Umstellung auf T+1
T+1 steht für „Trade Date plus 1 Business Day“. Das bedeutet, dass Wertpapiergeschäfte künftig bereits einen Geschäftstag nach dem Handelsabschluss abgewickelt werden.
Für den europäischen Kapitalmarkt bedeutet dies eine Verkürzung des heutigen Standard-Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1. Dadurch verkürzt sich das Zeitfenster für alle nachgelagerten Prozesse, insbesondere für Allocations, Geschäftsbestätigungen und die Übermittlung von Settlement-Instruktionen.
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