Hinweise zur Besicherungspflicht für ungeclearte OTC – Derivate

Unter EMIR (European Market Infrastructure Regulation) besteht für ausgewählte Kontrahenten eine Verpflichtung zur Besicherung von nicht über zentrale Gegenparteien abgewickelte OTC-Derivate. Weiterhin besteht die Möglichkeit gruppeninterne Geschäfte von dieser Pflicht zu befreien. Falls eine solche Befreiung beantragt und durch die zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt wird, besteht die Pflicht Informationen über die Befreiung gruppeninterner Geschäfte nach Art. 11 Abs. 14 lit. d EMIR i.V.m. Art. 20 Delegierte Verordnung (EU) 149/2013 zu veröffentlichen.

Die entsprechenden Informationen finden Sie im folgenden Anhang.


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Hinweise zur Besicherungspflicht für ungeclearte OTC - Derivate

Anforderungen an den Austausch der Initial Margin für ungeclearte OTC-Derivate - Dokumentationsanforderungen

 

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