Illu Hinweise und Beschwerden abgeben

Hinweis/ Beschwerde an die NORD/LB abgeben

Sie haben ein Anliegen, über das Sie mit uns in Kontakt kommen wollen. Bitte wählen Sie vorher das Thema aus, über das Sie mit uns sprechen wollen. So können wir intern gleich den richtigen Ansprechpartner für Sie zuordnen:

Beschwerdemöglichkeit

Für uns steht Ihre Zufriedenheit an erster Stelle. Es ist uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben daher eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen.

Beschwerden können Sie sowohl elektronisch als auch schriftlich oder mündlich an die NORD/LB richten.

Bei schriftlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an:

Norddeutsche Landesbank – Girozentrale –
Friedrichswall 10
30159 Hannover

 

Weitere Details finden Sie hier:
Beschwerdemanagement-Grundsätze der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale – (PDF, 112 KB)

Elektronisch übermittelte Beschwerden können über das Kontaktformular verschickt werden.

Bitte wählen Sie vorher das Thema "Beschwerde" in unserem Kontaktformular aus. So können wir intern gleich den richtigen Ansprechpartner für Sie zuordnen:

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Außergerichtliche Streitschlichtung

Mitunter kommt es leider vor, dass wir keine zufriedenstellende Lösung für Sie finden.

Bei Streitigkeiten mit der NORD/LB besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle beim Bundesverband öffentlicher Banken Deutschland (VÖB) zu wenden.

Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten:

Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Postfach 11 02 72
E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de
Internet: www.voeb.de/de/verband/ombudsmann

 

Näheres regelt die Verfahrensordnung der VÖB-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder auf www.voeb.de einzusehen ist.

Die NORD/LB nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossen Verträgen können sich Verbraucher alternativ an die Online-Streitbeilegungsplattform unter folgendem Link wenden: http://ec.europa.eu/odr

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 3.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2023 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.

Die NORD/LB unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.

Um Ihnen antworten und Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihren Namen sowie Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse) einschließlich Wohnsitzland.
  • Welche Handlung der NORD/LB oder eines ihrer Lieferanten steht mit Ihren Beschwerdegründen in Zusammenhang?
  • Erläutern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Auswirkungen oder Risiken und wie Sie davon betroffen sind. Bitte fügen Sie alle Unterlagen, die Sie als relevant ansehen, der Beschwerde bei.
  • Falls relevant, nennen Sie uns unsere Standards oder Richtlinien, die wir verletzt haben sollen.
  • Was Sie sich von der Beschwerde erhoffen und wie wir Ihrer Beschwerde am besten gerecht werden können.

 

Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.
Verfahrensordnung zum Hinweisgeberverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale –

Elektronisch übermittelte Beschwerden können über das Kontaktformular direkt an die zentrale Stelle "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" verschickt werden.

Bitte wählen Sie vorher das Thema "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" in unserem Kontaktformular aus:

Direkt Mail an das Team "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz"

Meldung eines Fehlverhaltens seitens unserer Mitarbeiter / Hinweisgebersystem

Die NORD/LB bekennt sich in seinen Unternehmenswerten zu integrem Verhalten im Umgang miteinander und mit seinen Kunden. Wir setzen uns daher mit Nachdruck dafür ein, Fehlverhalten einerseits vorzubeugen und andererseits zu ahnden. Dies bedeutet auch, dass wir offen für Hinweise sind, die zur Aufklärung von wirtschaftskriminellen Handlungen und Verstößen gegen gesetzliche, regulatorischen oder interne Anforderungen im Zusammenhang mit der NORD/LB führen.

Wenn Sie uns einen Hinweis geben möchten, können Sie dies über folgende Kontaktadresse tun:

NORD/LB
Geldwäschebeauftragter
Friedrichswall 10
30159 Hannover
Tel.: +49 (0)511 361 6533
E-Mail über das Kontaktformular an den Geldwäschebeauftragten

Sofern Sie ihren Hinweis persönlich übergeben wollen, melden Sie sich am Empfang und bitten darum, den Geldwäschebeauftragten zu sprechen.

Alternativ können Sie sich auch an unseren Ombudsmann Dr. Buchert wenden. Dort gibt es auch die Möglichkeit, eine (anonyme) Meldung abzugeben.

Ihre Angaben werden in jedem Fall streng vertraulich behandelt und wir sichern Ihnen zu, die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Elektronisch übermittelte Hinweise können über das Kontaktformular direkt an die zentrale Stelle "Geldwäschebeauftragter/ Hinweisgebersystem" verschickt werden. Bitte wählen Sie vorher das Thema "Hinweis auf ein Fehlverhalten" in unserem Kontaktformular aus:

Direkt Mail an das Team "Geldwäschebeauftragter/ Hinweisgebersystem"

 

 

Als externe Meldestelle gibt es auch die Hinweisgeberseite der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Wir möchten Sie allerdings darum bitten uns erst die Gelegenheit zu geben, einem möglichen Fehlerverhalten nachzugehen. Dankeschön.

Unser Hinweisgebersystem entspricht den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Das Gesetz schützt meldende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese bei den hier angebotenen Meldestellen abgeben. Es werden auch Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Der Schutz bezieht sich dabei auf Repressalien (Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit), die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann.

Wir weisen darauf hin, dass dieses Hinweisgebersystem ausschließlich dazu dient, auf vermutete wirtschaftskriminelle Handlungen sowie Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische oder interne Anforderungen (im NORD/LB-Konzern) aufmerksam zu machen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit Geldbußen einhergehen kann (vgl. §§ 9, 32, 38 und 40 HinSchG).

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