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2017
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Investor Relations 2017 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Archiv Die nachfolgenden Berichte werden ausschließlich zu Archiv- und Dokumentationszwecken bereitgestellt und geben den Stand zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt wieder. Zwischenzeitliche Änderungen tatsächlicher Umstände sowie rechtlicher Anforderungen können dazu führen, dass einzelne Aussagen heute anders einzuordnen sind. NORD/LB Zwischenbericht zum 30. September 2017 (PDF, 3 MB) NORD/LB AöR Einzelabschluss 2017 (PDF, 5 MB) NORD/LB Gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht 2017 (PDF, 180 KB) NORD/LB Nachhaltigkeitsbericht 2017 (PDF, 1 MB) NORD/LB Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente (31. Dezember 2017) (XLSX, 345 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht 2017 (PDF, 15 MB) NORD/LB Vergütungsbericht zum 31. Dezember 2017 (PDF, 971 KB) NORD/LB (Konzern und AöR) Gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht 2017 (PDF, 179 KB) NORD/LB Konzerntabellen (31. Dezember 2017) (XLSX, 104 KB) NORD/LB Jahresbericht 2017 - Daten & Fakten (PDF, 67 KB) NORD/LB Jahresbericht 2017 (PDF, 4 MB) NORD/LB Konzerngeschäftsbericht 2017 (PDF, 10 MB) NORD/LB Konzerntabellen (30. September 2017) (XLSX, 100 KB) NORD/LB Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente (30. Juni 2017) (XLSX, 345 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 30. Juni 2017 (PDF, 1 MB) NORD/LB Zwischenbericht zum 30. Juni 2017 (PDF, 3 MB) NORD/LB Konzerntabellen (30. Juni 2017) (XLSX, 100 KB) NORD/LB Konzerntabellen (31. März 2017) (XLSX, 100 KB) NORD/LB Zwischenbericht zum 31. März 2017 (PDF, 3 MB) Veröffentlichungen der Bremer Landesbank Bremer Landesbank IFRS Halbjahresfinanzbericht 2017 (PDF, 767 KB) Ausstehende Inhaberschuldverschreibungen der ehemaligen BLB vom 20.06.2017 (PDF, 790 KB) Veröffentlichungen der Deutschen Hypothekenbank Deutsche Hypo Geschäftsbericht 2017 (PDF, 3 MB) Deutsche Hypo Halbjahresbericht 2017 (PDF, 415 KB) Portrait Mehr zum Thema Presse Mehr zum Thema Rechtliche Hinweise Mehr zum Thema Nachhaltigkeit Mehr zum Thema Kapitalmarktportal Mehr zum Thema Kontakt Friedrich Karl Strödter Head of Investor Relations Tel: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 511 361-3878 Mobil: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 176 1529 0134 Hannover E-Mail senden zum Team Jonas Sachs Senior Manager Investor Relations & Ratings Tel: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 511 361-5128 Mobil: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 176 1529 0001 Hannover E-Mail senden zum Team...
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2018
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Investor Relations 2018 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Archiv Die nachfolgenden Berichte werden ausschließlich zu Archiv- und Dokumentationszwecken bereitgestellt und geben den Stand zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt wieder. Zwischenzeitliche Änderungen tatsächlicher Umstände sowie rechtlicher Anforderungen können dazu führen, dass einzelne Aussagen heute anders einzuordnen sind. NORD/LB AöR Einzelabschluss 2018 (PDF, 741 KB) NORD/LB Gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht 2018 (PDF, 190 KB) NORD/LB Konzern Vergütungsbericht 2018 (PDF, 813 KB) NORD/LB Vergütungsbericht zum 31. Dezember 2018 (PDF, 1 MB) NORD/LB Konzern Nachhaltigkeitsbericht 2018 (PDF, 1 MB) NORD/LB Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente (31. Dezember 2018) (XLSX, 33 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht 2018 (PDF, 924 KB) NORD/LB Konzerngeschäftsbericht 2018 (PDF, 12 MB) NORD/LB Konzerntabellen (zum 31. Dezember 2018) (XLSX, 106 KB) NORD/LB Gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht 2018 (PDF, 190 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 30. September 2018 (PDF, 748 KB) NORD/LB Zwischenbericht zum 30. September 2018 (PDF, 160 KB) NORD/LB Konzerntabellen (30. September 2018) (XLSX, 86 KB) NORD/LB Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente (30. Juni 2018) (XLSX, 345 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 30. Juni 2018 (PDF, 4 MB) NORD/LB Halbjahresbericht 2018 - Daten & Fakten (PDF, 175 KB) NORD/LB Konzerntabellen (30. Juni 2018) (XLSX, 104 KB) NORD/LB Zwischenbericht zum 30. Juni 2018 (PDF, 6 MB) NORD/LB Konzerntabellen (31. März 2018) (XLSX, 84 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 31. März 2018 (PDF, 1 MB) Veröffentlichungen der Deutschen Hypothekenbank Deutsche Hypo Geschäftsbericht 2018 (PDF, 2 MB) Deutsche Hypo Halbjahresbericht 2018 (PDF, 537 KB) Portrait Mehr zum Thema Presse Mehr zum Thema Rechtliche Hinweise Mehr zum Thema Nachhaltigkeit Mehr zum Thema Kapitalmarktportal Mehr zum Thema Kontakt Friedrich Karl Strödter Head of Investor Relations Tel: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 511 361-3878 Mobil: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 176 1529 0134 Hannover E-Mail senden zum Team Jonas Sachs Senior Manager Investor Relations & Ratings Tel: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 511 361-5128 Mobil: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 176 1529 0001 Hannover E-Mail senden zum Team...
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2019
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2016
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Beratungsdepot
  1. Produktseiten
  2. Beratungsdepot
Beratungsdepot Wenn Sie gerne Entscheidungen treffen: Unser Beratungsdepot Unser Premium-Angebot für das Management Ihres Wertpapierportfolios, wenn Sie gerne die Entscheidungen treffen: Mit der Best-of-Strategie empfehlen wir Ihnen unsere Beratungsexpertise abgestellt auf Ihre Risikotragfähigkeit und Renditeerwartung in den Assetklassen Aktie, Anleihe, klassische und alternative Investmentfonds. Ihre Ansprechpartner Diana Blank Private Investors | Freie Berufe Tel: Diana Blank anrufen +49 (0) 421 332-2990 Bremen E-Mail senden zum Team Sven Brünjes Private Investors | Freie Berufe Tel: Sven Brünjes anrufen +49 (0) 421 332-2750 Bremen E-Mail senden zum Team Mario Carstens Private Investors | Leitung | Bremen und Oldenburg Tel: Mario Carstens anrufen +49 (0) 421 332-2413 Bremen E-Mail senden zum Team Anja Gause Private Investors | Bremen und Oldenburg Tel: Anja Gause anrufen +49 (0) 441 237-1340 Oldenburg E-Mail senden zum Team Kerstin Pfannenschmidt Private Investors | Bremen und Oldenburg Tel: Kerstin Pfannenschmidt anrufen +49 (0) 441 237-1344 Oldenburg E-Mail senden zum Team Marcus Probst Private Investors | Hannover Tel: Marcus Probst anrufen +49 (0) 511 361-2342 Hannover E-Mail senden zum Team Stefan Richter Private Investors | Hamburg Tel: Stefan Richter anrufen +49 (0) 40 3765-5132 Hamburg E-Mail senden zum Team Alexander Walther Private Investors | Bremen und Oldenburg Tel: Alexander Walther anrufen +49 (0) 421 332-2683 Bremen E-Mail senden zum Team Cornelia Warnke Private Investors | Bremen und Oldenburg Tel: Cornelia Warnke anrufen +49 (0) 421 332-2588 Bremen E-Mail senden zum Team...
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Europa
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  2. Standorte und Beteiligungen
  3. Europa
Standorte und Beteiligungen Europa Standorte in Europa 40 Jahre NORD/LB in London Wir feiern mit Kunden und Partner unseren Standort in London! Bytes to watts: Sehen Sie im Video wie die Finanzierung des Energieübergangs funktioniert. Zum Video in unserem Youtube Channel...
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Deutschland
  1. Die NORD/LB
  2. Standorte und Beteiligungen
  3. Deutschland
Standorte und Beteiligungen Deutschland Standorte in Deutschland...
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Corporate Governance
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Corporate Governance
Rechtliche Hinweise Corporate Governance Erklärung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex beinhaltet wesentliche Regelungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Er enthält national und international anerkannte Standards guter und vertrauensvoller Unternehmensführung, insbesondere hinsichtlich der Leitung und Organisation eines Unternehmens, zu Kontrollmechanismen sowie zur Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Ziel des Kodex ist es, das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung eines Unternehmens zu fördern. Aufgrund seiner gesetzlichen Geltung für börsennotierte Aktiengesellschaften ist der Kodex für die NORD/LB als Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts rechtlich nicht verpflichtend. Der NORD/LB, die national und international tätig ist, ist es jedoch ein wichtiges Anliegen, sich im Markt als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner zu positionieren. Eine transparente Unternehmensführung ist für uns ein wesentlicher Aspekt dieses Anspruches. Aus diesem Grund sieht es die Bank als freiwillige Selbstverpflichtung, den Empfehlungen und Anregungen des Kodex zu folgen, soweit dies im Rahmen der gegebenen Rechtsform und der Trägerstruktur möglich und angemessen ist. Die NORD/LB beachtet insbesondere diejenigen Regelungen, die sich mit der Struktur der Organe, ihren Aufgaben und ihrem Zusammenwirken sowie mit der Transparenz des Unternehmens befassen. In diesen Bereichen entspricht die NORD/LB weitgehend den Empfehlungen und Anregungen des Kodex. Im Sinne der Transparenz sind sämtliche von der Bank veröffentlichten Informationen - darunter Konzernjahresabschluss, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte - auch über ihre Internetseite zugänglich. Vorstand Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Interesse der Bank und unter besonderer Berücksichtigung der Belange ihrer Träger, Beschäftigten und ihrer öffentlichen Aufgaben als Landesbank und Girozentrale. Der Vorstand führt die Geschäfte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Bank und der von der Trägerversammlung oder vom Aufsichtsrat beschlossenen allgemeinen und besonderen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die konzernangehörigen Unternehmen hin. Insbesondere trägt der Vorstand Sorge für ein auf die Geschäftsstruktur der Bank abgestimmtes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand besteht aus mehreren Personen. Er hat einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und weitere ordentliche Mitglieder; bei seiner Zusammensetzung wird auch auf Vielfalt geachtet. Der Vorstandsvorsitzende regelt die Geschäftsverteilung im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern. Jedem Vorstandsmitglied wird mindestens ein abgegrenzter Geschäftsbereich zugewiesen. Der Vorstand ist an jedem Sitz der Bank mit mindestens einem Mitglied vertreten. Die Mitglieder des Vorstands treffen ihre Entscheidungen unabhängig und ausschließlich im Interesse der Bank und unter besonderer Berücksichtigung der Belange ihrer Träger, Beschäftigten und ihrer öffentlichen Aufgaben als Landesbank und Girozentrale. Mögliche Interessenkonflikte sind unverzüglich offenzulegen und werden nach festgelegten internen Verfahren behandelt. Die Bank stellt sicher, dass sämtliche für die Anwendung von IAS 24 erforderlichen Informationen vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht erhoben werden. Hierzu erfolgt jährlich eine strukturierte Abfrage bei den Mitgliedern der Leitungsorgane und weiteren relevanten Schlüsselpersonen. Die erhobenen Informationen werden im Rahmen der Rechnungslegung entsprechend den geltenden Offenlegungspflichten berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Anforderungen an persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und Unabhängigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen. Der Vorstand arbeitet als Kollegialorgan. Der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands, hat jedoch keine über die Satzung und Geschäftsordnung hinausgehenden Einzelentscheidungsbefugnisse. Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Geschäftsführung der Bank werden im Vorstandsgremium gemeinsam getroffen. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung der Bank mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Er berichtet dem Aufsichtsrat auf der Grundlage im Einzelnen festgelegter Informations- und Berichtspflichten regelmäßig über wesentliche Angelegenheiten der Bank, insbesondere über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Rentabilität der Bank und insbesondere des Eigenkapitals, den Geschäftsgang, die Lage der Bank, über Geschäfte, die für die Rentabilität und die Liquidität der Bank sowie ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von erheblicher Bedeutung sein können sowie über die Risikosituation der Bank und ihre Vergütungssysteme. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die für ihre Aufgaben erforderliche fachliche Eignung, Erfahrung und Zuverlässigkeit. Die fachliche Qualifikation und berufliche Erfahrung der Vorstandsmitglieder werden transparent dargestellt. Die Eignung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf durch Fortbildungsmaßnahmen unterstützt. Darüber hinaus berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat - insbesondere unter Risikogesichtspunkten - unverzüglich aus wichtigem Anlass, wenn dies für die Lage der Bank von besonderer Bedeutung ist, und bindet ihn bei grundlegenden Entscheidungen entsprechend ein. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vergütungskontrollausschusses festgelegt, regelmäßig überprüft und umfasst feste und variable, d. h. ergebnisabhängige Bestandteile. Es ist vorgesehen, dass diese sowohl positiven als auch negativen Geschäftsentwicklungen Rechnung tragen. Prüfungsaufsicht/ Audit Committee Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung in den ihm zugewiesenen Aufgabenbereichen unabhängig von der Geschäftsleitung und kann hierzu direkt mit dem Abschlussprüfer, der Internen Revision sowie weiteren Kontrollfunktionen der Bank kommunizieren. Überwachung des Nominierungsprozesses (PNA) Der Präsidial- und Nominierungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei Personalentscheidungen sowie bei Fragen der Besetzung, Nachfolgeplanung und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Er erarbeitet Besetzungsvorschläge unter Berücksichtigung fachlicher Anforderungen, Erfahrung, Diversität und Unabhängigkeit. Der Ausschuss überprüft regelmäßig Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Leitungsorgane. Aufsichtsrat Aufgaben und Zuständigkeiten: Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand regelmäßig zu beraten und seine Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über die Bestellung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder, die allgemeinen Richtlinien für die Geschäfte der Bank, die vom Vorstand vorzulegende Jahresplanung, die Geschäftsordnung für den Vorstand, die Bestellung des Abschlussprüfers, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über das Eingehen von Beteiligungen. Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass weitere Geschäfte und Maßnahmen, die für die Bank von besonderer Bedeutung sind, seiner Zustimmung bedürfen. Er gibt sich und seinen Ausschüssen eine Geschäftsordnung. Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern, von denen zwölf Vertreter der Träger sind und weitere sechs von den Arbeitnehmern der Bank nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes gewählt werden. Die Amtszeit beträgt jeweils vier Jahre. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Finanzminister des Landes Niedersachsen. Erster stellvertretender Vorsitzender ist der Vorsteher des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes (NSGV), zweiter stellvertretender Vorsitzender ist der Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt. Im Falle seiner Verhinderung wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats von einem seiner Stellvertreter vertreten. Ehemalige Vorstandsmitglieder sind im Aufsichtsrat der Bank nicht vertreten; ein Wechsel von ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes in den Aufsichtsratsvorsitz wäre aufgrund der Satzung nicht möglich. Bildung von Ausschüssen: Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung im Hinblick auf die Geschäftsstruktur der Bank einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss (Audit Commitee), einen Vergütungskontrollausschuss und einen Risikoausschuss gebildet. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Die Mitglieder der Ausschüsse sind Mitglieder des Aufsichtsrats. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet auch die Mitgliedschaft in den Ausschüssen. Dem Präsidial- und Nominierungsausschuss obliegt - neben den gesetzlichen Aufgaben des Nominierungsausschusses im Sinne des Kreditwesengesetzes - die Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats. Der Prüfungsausschuss nimmt die ihm nach dem Kreditwesengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr, überwacht die Jahres und- Konzernabschlussprüfungen der Bank und berichtet dem Aufsichtsrat - auf der Grundlage der Berichte der Abschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Ihm obliegt außerdem die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Revisionssystems sowie des Risikomanagementsystems. Schließlich überprüft und überwacht der Prüfungsausschuss die Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von diesem für die Bank erbrachten Leistungen. Darüber hinaus soll er dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung eines Abschlussprüfers sowie für die Höhe seiner Vergütung unterbreiten und ihn zur Kündigung oder Fortsetzung des Prüfauftrags beraten. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist nicht zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Der Vergütungskontrollausschuss nimmt die ihm nach dem Kreditwesengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr und überwacht unter anderem die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitglieder des Vorstandes und der Mitarbeiter. Der Risikoausschuss hat die Aufgabe, den Aufsichtsrat zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und –strategie der Bank zu beraten und unterstützt ihn bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch die obere Leitungsebene. Der Ausschuss wacht darüber, dass die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen. Ferner obliegen ihm die Mitwirkung bei der Kreditgewährung sowie die Beschlussfassung über das Eingehen von Beteiligungen (ausgenommen Beteiligungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Bank) gemäß der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zuständigkeitsregelung für Kreditbewilligungen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit sowie die seiner Ausschüsse und leitet bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen ein. Trägerversammlung Die Träger und damit Eigentümer der Bank sind das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt, der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband, der Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt und der Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern. Jeder Träger entsendet bis zu zwei Vertreter in die Trägerversammlung. Das Stimmrecht wird nach Anteilen am Stammkapital der Bank ausgeübt. Die Vertreter jedes Trägers können ihre Stimme nur einheitlich abgeben. Mitglieder des Vorstandes der Bank nehmen an den Sitzungen auf Einladung des Vorsitzenden der Trägerversammlung mit beratender Stimme teil. Die Trägerversammlung beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über die Änderung der Satzung, sämtliche das Stamm- und sonstiges Eigenkapital betreffende Angelegenheiten, die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik, die Aufnahme anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts in die Bank, die Beteiligung an solchen Einrichtungen oder die Zusammenlegung der Bank mit anderen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, die Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft oder eine andere Rechtsform. Die Trägerversammlung beschließt ferner über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats, der Ausschüsse und der Beiräte sowie über alle sonstigen Angelegenheiten, die ihr in der Satzung zugewiesen sind. Rechte und Pflichten der Organmitglieder, Zusammenwirken der Organe Die Mitglieder der Organe der Bank arbeiten zu deren Wohle eng zusammen und haben durch ihre Amtsführung die Bank nach besten Kräften zu fördern. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Verletzen die Vorstandsmitglieder ihre Pflichten, sind sie der Bank im Rahmen der Grundsätze der „Business-Judgement-Rule“ zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für die Sorgfaltspflicht und die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt dies entsprechend. Die Aufsichtsratsmitglieder sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Geldwäscheprävention
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Geldwäscheprävention
Rechtliche Hinweise Geldwäscheprävention Erklärung zur Geldwäschebekämpfung / USA Patriot Act Bestätigung über Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Allgemeine Bestätigung für Korrespondenzbankkonten der NORD/LB. Wir, die Norddeutsche Landesbank Girozentrale (NORD/LB), bestätigen hiermit, dass wir ein von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Kreditinstitut sind und den aufsichtsrechtlichen Vorschriften der BaFin unterliegen. Ferner bestätigen wir, dass unserer Bank die Mittel und internen Verfahren zur Verfügung stehen, um Geldwäscheaktivitäten, die Gewinne aus terroristischen Operationen, dem Organisierten Verbrechen oder sonstigen schweren Straftaten zum Gegenstand haben, aufzuspüren und zu verhindern. Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) besteht seit 1993 und wurde mehrfach aktualisiert, insbesondere aufgrund der "40 Empfehlungen" der "Financial Action Task Force on Money Laundering" (FATF) sowie der EU-Richtlinie 2015/849 (zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2018/843) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Die sich aus dem GwG ergebenden gesetzlichen Pflichten sind in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin erläutert. Sowohl das GwG als auch die Auslegungs- und Anwendungshinweise verpflichten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, interne Regelungen und Vorkehrungen mit dem Ziel der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu treffen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen, die auch für unsere ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften gelten, ist Bestandteil der Geschäftspolitik der NORD/LB. Gemäß § 7 Abs. 1 GwG hat die NORD/LB einen Geldwäschebeauftragten bestellt, der für die Durchführung des Geldwäschegesetzes sowie der zu seiner Umsetzung ergangenen Auslegungshinweise verantwortlich ist. Der Geldwäschebeauftragte hat für die Mitarbeiter der NORD/LB interne Organisations- und Arbeitsanweisungen mit den nach GwG und den internen Grundsätzen zu erfüllenden Pflichten erstellt. Insbesondere ist eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter über Methoden der Geldwäsche und den Pflichtenkatalog des Geldwäschegesetzes sowie die Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter gewährleistet. Darüber hinaus prüfen wir die Identität unserer Kunden anhand beweiskräftiger offizieller Dokumente. Sofern wir zur Durchführung von Legitimationsprüfungen verpflichtet sind, stellen wir außerdem den wirtschaftlich Berechtigten fest, d. h. die natürliche(n) Person(en), die Eigentümer einer juristischen Person ist/sind, in dessen/deren Auftrag eine Transaktion erfolgt bzw. der/die an dieser Transaktion als Treugeber beteiligt ist/sind. Sofern Zweifel bestehen, ob die zu identifizierende Person auf eigene Rechnung handelt, oder in Fällen, in denen feststeht, dass sie nicht auf eigene Rechnung handelt, ergreifen wir angemessene Schritte, um Informationen über die tatsächliche Identität der Person zu erlangen, für die der Kunde handelt. Die interne wie auch die externe Revision überprüfen jährlich, ob die zur Bekämpfung der Geldwäsche in der NORD/LB getroffenen Sicherungsmaßnahmen zweckmäßig und ausreichend sind und der Geldwäschebeauftragte den ihm zugewiesenen Aufgaben nachgekommen ist. Die NORD/LB verfügt über ein elektronisch unterstütztes Research-System, das kontobasierte Finanztransaktionen auf ungewöhnliche, unregelmäßige und unerwartete Aktivitäten hin überwacht. Verbleiben trotz intensiver Aufklärung und Überwachung der Geschäftsbeziehung und unter Berücksichtigung der Transaktion, der Person des Kunden oder der Herkunft seiner Vermögenswerte weiterhin begründete Zweifel, ob eine Geldwäschehandlung vorliegt, unterlassen wir dieses Geschäft und treffen eine Entscheidung, ob die Geschäftsbeziehung abzulehnen oder abzubrechen ist. Darüber hinaus werden Verdachtsfälle gemäß § 43 GwG der zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchung gemeldet. Abschließend bestätigen wir, dass die NORD/LB keine Shell Bank (= Bank, die nicht über eine physische Präsenz verfügt und keiner "regulierten Finanzgruppe" angeschlossen ist) im Sinne des USA Patriot Act ist und dass wir keine Geschäftsbeziehungen zu Shell Banks unterhalten. Unsere bei Korrespondenzbanken geführten Konten werden außerdem nicht für die Bereitstellung von Dienstleistungen für Shell Banks genutzt. Die NORD/LB hat eine Allgemeine Bestätigung ("Global Certification") vorbereitet, die jedes Finanzinstitut verwenden kann, das der Auffassung ist, eine Bestätigung der NORD/LB oder einer ihrer aufgeführten in- und ausländischen Niederlassungen oder Repräsentanzen gemäß dem USA Patriot Act zu benötigen. Bitte fordern Sie keine zusätzlichen Bestätigungen bei der NORD/LB oder einer ihrer Niederlassungen an, sondern verwenden Sie die zum Download beigefügten Formulare zum Patriot Act und zu getroffenen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (Wolfsberg Questionnaire). Download: Patriot Act-Bestätigung der NORD/LB The Wolfsberg Group - Anti-Money Laundering Questionnaire der NORD/LB Weitere Hinweise: Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Geldwäschebekämpfung NORD/LB Geldwäschebeauftragter Olaf Brüggemann Chief Compliance Officer Tel: Olaf Brüggemann anrufen +49 (0) 0511 361-2228 Hannover E-Mail senden...
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Sicherungsmechanismen
  1. Rechtliche Hinweise
  2. Sicherungsmechanismen
Rechtliche Hinweise Sicherungsmechanismen Sicherungsmechanismen der NORD/LB Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Dies leistet das System durch die freiwillige Institutssicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Auf diese Weise werden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt. Das Sicherungssystem bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe damit ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit das Sicherungssystem in den 1970er-Jahren gegründet wurde hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten mussten noch nie Einleger entschädigt werden ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar zu einer Insolvenz gekommen. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe hat einen einheitlichen Stützungsfonds gebildet, der aus 13 funktional miteinander verknüpften Teilfonds besteht: elf regionalen Sparkassen-Teilfonds ("Sparkassenstützungsfonds"), dem Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Teilfonds der Landesbausparkassen Dieses Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach §43 EinSiG amtlich anerkannt. Weitere Sicherungsmechanismen Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen Bayerische Landesbank, München Berlin Hyp Aktiengesellschaft, Berlin DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt/Main Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim Landesbank Berlin AG, Berlin Landesbank Hessen-Thüringen –Girozentrale-, Frankfurt/Main und Erfurt Landesbank Saar, Saarbrücken NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover, Braunschweig und Magdeburg Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG, Frankfurt Landesbank Berlin Holding AG, Berlin Portigon AG, Düsseldorf S Kreditpartner GmbH, Berlin S Broker AG & CO. AG, Wiesbaden Weberbank Actiengesellschaft, Berlin Elf regionale Sparkassenstützungsfonds Zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe gehören elf Sparkassenstützungsfonds bei den regionalen Sparkassenverbänden: Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband Ostdeutscher Sparkassenverband Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein Sparkassenverband Baden-Württemberg Sparkassenverband Bayern Sparkassenverband Niedersachsen Sparkassenverband Rheinland-Pfalz Sparkassenverband Saar Sparkassenverband Westfalen-Lippe Alle Sparkassen einer Region sind Mitglieder des jeweiligen Sparkassenstützungsfonds. Teilfonds der Landesbausparkassen LBS Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, Frankfurt/Main und Erfurt LBS Landesbausparkasse Süd, Stuttgart und München LBS Landesbausparkasse Saar, Saarbrücken LBS Landesbausparkasse NordWest, Münster und Hannover LBS Landesbausparkasse NordOst, Hamburg, Kiel und Potsdam Mehr zum Thema Hier erfahren Sie mehr zum Thema "Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe": https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/sicherungssystem.html Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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§ 28 Pfandbriefgesetz
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  2. § 28 Pfandbriefgesetz
Rechtliche Hinweise § 28 Pfandbriefgesetz Veröffentlichungen gemäß § 28 Pfandbriefgesetz Die Veröffentlichungen gemäß § 28 Pfandbriefgesetz in englischer Sprache finden Sie hier: § 28 Covered Bond Act Alle Reports seit 2009 können auch auf der Seite des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. nachgelesen werden: Transparenzangaben § 28 PfandBG (vdp-Mitglieder) Veröffentlichungen 2026 Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30. Juni 2026 (PDF, 298 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2026 (XLSX, 650 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2026 (XLSX, 658 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2026 (XLSX, 659 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2026 (XLSX, 650 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. March 2026 (PDF, 300 KB) Veröffentlichungen 2025 Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dezember 2025 (PDF, 297 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 December 2025 (XLSX, 672 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 December 2025 (XLSX, 662 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30.09.2025 (PDF, 302 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 September 2025 (XLSX, 663 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 September 2025 (XLSX, 669 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 30.06.2025 (PDF, 307 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2025 (XLSX, 668 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2025 (XLSX, 662 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2025 (XLSX, 673 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2025 (XLSX, 662 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31.03.2025 (PDF, 308 KB) Veröffentlichungen 2024 Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 December 2024 (XLSX, 715 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 December 2024 (XLSX, 707 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dezember 2024 (PDF, 310 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.09.2024 (PDF, 312 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 September 2024 (XLSX, 639 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 September 2024 (XLSX, 658 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG per 30. Juni 2024 (PDF, 312 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 30 June 2024 (XLSX, 406 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 30 June 2024 (XLSX, 711 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31 March 2024 (XLSX, 713 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31 March 2024 (XLSX, 711 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. März 2024 (PDF, 308 KB) Veröffentlichungen 2023 Harmonised Transparency Template per 31.03.2023 (XLSX, 699 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.03.2023 (PDF, 220 KB) Harmonised Transparency Template per 30.06.2023 (XLSX, 693 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.06.2023 (PDF, 206 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.09.2023 (PDF, 317 KB) Harmonised Transparency Template per 30.09.2023 (XLSX, 692 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Mortgage Assets, 31. Dez 2023 (XLSX, 678 KB) Harmonised Transparency Template NORDLB Public Assets, 31. Dez 2023 (XLSX, 661 KB) Veröffentlichung gemäß §28 PfandBG, 31. Dez. 2023 (PDF, 311 KB) Veröffentlichungen 2022 Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.12.2022 (PDF, 360 KB) Harmonised Transparency Template per 31.12.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.9.2022 (PDF, 154 KB) Harmonised Transparency Template per 30.9.2022 (XLSX, 696 KB) Harmonised Transparency Template per 30.6.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 30.6.2022 (PDF, 613 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 31.3.2022 (PDF, 727 KB) Harmonised Transparency Template per 31.3.2022 (XLSX, 696 KB) Veröffentlichungen 2021 Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 12/2021 (PDF, 613 KB) Harmonised Transparency Template per 31.12.2021 (XLSX, 415 KB) Veröffentlichung gem. §28 PfandBG, 9/2021 (PDF, 750 KB) Harmonised Transparency Template per 30.09.2021 (XLSX, 415 KB) Harmonised Transparency Template per 30.6.2021 (XLSX, 414 KB) Veröffentlichung gem. § 28 PfandBG, 6/2021 (PDF, 787 KB) Veröffentlichung gem. § 28 PfandBG, 3/2021 (PDF, 725 KB) Harmonised Transparency Template per 31.3.2021 (XLSX, 414 KB) Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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IBOR Transition
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Rechtliche Hinweise IBOR Transition Wichtige Information der NORD/LB in Bezug auf die Reform der Referenzzinssätze Seit mehreren Jahren arbeiten Initiativen unterstützt durch Aufsichtsbehörden und Zentralbanken an der Reform der heutigen variablen Referenzzinssätze. Die entsprechenden Reformvorhaben finden in einer Vielzahl von Währungsräumen, u.a. dem EURO-Raum, den USA, dem Vereinigten Königreich (UK), der Schweiz, Kanada, Japan, Hong Kong, Singapur und Australien statt. Ziel ist hierbei die Erhöhung der Verlässlichkeit und der Robustheit der variablen Referenzzinssätze. Dies kann nach Definition der Aufsichtsorgane durch transaktionsbasierte Referenzzinssätze erfolgen. In den einzelnen Währungsräumen gibt es lokale Referenzzinssätze. Neben dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der USD LIBOR (London Interbank Offered Rate) bzw. der GBP LIBOR der bekannteste Referenzzinssatz. Jeder der genannten Referenzzinssätze ist Grundlage für eine Vielzahl von Geschäften, u.a. in Berechnung der Zinszahlungen von Derivaten, Krediten und Anleihen. Die "Ibor Transition" wurde in der NORD/LB inzwischen vollständig abgeschlossen....
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EMIR
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Rechtliche Hinweise EMIR Hinweise zur Besicherungspflicht für ungeclearte OTC – Derivate Unter EMIR (European Market Infrastructure Regulation) besteht für ausgewählte Kontrahenten eine Verpflichtung zur Besicherung von nicht über zentrale Gegenparteien abgewickelte OTC-Derivate. Weiterhin besteht die Möglichkeit gruppeninterne Geschäfte von dieser Pflicht zu befreien. Falls eine solche Befreiung beantragt und durch die zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt wird, besteht die Pflicht Informationen über die Befreiung gruppeninterner Geschäfte nach Art. 11 Abs. 14 lit. d EMIR i.V.m. Art. 20 Delegierte Verordnung (EU) 149/2013 zu veröffentlichen. Die entsprechenden Informationen finden Sie im folgenden Anhang. Downloads: Hinweise zur Besicherungspflicht für ungeclearte OTC - Derivate Anforderungen an den Austausch der Initial Margin für ungeclearte OTC-Derivate - Dokumentationsanforderungen Kontakt EMIR Regulation Hannover E-Mail senden...
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Transparenzrichtlichen
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Rechtliche Hinweise Transparenzrichtlichen Transparenz im Wertpapiergeschäft Seit dem 1. November 2007 gelten verschiedene Neuregelungen u.a. bzgl. der Information von Kunden, die Geschäfte in Wertpapieren, Derivaten und Geldmarktinstrumenten tätigen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Kundeninformation für Privat- und professionelle Kunden zur Verfügung. Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenbetreuer. Download: Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten Ausführliche Informationen zu allen Fragen rundum das Wertpapiergeschäft für Privat- und professionelle Kunden, gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. Customer Information for Dealing in securities and other Financial Instruments The document offers information on dealing in securities for private as well as professional customers to implement the Markets in Financial Instruments Directive....
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Abgeltungssteuer
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Rechtliche Hinweise Abgeltungssteuer Hinweis zu Devisentermingeschäften Zum 1. Januar 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, wonach Einkünfte aus Kapitalvermögen (insbesondere Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne und auch bestimmte Termingeschäfte) mit einem einheitlichen, pauschalen Steuersatz von 25% besteuert werden. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen zusätzliche Informationen als Download zur Verfügung. Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenbetreuer. Download: Abgeltungssteuer Hinweis zu Devisentermingeschäften Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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