Confirmations

Welche Fristen gelten?

Im T+1-Umfeld sollten Confirmations möglichst unmittelbar nach Handelsabschluss in elektronischer, standardisierter und maschinenlesbarer Form übermittelt werden.

Die für die Confirmation erforderlichen Informationen müssen grundsätzlich spätestens bis 23:00 Uhr am Handelstag (T) ausgetauscht werden, damit die nachgelagerten Matching-, Bestätigungs- und Settlement-Prozesse rechtzeitig für die Abwicklung am folgenden Geschäftstag (T+1) durchgeführt werden können.

Ab dem 3. Oktober 2026 ist die Angabe des PSET (Place of Settlement) in Trade Confirmations eine obligatorische Angabe. 
Der PSET kennzeichnet den für die Abwicklung des Geschäfts vorgesehenen Abwicklungsplatz.

Beispiel: DAKVDEFFXXX (Clearstream Banking Frankfurt)

Diese Information wird benötigt, um das Geschäft dem korrekten Abwicklungsplatz zuzuordnen und eine reibungslose Weiterverarbeitung zu gewährleisten. 
Wir bitten Sie daher, Ihre Systeme und Prozesse anzupassen. Trade Confirmations ohne gültige PSET-Angabe können elektronisch nicht korrekt verarbeitet werden.

Welche Möglichkeiten bietet die NORD/LB?

DTCC CTM (Central Trade Manager)

Für Confirmations zu Allokationsgeschäften sieht die NORD/LB künftig die Nutzung von DTCC CTM (Central Trade Manager) als zentralen Kommunikationskanal für den elektronischen Austausch.

SWIFT ISO 15022 (MT515)

Für Geschäfte ohne Allokation sowie in Fällen, in denen DTCC CTM (Central Trade Manager) nicht zur Verfügung steht, können Confirmations über den SWIFT-Nachrichtentyp MT515 an die NORD/LB übermittelt werden.

Hinweis: Darüber hinaus prüft die NORD/LB die Einführung des Austauschs von Confirmations im ISO 20022-Format MX setr.027 im Verlauf des ersten Quartals 2027.

Ausnahme für elektronische Confirmations

Für Geschäfte, deren Depot- und Geldverrechnung über die NORD/LB erfolgt, kann auf die elektronische Confirmation verzichtet werden.

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