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Staatsvertrag und Satzung
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Rechtliche Hinweise Staatsvertrag und Satzung Staatsvertrag und Satzung der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - Hier finden Sie den aktuellen Staatsvertrag über die NORD/LB und die von der Trägerversammlung beschlossene Satzung. Downloads: Staatsvertrag über die Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - Hier finden Sie den Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - . Der Staatsvertrag ist zum 21. Dezember 2019 in Kraft getreten. Satzung der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - Hier finden Sie die Satzung der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale - . Diese Satzung ist zum 20. Juni 2025 in Kraft getreten. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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NORD/LB – Ansprechpartner für Zinsmanagement
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Zinsen Zinsmanagement Zinsen sind in ständiger Bewegung. Steigende Zinsen erhöhen Ihre Finanzierungskosten, fallende wirken sich auf Ihre Einlagenerträge aus. Durch eine regelmäßige Analyse Ihrer Risikopositionen können wir gezielte Absicherungslösungen entwickeln und gemeinsam eine wertorientierte Risikosteuerung ableiten. Leistungsspektrum Wir bilden mit Ihnen gemeinsam eine Kalkulationsbasis für Ihren langfristigen Geschäftserfolg Wir prüfen Ihre Finanzierungen, um Zinsänderungsrisiken zu minimieren und zukünftige Zinsbelastungen zu begrenzen Wir entwickeln mit Ihnen ein strategisches Zinsmanagement auf Basis unterschiedlicher Zinsszenarien Wir gestalten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategien mit klassischen Derivate-Produkten sowie strukturierten Individuallösungen bei komplexen Fragestellungen Ihr zusätzlicher Nutzen Sie trennen Ihre Liquiditätsbeschaffung und die Vereinbarung zur Zinsbindung Sie nutzen flexible Sicherungsinstrumente mit maßgeschneiderten Chance-/ Risikoprofilen Sie individualisieren Ihre Zinszahlungen mit Hilfe optionaler Bestandteile Sie erhalten Ihre Konkurrenzfähigkeit durch Partizipationsmöglichkeiten an zukünftigen Zinsentwicklungen Sie profitieren von der Verstetigung Ihrer Zahlungsströme Sie erreichen eine Zinsoptimierung in zinssensiblen Zeiten Produktportfolio Basisinstrumente : Interest Rate Swaps Cross Currency Swaps Zinsoptionen Innovative Produkte Swaps mit Partizipationsmöglichkeiten Swaps mit Marktwertversicherung Knock-In Swaps Ihre Ansprechpartner Sebastian Heddergott Corporate Sales | Leitung Tel: Sebastian Heddergott anrufen +49 (0) 511 361-2991 Hannover E-Mail senden zum Team Sabrina Aschenbach Corporate Sales | Stellv. Leitung | Zins-, FX- und Liquiditätsmanagement Tel: Sabrina Aschenbach anrufen +49 (0) 511 361-8435 Hannover E-Mail senden zum Team...
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T+1 im Überblick
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  3. T+1 im Überblick
Informationen rund um T+1 T+1 im Überblick T+1 im Überblick Was bedeutet T+1? T+1 steht für „Trade Date plus 1 Business Day“. Das bedeutet, dass Wertpapiergeschäfte künftig bereits einen Geschäftstag nach dem Handelsabschluss abgewickelt werden. Für den europäischen Kapitalmarkt bedeutet dies eine Verkürzung des heutigen Standard-Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1. Dadurch verkürzt sich das Zeitfenster für alle nachgelagerten Prozesse, insbesondere für Allocations, Confirmations, die Übermittlung von Settlement-Instruktionen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Liquidität auf der Geldseite. Warum erfolgt die Umstellung? Die Einführung von T+1 verfolgt das Ziel, die Effizienz und Stabilität der Wertpapiermärkte weiter zu erhöhen. Durch die Verkürzung des Zeitraums zwischen Handelsabschluss und Abwicklung werden Risiken reduziert und Kapital schneller verfügbar gemacht. Gleichzeitig fördert die Umstellung die Standardisierung und Automatisierung von Marktprozessen sowie die internationale Harmonisierung der Kapitalmärkte. Darüber hinaus sollen durch die frühzeitige Einführung standardisierter elektronischer Allocations- und Confirmation-Prozesse die Voraussetzungen für eine erfolgreiche T+1-Einführung geschaffen werden. Welche Märkte und Geschäfte sind betroffen? Die europäischen Wertpapiermärkte bereiten sich derzeit auf die Einführung des verkürzten Abwicklungszyklus T+1 vor. Künftig werden Wertpapiertransaktionen in der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz bereits einen Geschäftstag nach dem Handelstag abgewickelt (T+1) statt wie bisher nach zwei Geschäftstagen (T+2). Die Anforderungen an Allocations und Confirmations betreffen sowohl die vom T+1-Abwicklungszyklus erfassten Handelsplatzgeschäfte in Aktien, Anleihen und Fondsanteilen als auch darüber hinausgehende OTC-Wertpapiergeschäfte, Repo- und Wertpapierleihegeschäfte. Betroffen sind Marktteilnehmer, die nach MiFID II als Professionelle Kunden oder Geeignete Gegenparteien klassifiziert sind. Kontakt & Unterstützung T+1 Projekt E-Mail senden...
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Confirmations
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Informationen rund um T+1 Confirmations Confirmations Welche Fristen gelten? Im T+1-Umfeld sollten Confirmations möglichst unmittelbar nach Handelsabschluss in elektronischer, standardisierter und maschinenlesbarer Form übermittelt werden. Die für die Confirmation erforderlichen Informationen müssen grundsätzlich spätestens bis 23:00 Uhr am Handelstag (T) ausgetauscht werden, damit die nachgelagerten Matching-, Bestätigungs- und Settlement-Prozesse rechtzeitig für die Abwicklung am folgenden Geschäftstag (T+1) durchgeführt werden können. Ab dem 3. Oktober 2026 ist die Angabe des PSET (Place of Settlement) in Trade Confirmations eine obligatorische Angabe. Der PSET kennzeichnet den für die Abwicklung des Geschäfts vorgesehenen Abwicklungsplatz. Beispiel: DAKVDEFFXXX (Clearstream Banking Frankfurt) Diese Information wird benötigt, um das Geschäft dem korrekten Abwicklungsplatz zuzuordnen und eine reibungslose Weiterverarbeitung zu gewährleisten. Wir bitten Sie daher, Ihre Systeme und Prozesse anzupassen. Trade Confirmations ohne gültige PSET-Angabe können elektronisch nicht korrekt verarbeitet werden. Welche Möglichkeiten bietet die NORD/LB? DTCC CTM (Central Trade Manager) Für Confirmations zu Allokationsgeschäften sieht die NORD/LB künftig die Nutzung von DTCC CTM (Central Trade Manager) als zentralen Kommunikationskanal für den elektronischen Austausch. SWIFT ISO 15022 (MT515) Für Geschäfte ohne Allokation sowie in Fällen, in denen DTCC CTM (Central Trade Manager) nicht zur Verfügung steht, können Confirmations über den SWIFT-Nachrichtentyp MT515 an die NORD/LB übermittelt werden. Hinweis: Darüber hinaus prüft die NORD/LB die Einführung des Austauschs von Confirmations im ISO 20022-Format MX setr.027 im Verlauf des ersten Quartals 2027. Ausnahme für elektronische Confirmations Für Geschäfte, deren Depot- und Geldverrechnung über die NORD/LB erfolgt, kann auf die elektronische Confirmation verzichtet werden. Kontakt & Unterstützung T+1 Projekt E-Mail senden...
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Was ändert sich wann?
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Informationen rund um T+1 Was ändert sich wann? Was ändert sich wann? Was ändert sich ab dem 07. Dezember 2026? Der 07. Dezember 2026 ist der erste wichtige Meilenstein der T+1-Initiative. Obwohl der eigentliche T+1-Abwicklungszyklus erst im Oktober 2027 eingeführt wird, treten bereits an diesem Datum neue regulatorische Anforderungen in Kraft. Diese Anforderungen betreffen die vorgelagerten Prozesse der Wertpapierabwicklung, insbesondere den Austausch von Allocations, sofern für die Geschäftsbeziehung relevant, und Confirmations zwischen Wertpapierfirmen und ihren professionellen Kunden. Ab diesem Zeitpunkt gilt: Elektronischer Austausch von Allocations und Confirmations sowie die Übermittlung der Daten in einem standardisierten und maschinenlesbaren Format Die relevanten Informationen müssen spätestens bis 23:00 Uhr am Handelstag (T) zwischen den beteiligten Parteien ausgetauscht werden. Für Kunden bedeutet dies insbesondere, dass bestehende Kommunikations- und Abstimmungsprozesse überprüft und gegebenenfalls auf elektronische und standardisierte Übermittlungswege umgestellt werden müssen. Gemäß ESMA entspricht ab dem 07. Dezember 2026 eine ausschließlich manuelle oder unstrukturierte Übermittlung von Allocations und Confirmations, beispielsweise per Fax, PDF-Dokument oder unstrukturierter E-Mail, nicht mehr den regulatorischen Anforderungen. Was ändert sich ab dem 11. Oktober 2027? Mit dem europaweiten Go-live am 11. Oktober 2027 wird die eigentliche Umstellung des Standard-Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1 vollzogen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Lieferung von Wertpapieren und die Zahlung grundsätzlich bereits einen Geschäftstag nach dem Handelsabschluss. Dadurch verkürzt sich das Zeitfenster für die gesamte Nachhandelsverarbeitung erheblich. Kontakt & Unterstützung T+1 Projekt E-Mail senden...
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Settlement-Prozess
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Informationen rund um T+1 Settlement-Prozess Settlement-Prozess Welche Rolle spielt meine Verwahrstelle? Ihre Verwahrstelle nimmt eine zentrale Rolle im Settlement-Prozess ein. Sie stellt sicher, dass Wertpapiere und Zahlungen fristgerecht geliefert beziehungsweise empfangen werden können. Für Fragen zu Ihren individuellen Abwicklungsprozessen, Fristen oder technischen Anforderungen wenden Sie sich bitte direkt an ihre Verwahrstelle. Geschäfte mit Drittbankbeteiligung (Drittbankgeschäfte) Depotverwahrung bei der NORD/LB Sofern Sie ihre Depotverbindung direkt über die NORD/LB führen, arbeiten wir derzeit gemeinsam mit unserem Dienstleister an einer Optimierung der bestehenden Prozesse. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die mit T+1 verbundenen zeitlichen Anforderungen. Sobald die künftigen Abläufe abschließend abgestimmt sind, werden wir Sie hierzu gesondert informieren. Sollten sich aus ihren individuellen Abwicklungsprozessen bereits heute besondere Anforderungen oder Abstimmungsbedarfe ergeben, sprechen Sie uns gerne über die unten angegebenen Kontaktdaten an. Depotverwahrung bei einer Drittbank: Besondere Aufmerksamkeit erfordern Geschäfte, bei denen die Verwahrung der Wertpapiere nicht bei der NORD/LB erfolgt, sondern eine Drittbank eingebunden ist. In diesen Fällen müssen die für die Abwicklung erforderlichen Informationen zwischen Kunde, Broker und Verwahrstelle innerhalb der verkürzten regulatorischen Fristen ausgetauscht werden. Dies betrifft insbesondere: Settlement-Instruktionen Insbesondere bei Drittbankkonstellationen empfiehlt sich eine enge Abstimmung zwischen allen beteiligten Parteien, um eine fristgerechte Verarbeitung der Transaktionsdaten sicherzustellen und potenzielle Settlement-Fails zu vermeiden. Kontakt & Unterstützung T+1 Projekt E-Mail senden...
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Allocations
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Informationen rund um T+1 Allocations Allocations Welche Fristen gelten? Im T+1-Umfeld sollten Allokationen möglichst unmittelbar nach Handelsabschluss in elektronischer, standardisierter und maschinenlesbarer Form übermittelt werden. Für die Allokation müssen die erforderlichen Informationen grundsätzlich spätestens bis 23:00 Uhr am Handelstag (T) ausgetauscht werden, damit die nachgelagerten Matching-, Bestätigungs- und Settlement-Prozesse rechtzeitig für die Abwicklung am folgenden Geschäftstag (T+1) durchgeführt werden können. Welche Möglichkeiten bietet die NORD/LB? DTCC CTM (Central Trade Manager) Für Allokationsgeschäfte präferiert die NORD/LB künftig die Nutzung von DTCC CTM (Central Trade Manager) als zentralen Kommunikationskanal für den elektronischen Austausch von Allocations und Confirmations. SWIFT ISO 15022 (MT502) Sollte Ihnen DTCC CTM (Central Trade Manager) nicht zur Verfügung stehen, können Allocations alternativ über den SWIFT-Nachrichtentyp MT502 an die NORD/LB übermittelt werden. Hinweis: Darüber hinaus prüft die NORD/LB die Einführung des Empfangs von Allocations im ISO 20022-Format MX setr.026 im Verlauf des ersten Quartals 2027. Kontakt & Unterstützung T+1 Projekt E-Mail senden...
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Kommunikationswege & Formate
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Informationen rund um T+1 Kommunikationswege & Formate Kommunikationswege & Formate Der LEI der NORD/LB lautet: LEI: DSNHHQ2B9X5N6OUJ1236 Kommunikationsdaten für Allocations, Confirmations und SSI Für den elektronischen Austausch über DTCC CTM (Central Trade Manager) und den Abruf von SSI-Daten über DTCC ALERT verwenden wir die folgenden Kennungen: NORD/LB CTM Acronym: NOLADE2H NORD/LB ALERT Acronym: NORDLB Für den Austausch über SWIFT MT502 und MT515 werden die folgenden BICs verwendet: Versand an die NORD/LB: NOLADE2H Empfang von der NORD/LB: NOLADE2H Confirmation im XML ISO 20022 oder SSI richten Sie bitte via E-Mail an: Transaction.Processing@nordlb.de Welche Informationen benötigen wir von Ihnen? Falls Sie uns bislang noch keine Rückmeldung übermittelt haben, bitten wir Sie, den folgenden Rückmeldebogen zeitnah auszufüllen und an T1onboarding@nordlb.de zurückzusenden. Rückmeldebogen Kontakt & Unterstützung T+1 Projekt E-Mail senden...
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Informationen rund um T+1
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Informationen rund um T+1 Umstellung auf T+1 T+1 steht für „Trade Date plus 1 Business Day“. Das bedeutet, dass Wertpapiergeschäfte künftig bereits einen Geschäftstag nach dem Handelsabschluss abgewickelt werden. Für den europäischen Kapitalmarkt bedeutet dies eine Verkürzung des heutigen Standard-Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1. Dadurch verkürzt sich das Zeitfenster für alle nachgelagerten Prozesse, insbesondere für Allocations, Geschäftsbestätigungen und die Übermittlung von Settlement-Instruktionen. T+1 im Überblick Mehr zum Thema Was ändert sich wann? Mehr zum Thema Settlement-Prozess Mehr zum Thema Allocations Mehr zum Thema Confirmations Mehr zum Thema Kommunikationswege & Formate Mehr zum Thema Welche Informationen benötigen wir von Ihnen? Falls Sie uns bislang noch keine Rückmeldung übermittelt haben, bitten wir Sie, den folgenden Rückmeldebogen zeitnah auszufüllen und an T1onboarding@nordlb.de zurückzusenden. Rückmeldebogen Kontakt & Unterstützung T+1 Projekt E-Mail senden...
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Kulturstiftung
  1. Die NORD/LB
  2. Engagement
  3. Kulturstiftung
NORD/LB Kulturstiftung Die NORD/LB Kulturstiftung sieht die Bedeutung von Kunst und Kultur in Themen, die gegebenenfalls nicht im Fokus des konventionellen Kulturbetriebs stehen. Innovation und Veränderung zur Bewältigung gesellschaftlicher Anpassungsprozesse sind für uns die Themen der Kulturarbeit von morgen. Über die Kulturstiftung Die NORD/LB Kulturstiftung, gegründet am 29. November 2012, wurde durch die Norddeutsche Landesbank errichtet. Finanzielle Basis für die Kulturstiftung war der Erlös aus dem Verkauf der Skulptur „Tulips“ von Jeff Koons, die 2002 für den Neubau der NORD/LB in Hannover angekauft worden war. Zweck der NORD/LB Kulturstiftung ist die ideelle und finanzielle Förderung von Kunst und Kultur an Orten, an denen die NORD/LB geschäftlich aktiv ist, insbesondere in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Dies gilt auch für die Auslandsstandorte der NORD/LB. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Förderung kultureller Einrichtungen und kultureller Projekte, den Erwerb oder die Sicherung wertvoller Kulturgüter, durch kulturelle Eigenveranstaltungen der Stiftung, den Aufbau einer eigenen Sammlung, Vergabe von Stipendien und Kulturpreisen sowie Forschung und Lehre im kulturellen Bereich verwirklicht. Um den Veränderungen und Entwicklungen in der Gesellschaft Rechnung zu tragen, wird die NORD/LB Kulturstiftung form- und themenübergreifende Projekte aufgreifen, die insbesondere junge Menschen in den Blick nehmen, aktiv einbinden und ihnen Kultur näherbringen. Unsere Satzung finden Sie hier . Unser Anspruch Die Rolle der Kultur in der Gesellschaft verändert sich Schritt für Schritt. Kulturarbeit heute bedeutet Vermittlung von Wissen und neuen Erfahrungen und sollte viele, unterschiedliche Menschen ansprechen. Kultur soll Gelegenheiten der Begegnung und neue Formen des Zusammenseins schaffen sowie die Mitwirkung bei der Gestaltung und Einbringung eigener Beiträge anregen. Die NORD/LB Kulturstiftung sieht die besondere Bedeutung von Kunst und Kultur in Themen, die gegebenenfalls nicht im Fokus des konventionellen Kulturbetriebs stehen. Innovation und Veränderung zur Bewältigung gesellschaftlicher Anpassungsprozesse sind für uns die Themen der Kulturarbeit von morgen. Unsere Förderungen Die NORD/LB Kulturstiftung fördert Projekte in den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Musik und Literatur mit hohem Qualitätsanspruch und gezielter Wirkung in möglichst breite gesellschaftliche Schichten. Bildende Kunst Schwerpunktmäßig Gegenwartskunst ab 1945 in Ausstellungen, Museen, Kunstvereinen und nichtkommerziellen Ausstellungsräumen Kataloge im Zusammenhang mit geförderten Ausstellungen Ankauf von Kunstsammlungen und künstlerischen Nachlässen für Museen und Museumsarchive Kunstpädagogische Projekte Musik Projekte der zeitgenössischen Musik, insbesondere neue Kompositionen in Verbindung mit Konzerten und Musikfestivals Projekte der klassischen Musik in Verbindung mit Konzerten und Musikfestivals Musikpädagogische Projekte Darstellende Kunst Projekte an öffentlichen Bühnen und freien Theatern mit Schwerpunkt Neuinszenierung, experimentelles Theater, Inszenierungen für Tanztheater und Ballett Theaterpädagogische Projekte Literatur Projekte in öffentlichen Bibliotheken und Archiven Ankäufe von bibliophilen Sammlungen und Nachlässen für öffentliche Bibliotheken Lesungen im Rahmen von Veranstaltungen und Projekten Literatur- und Lesepädagogische Projekte Weitere Förderungen Nichtkommerzielle Tagungen und Symposien im Zusammenhang mit kulturellen Aspekten in Bezug auf die vorgenannten Themenschwerpunkte Forschung und Lehre im Zusammenhang mit Bildender und Darstellender Kunst, Musik und Literatur In begrenzten Ausnahmefällen Projekte in Landeseinrichtungen In begrenzten Ausnahmefällen Partnerschaften mit Museen, Vereinen und Theatern Wie fördern wir? Förderungen werden grundsätzlich nur an kulturelle Einrichtungen und Organisationen auf Basis eines Projektes geleistet. Als Projekt gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung einzelner Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen. Einzelpersonen (z.B. Künstler, Autoren) können nur im Rahmen einer Projektförderung unterstützt werden. Förderanträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Projektträger gemeinnützig ist und entweder seinen Sitz im Tätigkeitsgebiet der Kulturstiftung hat oder das Projekt dort durchgeführt wird. Förderanträge werden mit Hilfe des Antragsformulars auf der Website der Kulturstiftung ausschließlich per Mail an die Kulturstiftung gerichtet. Ein mit unseren Förderkriterien abgeglichenes Konzept und ein aussagekräftiger Finanzplan sind maßgebliche Kriterien für die Förderentscheidung. Förderanträge werden in den Gremiensitzungen zur Entscheidung vorgelegt und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Sitzungstermin eingereicht werden. Termine der Sitzungen sowie der Antragsfristen sind auf der Website der Kulturstiftung zu finden. Förderanträge können nur vorgelegt werden, wenn die Finanzierung des Projekts einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweist. Zusagen oder Absagen werden dem Antragsteller nach den Sitzungen ohne Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt. Die eingesandten Förderanträge werden archiviert. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Projektende ausschließlich per Mail an: kulturstiftung@nordlb.de einzureichen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem Nachweis über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt. Grundsätzlich muss die Mittelverwendung für das gesamte Projekt abgebildet werden. Ausgenommen davon sind Förderungen, bei denen die Mittel zweckgebunden für ein abgrenzbares Teilprojekt bewilligt wurden. Hier wird der geförderte Teil abgerechnet. Was fördern wir nicht? Begonnene oder bereits durchgeführte Projekte sowie Ausfallfinanzierungen Film- oder Fernsehproduktionen sowie Video-, DVD- und CD-Produktionen Druckkostenzuschüsse für Publikationen (außer im Rahmen geförderter Projekte) Baumaßnahmen, Ausstattung und Personalkosten Projekte von Hobbykünstlern, Hobbyautoren, Hobbymusikern Kunsthandwerk, Brauchtum, Heimat- und Denkmalpflege Religiöse Veranstaltungen, z.B. Gottesdienste, sakrale Ausstellungen Zustiftungen an andere Stiftungen, Förderpreise Dritter, Dauerförderungen Spielmannszüge Ankauf von Instrumenten In Braunschweig und im alten Braunschweiger Land erfolgt schon heute eine umfangreiche Förderung über den Förderausschuss der Braunschweigischen Landessparkasse und durch Die Braunschweigische Stiftung. https://www.die-braunschweigische.de/ Förderantrag Sie möchten einen Antrag auf Förderung bei der NORD/LB Kulturstiftung stellen? Diese Informationen benötigen wir von Ihnen: Allgemeine Angaben (z.B. Antragsteller, Institution, Verein, Adresse, Kontoverbindung) Projektangaben Projektbeschreibung Kosten- und Finanzierungsplan inkl. Nennung der Kooperationspartner Erklärung über die Richtigkeit der Angaben Jetzt Antrag stellen Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen es unterschriebenen zusammen mit allen weiteren Unterlagen bei der NORD/LB Kulturstiftung ein. Der Antrag wird dem Vorstand zur Bewilligung vorgelegt. Unsere Vorstandssitzungen finden zweimal im Jahr statt. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bis spätestens sieben Wochen vor der jeweiligen Sitzung zu folgenden Terminen ein: 15. April 2026 (Antragsfrist 25. Februar 2026) 05. November 2026 (Antragsfrist 17. September 2026) Förderantrag ausfüllen Bitte senden Sie den ausgefüllten Förderungsantrag an folgende E-Mail Adresse: kulturstiftung(at)nordlb.de Vorstand der NORD/LB Kulturstiftung Stand: Januar 2024 Jörg Frischholz Vorsitzender des Vorstands der NORD/LB, Hannover Vorsitzender des Vorstands der NORD/LB Kulturstiftung, Hannover Dr. Heike Kramer Leiterin Gesellschaftliches Engagement und Veranstaltungsmanagement DSGV, Berlin Oliver Rasper NORD/LB Hannover Kuratorium der NORD/LB Kulturstiftung Stand: April 2025 Dr. Axel Thümler Wirtschaftsprüfer und Steuerberater KPMG, Hannover Vorsitzender des Kuratoriums der NORD/LB Kulturstiftung Cord Bockhop Präsident Niedersächsischer Sparkassenverband, Hannover Minister Falko Mohrs Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur Rainer Robra Staatsminister Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg André Schröder Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz Kathleen Rahn Direktorin Marta Herford Geschäftsführung der NORD/LB Kulturstiftung Stand: März 2022 Anke Blome & Michaela Stamme Unsere Förderungen Aktuelle Förderungen & Projekte „Aufgetaucht – Philipp Klein im Kreis der Impressionisten“ Ausstellung im Landesmuseum Hannover 24. April – 25. Oktober 2026 Mehr zum Thema „Jonathan Meese & Neo Rauch. Feine Herrschaft” Ausstellung in der Grafikstiftung Neo Rauch in Aschersleben 30. Mai – 25. April 2027 Mehr zum Thema „Helga Paris – Häuser und Gesichter. Halle 1983 – 85“ Ausstellung im Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale) 12. Juni – 20. September 2026 Mehr zum Thema „Ach was. 103 Jahre Loriot“ Ausstellung im Wilhelm Busch - Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst 2. Juli 2026 – 14. März 2027 Mehr zum Thema Giovanni Sollima & Friends Eröffnungskonzert Sommerliche Musiktage Hitzacker 25. Juli – 2. August 2026 Mehr zum Thema SLAM 2026 Deutschsprachige Poetry Slam Meister*innenschaft in Hannover 23. – 26. September 2026 Mehr zum Thema Kontakt Anke Blome Kunst & Kultur Tel: Anke Blome anrufen +49 (0) 511 361-5273 Mobil: Anke Blome anrufen +49 (0) 1578 5164 934 Hannover E-Mail senden...
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Preisübersicht
  1. Service
  2. Preisübersicht
Preisübersicht Übersicht unserer Preise und Konditionen Den Preisaushang und die ergänzende Preis- und Leistungsübersicht können Sie hier in der aktuellen Version herunterladen. Damit Sie die jeweils aktuelle Preisübersicht in Ihrem Browser angezeigt bekommen, leeren Sie bitte ggf. vor dem Aufruf der Dokumente Ihren Browsercache. Die dazu erforderliche Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der Hilfe Ihres Webbrowsers. Eine Übersicht unserer Geschäftsbedingungen erhalten Sie hier: Geschäftsbedingungen der NORD/LB Aktuelle Preisangaben zum Download Preisaushang Kurzinformation über unsere Preise Preis- und Leistungsverzeichnis Das Preis- und Leistungsverzeichnis ergänzt den Preisaushang für sonstige Produkte und Dienstleistungen Konditionen Fremdwährungskonten: Überziehungszinsen Die jeweils aktuell gültigen Konditionen zu Überziehungszinsen der Fremdwährungskonten können Sie der Übersicht entnehmen. Konditionen Fremdwährungskonten: Verwahrentgelte Die jeweils aktuell gültigen Konditionen zu Verwahrentgelten der Fremdwährungskonten können Sie der Übersicht entnehmen. Entgeltinformation BusinessGiro L Entgeltinformation BusinessGiro M Entgeltinformation BusinessGiro S Entgeltinformation Privatgiro S Entgeltinformation Privatgiro M Entgeltinformation Privatgiro L Entgeltinformation GiroJunior Weitere Hinweise zum Download Bereitstellung der Vergleichskriterien gem. §17 Nr. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite (PDF, 256 KB) Glossar nach dem Zahlungskontengesetz (PDF, 117 KB) PSD2-Kontozugriff Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtbehörde sind, können - sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt - über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf: Mehr zu XS2A-Sandbox Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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2021
  1. Die NORD/LB
  2. Investor Relations
  3. Berichte
  4. 2021
Investor Relations 2021 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Archiv Die nachfolgenden Berichte werden ausschließlich zu Archiv- und Dokumentationszwecken bereitgestellt und geben den Stand zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt wieder. Zwischenzeitliche Änderungen tatsächlicher Umstände sowie rechtlicher Anforderungen können dazu führen, dass einzelne Aussagen heute anders einzuordnen sind. NORD/LB Nachhaltigkeitsbericht 2021 (PDF, 3 MB) NORD/LB AöR Vergütungsbericht 2021 (PDF, 2 MB) NORD/LB Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 31.12.2021 (XLSX, 36 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2021 (PDF, 725 KB) NORD/LB AöR Geschäftsbericht 2021 (PDF, 3 MB) NORD/LB nichtfinanzieller Bericht 2021 (PDF, 655 KB) NORD/LB Konzerngeschäftsbericht 2021 (PDF, 6 MB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 30. September 2021 (PDF, 2 MB) NORD/LB Offenlegungsbericht zum 30. Juni 2021 (PDF, 2 MB) NORD/LB Zwischenbericht zum 30. Juni 2021 (PDF, 790 KB) NORD/LB Offenlegungsbericht (31. März 2021) (PDF, 2 MB) Portrait Mehr zum Thema Presse Mehr zum Thema Rechtliche Hinweise Mehr zum Thema Nachhaltigkeit Mehr zum Thema Kapitalmarktportal Mehr zum Thema Kontakt Friedrich Karl Strödter Head of Investor Relations Tel: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 511 361-3878 Mobil: Friedrich Karl Strödter anrufen +49 (0) 176 1529 0134 Hannover E-Mail senden zum Team Jonas Sachs Senior Manager Investor Relations & Ratings Tel: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 511 361-5128 Mobil: Jonas Sachs anrufen +49 (0) 176 1529 0001 Hannover E-Mail senden zum Team...
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Freistellungsauftrag
  1. Service
  2. Freistellungsauftrag
Freistellungsauftrag Freistellungsauftrag Kapitalerträge steuerfrei sichern Ein Freistellungsauftrag ist bares Geld wert. Erteilen Sie deshalb Ihrer NORD/LB einen Freistellungsauftrag. Anderenfalls gehen 25 Prozent Abgeltungssteuer an das Finanzamt. Ihre Vorteile: Sie sparen Steuern. Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden. Auf Wunsch: Freistellungsauftrag jederzeit erteilen oder ändern. Sie können das Formular gleich hier herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Das fertig ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie dann in jeder beliebigen Niederlassung in Ihrer Nähe abgeben oder per Post an uns senden. Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen nicht möglich sind. Donwload Freistellungsauftrag für Kapitalerträge Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Kontenwechselhilfe
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  2. Kontenwechselhilfe
Kontenwechselhilfe Kontenwechselhilfe Den Vordruck „Verbraucherinformationen über die Kontenwechselhilfe“ finden Sie auf der Website der BLSK . Dieser enthält Informationen zu den Pflichten des empfangenden und übertragenden Instituts, Fristen bei der Durchführung der einzelnen Schritte, vom Verbraucher geschuldeten Entgelten und Kosten, Informationen, die beim Verbraucher angefordert werden, einschlägigen Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach § 14 des Unterlassungsklagegesetzes. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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Basiskonto eröffnen
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Basiskonto eröffnen Basiskonto eröffnen Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, das gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) ab dem 18.06.2016 Verbrauchern zur Verfügung steht. Weitere Informationen können Sie dem "Informationsblatt Basiskonto" auf der Website der BLSK entnehmen. Kontakt Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline Tel: Allgemeine NORD/LB Kundenservice Hotline anrufen +49 (0) 511 3610 E-Mail senden...
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