T+1 im Überblick

Was bedeutet T+1?

T+1 steht für „Trade Date plus 1 Business Day“. Das bedeutet, dass Wertpapiergeschäfte künftig bereits einen Geschäftstag nach dem Handelsabschluss abgewickelt werden.

Für den europäischen Kapitalmarkt bedeutet dies eine Verkürzung des heutigen Standard-Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1. Dadurch verkürzt sich das Zeitfenster für alle nachgelagerten Prozesse, insbesondere für Allocations, Confirmations, die Übermittlung von Settlement-Instruktionen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Liquidität auf der Geldseite.

Warum erfolgt die Umstellung?

Die Einführung von T+1 verfolgt das Ziel, die Effizienz und Stabilität der Wertpapiermärkte weiter zu erhöhen.

Durch die Verkürzung des Zeitraums zwischen Handelsabschluss und Abwicklung werden Risiken reduziert und Kapital schneller verfügbar gemacht. Gleichzeitig fördert die Umstellung die Standardisierung und Automatisierung von Marktprozessen sowie die internationale Harmonisierung der Kapitalmärkte.

Darüber hinaus sollen durch die frühzeitige Einführung standardisierter elektronischer Allocations- und Confirmation-Prozesse die Voraussetzungen für eine erfolgreiche T+1-Einführung geschaffen werden.

Welche Märkte und Geschäfte sind betroffen?

Die europäischen Wertpapiermärkte bereiten sich derzeit auf die Einführung des verkürzten Abwicklungszyklus T+1 vor. Künftig werden Wertpapiertransaktionen in der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz bereits einen Geschäftstag nach dem Handelstag abgewickelt (T+1) statt wie bisher nach zwei Geschäftstagen (T+2).

Die Anforderungen an Allocations und Confirmations betreffen sowohl die vom T+1-Abwicklungszyklus erfassten Handelsplatzgeschäfte in Aktien, Anleihen und Fondsanteilen als auch darüber hinausgehende OTC-Wertpapiergeschäfte, Repo- und Wertpapierleihegeschäfte.

Betroffen sind Marktteilnehmer, die nach MiFID II als Professionelle Kunden oder Geeignete Gegenparteien klassifiziert sind.

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