Allocations
Welche Fristen gelten?
Im T+1-Umfeld sollten Allokationen möglichst unmittelbar nach Handelsabschluss in elektronischer, standardisierter und maschinenlesbarer Form übermittelt werden.
Für die Allokation müssen die erforderlichen Informationen grundsätzlich spätestens bis 23:00 Uhr am Handelstag (T) ausgetauscht werden, damit die nachgelagerten Matching-, Bestätigungs- und Settlement-Prozesse rechtzeitig für die Abwicklung am folgenden Geschäftstag (T+1) durchgeführt werden können.
Welche Möglichkeiten bietet die NORD/LB?
DTCC CTM (Central Trade Manager)
Für Allokationsgeschäfte präferiert die NORD/LB künftig die Nutzung von DTCC CTM (Central Trade Manager) als zentralen Kommunikationskanal für den elektronischen Austausch von Allocations und Confirmations.
SWIFT ISO 15022 (MT502)
Sollte Ihnen DTCC CTM (Central Trade Manager) nicht zur Verfügung stehen, können Allocations alternativ über den SWIFT-Nachrichtentyp MT502 an die NORD/LB übermittelt werden.
Hinweis: Darüber hinaus prüft die NORD/LB die Einführung des Empfangs von Allocations im ISO 20022-Format MX setr.026 im Verlauf des ersten Quartals 2027.