Hinweis zu Devisentermingeschäften

Zum 1. Januar 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, wonach Einkünfte aus Kapitalvermögen (insbesondere Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne und auch bestimmte Termingeschäfte) mit einem einheitlichen, pauschalen Steuersatz von 25% besteuert werden.

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Abgeltungssteuer

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