Was ändert sich wann?
Was ändert sich ab dem 07. Dezember 2026?
Der 07. Dezember 2026 ist der erste wichtige Meilenstein der T+1-Initiative. Obwohl der eigentliche T+1-Abwicklungszyklus erst im Oktober 2027 eingeführt wird, treten bereits an diesem Datum neue regulatorische Anforderungen in Kraft.
Diese Anforderungen betreffen die vorgelagerten Prozesse der Wertpapierabwicklung, insbesondere den Austausch von Allocations, sofern für die Geschäftsbeziehung relevant, und Confirmations zwischen Wertpapierfirmen und ihren professionellen Kunden.
Ab diesem Zeitpunkt gilt:
- Elektronischer Austausch von Allocations und Confirmations sowie die Übermittlung der Daten in einem standardisierten und maschinenlesbaren Format
- Die relevanten Informationen müssen spätestens bis 23:00 Uhr am Handelstag (T) zwischen den beteiligten Parteien ausgetauscht werden.
Für Kunden bedeutet dies insbesondere, dass bestehende Kommunikations- und Abstimmungsprozesse überprüft und gegebenenfalls auf elektronische und standardisierte Übermittlungswege umgestellt werden müssen. Gemäß ESMA entspricht ab dem 07. Dezember 2026 eine ausschließlich manuelle oder unstrukturierte Übermittlung von Allocations und Confirmations, beispielsweise per Fax, PDF-Dokument oder unstrukturierter E-Mail, nicht mehr den regulatorischen Anforderungen.
Was ändert sich ab dem 11. Oktober 2027?
Mit dem europaweiten Go-live am 11. Oktober 2027 wird die eigentliche Umstellung des Standard-Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1 vollzogen.
Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Lieferung von Wertpapieren und die Zahlung grundsätzlich bereits einen Geschäftstag nach dem Handelsabschluss. Dadurch verkürzt sich das Zeitfenster für die gesamte Nachhandelsverarbeitung erheblich.