frankfurt/Main und Erfurt Landesbank Saar, Saarbrücken NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover, Braunschweig und Magdeburg Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG, Frankfurt Landesbank Berlin Holding AG, Berlin Portigon AG, Düsseldorf S Kreditpartner GmbH, Berlin S Broker AG & CO. AG, Wiesbaden Weberbank Actiengesellschaft, Berlin Elf regionale Sparkassenstützungsfonds Zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe gehören elf Sparkassenstützungsfonds bei den regionalen Sparkassenverbänden: Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband Ostdeutscher Sparkassenverband Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein Sparkassenverband Baden-Württemberg Sparkassenverband Bayern Sparkassenverband Niedersachsen Sparkassenverband Rheinland-Pfalz Sparkassenverband Saar Sparkassenverband Westfalen-Lippe Alle Sparkassen einer Region sind Mitglieder des jeweiligen Sparkassenstützungsfonds. Teilfonds der Landesbausparkassen LBS Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, Frankfurt/Main und Erfurt LBS Landesbausparkasse Süd, Stuttgart und München LBS Landesbausparkasse Saar, Saarbrücken LBS Landesbausparkasse NordWest, Münster und Hannover LBS Landesbausparkasse NordOst, Hamburg, Kiel und Potsdam Mehr zum Thema Hier erfahren Sie mehr zum Thema "Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe": https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/sicherungssystem.html Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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§ 28 Pfandbriefgesetz
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Rechtliche Hinweise § 28 Pfandbriefgesetz Veröffentlichungen gemäß § 28 Pfandbriefgesetz Die Veröffentlichungen gemäß § 28 Pfandbriefgesetz in englischer Sprache finden Sie hier: § 28 Covered Bond Act Alle Reports seit 2009 können auch auf der Seite des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. nachgelesen werden: Transparenzangaben § 28 PfandBG (vdp-Mitglieder) Veröffentlichungen 2026 Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30. Juni 2026 (PDF, 298 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2026 (XLSX, 650 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2026 (XLSX, 658 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2026 (XLSX, 659 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2026 (XLSX, 650 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. March 2026 (PDF, 300 KB) Veröffentlichungen 2025 Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dezember 2025 (PDF, 297 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 December 2025 (XLSX, 672 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 December 2025 (XLSX, 662 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30.09.2025 (PDF, 302 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 September 2025 (XLSX, 663 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 September 2025 (XLSX, 669 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30.06.2025 (PDF, 307 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2025 (XLSX, 668 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2025 (XLSX, 662 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2025 (XLSX, 673 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2025 (XLSX, 662 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31.03.2025 (PDF, 308 KB) Veröffentlichungen 2024 Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 December 2024 (XLSX, 715 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 December 2024 (XLSX, 707 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dezember 2024 (PDF, 310 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.09.2024 (PDF, 312 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 September 2024 (XLSX, 639 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 September 2024 (XLSX, 658 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG per 30. Juni 2024 (PDF, 312 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2024 (XLSX, 406 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2024 (XLSX, 711 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2024 (XLSX, 713 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2024 (XLSX, 711 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. März 2024 (PDF, 308 KB) Veröffentlichungen 2023 Harmonised Transparency Template per 31.03.2023 (XLSX, 699 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.03.2023 (PDF, 220 KB) Harmonised Transparency Template per 30.06.2023 (XLSX, 693 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.06.2023 (PDF, 206 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.09.2023 (PDF, 317 KB) Harmonised Transparency Template per 30.09.2023 (XLSX, 692 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31. Dez 2023 (XLSX, 678 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31. Dez 2023 (XLSX, 661 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dez. 2023 (PDF, 311 KB) Veröffentlichungen 2022 Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.12.2022 (PDF, 360 KB) Harmonised Transparency Template per 31.12.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.9.2022 (PDF, 154 KB) Harmonised Transparency Template per 30.9.2022 (XLSX, 696 KB) Harmonised Transparency Template per 30.6.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.6.2022 (PDF, 613 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.3.2022 (PDF, 727 KB) Harmonised Transparency Template per 31.3.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichungen 2021 Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 12/2021 (PDF, 613 KB) Harmonised Transparency Template per 31.12.2021 (XLSX, 415 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 9/2021 (PDF, 750 KB) Harmonised Transparency Template per 30.09.2021 (XLSX, 415 KB) Harmonised Transparency Template per 30.6.2021 (XLSX, 414 KB) Veröffentlichung gem. § 28 PfandBG, 6/2021 (PDF, 787 KB) Veröffentlichung gem. § 28 PfandBG, 3/2021 (PDF, 725 KB) Harmonised Transparency Template per 31.3.2021 (XLSX, 414 KB) Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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IBOR Transition
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Rechtliche Hinweise IBOR Transition Wichtige Information der NORD/LB in Bezug auf die Reform der Referenzzinssätze Seit mehreren Jahren arbeiten Initiativen unterstützt durch Aufsichtsbehörden und Zentralbanken an der Reform der heutigen variablen Referenzzinssätze. Die entsprechenden Reformvorhaben finden in einer Vielzahl von Währungsräumen, u.a. dem EURO-Raum, den USA, dem Vereinigten Königreich (UK), der Schweiz, Kanada, Japan, Hong Kong, Singapur und Australien statt. Ziel ist hierbei die Erhöhung der Verlässlichkeit und der Robustheit der variablen Referenzzinssätze. Dies kann nach Definition der Aufsichtsorgane durch transaktionsbasierte Referenzzinssätze erfolgen. In den einzelnen Währungsräumen gibt es lokale Referenzzinssätze. Neben dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der USD LIBOR (London Interbank Offered Rate) bzw. der GBP LIBOR der bekannteste Referenzzinssatz. Jeder der genannten Referenzzinssätze ist Grundlage für eine Vielzahl von Geschäften, u.a. in Berechnung der Zinszahlungen von Derivaten, Krediten und Anleihen. Die "Ibor Transition" wurde in der NORD/LB inzwischen vollständig abgeschlossen....
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EMIR
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Rechtliche Hinweise EMIR Hinweise zur Besicherungspflicht für ungeclearte OTC – Derivate Unter EMIR (European Market Infrastructure Regulation) besteht für ausgewählte Kontrahenten eine Verpflichtung zur Besicherung von nicht über zentrale Gegenparteien abgewickelte OTC-Derivate. Weiterhin besteht die Möglichkeit gruppeninterne Geschäfte von dieser Pflicht zu befreien. Falls eine solche Befreiung beantragt und durch die zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt wird, besteht die Pflicht Informationen über die Befreiung gruppeninterner Geschäfte nach Art. 11 Abs. 14 lit. d EMIR i.V.m. Art. 20 Delegierte Verordnung (EU) 149/2013 zu veröffentlichen. Die entsprechenden Informationen finden Sie im folgenden Anhang. Downloads: Hinweise zur Besicherungspflicht für ungeclearte OTC - Derivate Anforderungen an den Austausch der Initial Margin für ungeclearte OTC-Derivate - Dokumentationsanforderungen Kontakt EMIR Regulation Hannover E-Mail senden...
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Transparenzrichtlichen
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Rechtliche Hinweise Transparenzrichtlichen Transparenz im Wertpapiergeschäft Seit dem 1. November 2007 gelten verschiedene Neuregelungen u.a. bzgl. der Information von Kunden, die Geschäfte in Wertpapieren, Derivaten und Geldmarktinstrumenten tätigen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Kundeninformation für Privat- und professionelle Kunden zur Verfügung. Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenbetreuer. Download: Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten Ausführliche Informationen zu allen Fragen rundum das Wertpapiergeschäft für Privat- und professionelle Kunden, gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. Customer Information for Dealing in securities and other Financial Instruments The document offers information on dealing in securities for private as well as professional customers to implement the Markets in Financial Instruments Directive....
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Abgeltungssteuer
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Abgeltungssteuer
Rechtliche Hinweise Abgeltungssteuer Hinweis zu Devisentermingeschäften Zum 1. Januar 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, wonach Einkünfte aus Kapitalvermögen (insbesondere Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne und auch bestimmte Termingeschäfte) mit einem einheitlichen, pauschalen Steuersatz von 25% besteuert werden. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen zusätzliche Informationen als Download zur Verfügung. Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenbetreuer. Download: Abgeltungssteuer Hinweis zu Devisentermingeschäften Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Staatsvertrag und Satzung
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Staatsvertrag und Satzung
Rechtliche Hinweise Staatsvertrag und Satzung Staatsvertrag und Satzung der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - Hier finden Sie den aktuellen Staatsvertrag über die NORD/LB und die von der Trägerversammlung beschlossene Satzung. Downloads: Staatsvertrag über die Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - Hier finden Sie den Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - . Der Staatsvertrag ist zum 21. Dezember 2019 in Kraft getreten. Satzung der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - Hier finden Sie die Satzung der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - . Diese Satzung ist zum 20. Juni 2025 in Kraft getreten. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Arbeitgebermarke
  1. Die NORD/LB
  2. Karriere
  3. Arbeitgebermarke
Karriere Arbeitgebermarke Für uns zählt, was du mitbringst. Du suchst einen Arbeitgeber, der deine Stärken erkennt, deine Entwicklung fördert und dir sinnstiftende Arbeit bietet? Dann bist du bei der NORD/LB genau richtig – hier zählst du! Als Bank haben wir Einfluss auf Wirtschaft und Gesellschaft, übernehmen Verantwortung und gestalten die Zukunft. Wir bieten nicht nur spannende Herausforderungen, sondern auch eine moderne Arbeitskultur, die auf Zusammenarbeit, Flexibilität und individuelle Entwicklung setzt. Bei uns kannst du dich weiterentwickeln, innovative Lösungen mitgestalten und in einem starken Team arbeiten, das Vielfalt und Offenheit lebt. Gemeinsam Zukunft gestalten. Unsere Werte sind das Fundament unseres Handelns. Sie prägen unsere Arbeitskultur und unser tägliches Miteinander. Gemeinsam schaffen wir Mehrwert, übernehmen Verantwortung und treiben Fortschritt voran – denn die Menschen machen den Unterschied . Deshalb setzen wir alles daran, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem du dich wohlfühlst und deine Stärken entfalten kannst. Vertrauen, Teamgeist, gegenseitige Wertschätzung und die Bereitschaft, gemeinsam etwas zu bewegen, prägen unsere Zusammenarbeit. Egal ob du deine Karriere starten, dich spezialisieren oder neue Wege gehen möchtest – bei der NORD/LB findest du den passenden Platz. Dein neuer Job Drei Typen, die uns ausmachen. Jeder bringt eigene Stärken mit und bei der NORD/LB kannst du sie voll entfalten. Ob du Impact schaffen, Karriere machen oder als Teamplayer glänzen willst: Für uns zählt, was du mitbringst! Unsere drei Charaktere helfen dir, deine Möglichkeiten zu erkennen und zu entdecken, was dich im Beruf wirklich antreibt. Nachhaltigkeits-Profi Für dich zählt sinnstiftendes Arbeiten: Du möchtest mit deiner Arbeit einen echten Unterschied machen und innovative Finanzlösungen entwickeln, die die Energiewende vorantreiben. Dein Antrieb ist es, Verantwortung für nachhaltige Projekte zu übernehmen. In einem Umfeld, das Nachhaltigkeit und Innovation verbindet, kannst du deine Expertise einbringen und kontinuierlich weiterentwickeln. Dein „Warum“ ist klar: Du willst aktiv dazu beitragen, eine nachhaltigere Wirtschaft zu gestalten und suchst eine Bank, die diesen Purpose mit dir teilt. Jetzt bewerben Karriere-Champion Du möchtest wachsen – fachlich wie persönlich. Herausforderungen siehst du als Chance, dein Potenzial zu entfalten und neue Kompetenzen aufzubauen. Die Möglichkeit, Verantwortung in vielseitigen Projekten zu übernehmen, motiviert dich. Du schätzt eine Bank, die deine Ambitionen unterstützt und dir vielfältige Entwicklungsperspektiven bietet. Dein „Was“ steht im Fokus: Du willst dich stetig weiterentwickeln, neue Aufgabenfelder erschließen und dein Fachwissen in bedeutsamen Projekten einsetzen, die nicht nur dich, sondern auch das Unternehmen voranbringen. Jetzt Karrieremöglichkeiten entdecken Teamplayer Du bist überzeugt, dass die besten Ergebnisse im Team entstehen. Gegenseitige Unterstützung, offener Austausch und eine wertschätzende Zusammenarbeit sind für dich essenziell. Du suchst ein modernes Arbeitsumfeld, das Flexibilität mit persönlichem Miteinander verbindet – wo Homeoffice und agile Teams genauso selbstverständlich sind wie gemeinsame Erfolge und eine positive Arbeitsatmosphäre. Dein „Wie“ macht den Unterschied: Du willst in einer Kultur arbeiten, in der Zusammenhalt zählt, in der du dich wohlfühlst und in der attraktive Benefits den Arbeitsalltag bereichern. Offene Stellen entdecken Für uns zählt mehr als ein Job – das sagen unsere Kolleg:innen Was macht uns als Arbeitgeber wirklich aus? Unsere Kolleg:innen geben einen echten Einblick und erzählen, warum sie gerne Teil der NORD/LB sind. Jacqueline Alicia Raubinger Meine Karriere bei der NORD/LB begann 2015 als duale Studentin für Wirtschaftsinformatik. Durch verschiedene Tätigkeiten im Unternehmen und die Möglichkeit, einen berufsbegleitenden Master zu absolvieren, konnte ich wertvolle Erfahrungen sammeln. Die zahlreichen Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterbildung haben mir gezeigt, wie sehr die NORD/LB bereit ist, in die Entwicklung ihrer Mitarbeitenden zu investieren - dafür bin ich sehr dankbar. Besonders schätze ich an meiner Arbeit die offene Zusammenarbeitskultur und das Engagement meiner Kolleginnen und Kollegen. Diese positive Atmosphäre motiviert mich jeden Tag aufs Neue! Heute leite ich als Tandemführungskraft ein Team und bin stolz darauf, meine Expertise für die Gestaltung unserer Zukunft einzubringen. Tandemleitung IT-Strategie/Prozesse Seit 2015 in der NORD/LB Thiago Graca Couto Braun Obwohl ich erst seit kurzem bei der NORD/LB bin, schätze ich besonders das Vertrauen und die offene Kommunikation im Arbeitsumfeld. Da ich aus einer ganz anderen Branche komme, freue ich mich, täglich neue Themen zu entdecken und mich direkt einbringen zu können. Der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen hilft mir enorm, schnell dazuzulernen. Mein Onboarding verläuft sehr gut, vor allem dank der Unterstützung meines Teams sowie meiner Führungskräfte. Die vorhandenen Tools, Dokumentationen und Systeme erleichtern den Einstieg enorm. Besonders spannend finde ich, dass die Bank in KI-Initiativen wie NORD.GPT investiert. Ich nutze dieses Tool täglich, um effizienter zu arbeiten und mich schneller in neue Themen einzuarbeiten. IT-Projektleiter Seit 2025 in der NORD/LB Friederike Driegert An meiner Arbeit bei der NORD/LB schätze ich vor allem, dass ich die Möglichkeit habe, aktiv mitzugestalten – gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen, die nicht nur genauso gerne neue Ideen entwickeln wie ich, sondern sich auch gegenseitig unterstützen und das gleiche Ziel verfolgen. Mein Karriereweg begann mit einer Ausbildung zur Bankkauffrau bei der NORD/LB. Über verschiedene berufliche Stationen und ein berufsbegleitendes Studium habe ich mich weiterentwickelt und spezialisiert. Heute verbinde ich Marketing, Kommunikation, Strategie und Personalthemen – eine Vielseitigkeit, die meine Arbeit spannend macht. Strategie & Steuerung Seit 2016 bei der NORD/LB Vera Christophersen 23 Jahre Vielfalt – vom Vertrieb über HR bis in die Tiefen der IT durfte ich bisher viel (Führungs-)Erfahrung in ganz unterschiedlichen Bereichen und Rollen sammeln. Durch die Zusammenarbeit mit externen Beratern habe ich fortlaufend vom aktuellen Wissen am Markt profitiert. Ein besonderes Beispiel ist meine 1,5-jährige Lean-Management-Ausbildung „on the job“ durch McKinsey, die mein Mindset nachhaltig geprägt hat. Meine Arbeitgeberin hat es mir zusätzlich ermöglicht, nebenberuflich BWL zu studieren und IPMA-Projektmanagementzertifizierungen zu erlangen. Mein erworbenes Wissen kann ich neben meinen IT-Projekten auch übergreifend in unsere Kultur- und Diversityprojekte einbringen und so unsere „kleine Welt“ ein bisschen bunter machen. IT-Projektmanagerin Seit 2001 in der NORD/LB Louisa Müller Ich habe als duale Studentin begonnen und konnte mich Schritt für Schritt weiterentwickeln – vom Projektmanagement bis hin zum Business Development. Heute leite ich als Gruppenleiterin ein Team mit dem Fokus auf Data Governance. Dazwischen lagen unzählige Herausforderungen, spannende Projekte und vor allem Menschen, die mir Vertrauen geschenkt und mich gefördert haben. Die NORD/LB hat mir nicht nur Karrierechancen geboten, sondern auch den Raum, mich selbst immer wieder neu zu erfinden. Und genau das macht es für mich so besonders! Gruppenleiterin Data Governance Seit 2011 in der NORD/LB Frank Hirschmeier-Kaftan Ich schätze an meiner Tätigkeit bei der NORD/LB insbesondere die Vielfalt der Themen, die wir in der Unternehmenskommunikation mit kreativen Ideen, viel Liebe zum Detail und enormen Engagement zum Ausdruck bringen. Kein Tag ist wie der andere. Ich komme täglich mit den unterschiedlichsten Kolleg*innen aus verschiedenen Fachbereichen in Kontakt und in den Austausch. Das macht die Arbeit spannend und es wird nie langweilig. Unternehmenskommunikation | Marketing Seit 2023 bei der NORD/LB Katya Akerblom Die NORD/LB bietet mir u. a. ein großes Maß an Flexibilität bei den Arbeitszeiten und damit einen idealen Ausgleich zwischen Familie und Arbeit. Die Bank stellt mir außerdem eine Technik-Ausstattung zur Verfügung, mit der ich schnell leistungsfähig bin. Sowohl im Office, in einer Niederlassung oder zuhause im Arbeitszimmer bin ich zuverlässig vernetzt und habe sofort Zugriff auf meine Arbeitsunterlagen. So klappt immer alles wunderbar! Rechnungswesen-Spezialistin Seit 2011 bei der NORD/LB Faina Günthert An der NORD/LB schätze ich besonders, dass sie als öffentliche Arbeitgeberin moderne Arbeitsbedingungen bietet. Die großzügigen Home-Office Regelungen ermöglichen eine gute Balance zwischen Beruf und Privatleben. Gleichzeitig gibt es viele Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Besonders wichtig finde ich jedoch, dass die Bank die regionale Wirtschaft stärkt und damit nachhaltiges Wachstum fördert. Legal Counsel Seit 2014 in der NORD/LB Kontakt Madeleine Müller Karriere | Employer Branding Managerin E-Mail senden...
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Veröffentlichungen
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  2. Investor Relations
  3. Veröffentlichungen
Investor Relations Veröffentlichungen Veröffentlichungen & Präsentationen Hier finden Sie aktuelle Presse-, Investor-Relations- und Ad-hoc-Mitteilungen sowie relevante Informationen zur Aufstellung der NORD/LB mit Blick auf gute Unternehmensführung und regulatorische Vorgaben. Die nachfolgenden Veröffentlichungen werden ausschließlich zu Archiv- und Dokumentationszwecken bereitgestellt und geben den Stand zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt wieder. Zwischenzeitliche Änderungen tatsächlicher Umstände sowie rechtlicher Anforderungen können dazu führen, dass einzelne Aussagen heute anders einzuordnen sind. Präsentationen 1. Oktober 2026 Investoren-Präsentation 1H2026 12. Mai 2026 Investoren-Präsentation FY2025 25. März 2025 Investoren-Präsentation FY2024 IR Informationen 05. Oktober 2026 Fitch stuft Standalone-Rating der NORD/LB hoch, bestätigt das Langfrist-Rating 09. September 2026 NORD/LB begibt fünfte Benchmark-Anleihe in 2026 02. September 2026 NORD/LB platziert Hypothekenpfandbrief über € 750 Mio. erfolgreich am Kapitalmarkt 26. August 2026 NORD/LB baut Halbjahresgewinn deutlich aus – Ergebnis vor Steuern wächst auf 370 Millionen Euro 08. Juni 2026 NORD/LB stärkt nachhaltige Refinanzierung mit €500 Mio grüner Senior Preferred-Anleihe 18. Mai 2026 Grüner Hypothekenpfandbrief der NORD/LB weckt großes Investoreninteresse 28. April 2026 Aktualisierung der Kapitalquoten per 31.12.2025 19. März 2026 Moody’s stuft Standalone-Rating der NORD/LB hoch, Langfrist-Rating bestätigt, Senior Non-Preferred-Rating auf A2 angepasst 19. März 2026 NORD/LB erzielt deutlichen Gewinnanstieg – Ergebnis vor Steuern steigt auf 475 Millionen Euro 09. Januar 2026 NORD/LB mit erfolgreichem Jahresauftakt am Kapitalmarkt 19. November 2025 Moody‘s stuft Standalone-Rating der NORD/LB hoch, bestätigt Langfrist-Rating 22. Oktober 2025 NORD/LB platziert Senior Preferred-Anleihe am Kapitalmarkt - siebte Benchmark-Emission in 2025 Ad-hoc Mitteilungen 12. Mai 2025 NORD/LB beschließt die Kündigung der Additional Tier 1 Anleihe DE000BRL00A4 der ehemaligen Bremer Landesbank 24. März 2025 Beschluss der NORD/LB zur Zinszahlung zum 29.06.2025 für die Additional Tier 1 Anleihe DE000BRL00A4 der ehemaligen Bremer Landesbank Die Ad-hoc-Meldungen der Deutschen Hypo finden Sie hier Regulatorische Mitteilungen 19. November 2025 EZB legt Säule 2-Kapitalanforderung für NORD/LB ab 2026 fest 1. August 2025 NORD/LB Ergebnisse zum EBA Stresstest 2025 3. Mai 2024 Ergebnis der letzten Consent Solicitation für Tier2-Anleihen (in engl.) 10. April 2024 Ergebnisse der Consent Solicitation für ausgewählte Tier 2-Anleihen (in engl.) Informieren Sie sich weiter: Gremien und Organe Mehr zum Thema Rechtliche Hinweise Mehr zum Thema Presse Mehr zum Thema Kontakt Falk Meyer Head of Funding Tel: Falk Meyer anrufen +49 (0) 511 361-2760 Hannover E-Mail senden zum Team Friedrich Karl Strödter Head of Investor Relations Tel: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 511 361-3878 Mobil: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 176 1529 0134 Hannover E-Mail senden zum Team Jonas Sachs Senior Manager Investor Relations & Ratings Tel: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 511 361-5128 Mobil: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 176 1529 0001 Hannover E-Mail senden zum Team...
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Investor Relations Kalender & Newsletter Kalender & Newsletter Der Finanzkalender gibt einen Ausblick auf wichtige Termine in der Kapitalmarktkommunikation der NORD/LB. Mit dem IR-Newsletter werden Sie immer zeitnah über wichtige Ereignisse und Entwicklungen informiert. Die Anmeldung ist schnell und einfach. Finanzkalender 17. März 2027 Veröffentlichung Zahlen per 31.12.2026 Investor-Relations-Newsletter 26. August 2026 NORD/LB baut Halbjahresgewinn deutlich aus – Ergebnis vor Steuern wächst auf 370 Millionen Euro 19. März 2026 NORD/LB mit kräftigem Gewinnanstieg – Ergebnis vor Steuern steigt auf 475 Millionen Euro 27. August 2025 NORD/LB baut Profitabilität weiter aus – Halbjahresergebnis mit 264 Millionen Euro vor Steuern erneut verbessert 25. März 2025 NORD/LB schließt Transformation mit deutlichem Gewinnanstieg ab – Ambition 2028 veröffentlicht 29. August 2024 NORD/LB mit deutlichem Ergebnisanstieg Halbjahresgewinn verbessert sich auf 224 Mio. Euro Investor Relations Newsletter Wenn Sie keine aktuellen Informationen zur NORD/LB verpassen möchten, nehmen wir Sie gern auf unseren Investor-Relations-Newsletter-Verteiler. Bitte geben Sie dazu Ihre Kontaktdaten vollständig an. Vielen Dank. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter folgendem Link Informieren Sie sich weiter: Portrait Mehr zum Thema Presse Mehr zum Thema Rechtliche Hinweise Mehr zum Thema Nachhaltigkeit Mehr zum Thema Kapitalmarktportal Mehr zum Thema Kontakt Falk Meyer Head of Funding Tel: Falk Meyer anrufen +49 (0) 511 361-2760 Hannover E-Mail senden zum Team Friedrich Karl Strödter Head of Investor Relations Tel: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 511 361-3878 Mobil: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 176 1529 0134 Hannover E-Mail senden zum Team Jonas Sachs Senior Manager Investor Relations & Ratings Tel: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 511 361-5128 Mobil: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 176 1529 0001 Hannover E-Mail senden zum Team...
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