Unsere Finanzierungsaktivitäten unterstützen auch Finanzierungen im Bereich Transformation und Infrastruktur

Bild eines Perlhuhns

Biodiversitäts Use Cases im Rahmen der Kreditvergabe

Im Rahmen der Kreditvergabe prüft die NORD/LB perspektivisch die Entwicklung von Biodiversitäts-Use-Cases, die über die reine Finanzierung hinausgehen können. Diese Ansätze sollen darauf ausgerichtet sein, ergänzende biodiversitätsfördernde Maßnahmen im Zusammenhang mit Finanzierungen zu berücksichtigen, etwa durch potenzielle Mittel für Naturschutzprojekte, Aufforstungsmaßnahmen oder die Wiederherstellung von Ökosystemen.

Ziel ist es, Biodiversitätsaspekte schrittweise stärker in Finanzierungsentscheidungen einzubeziehen und Kundinnen und Kunden im Dialog für Abhängigkeiten und Auswirkungen ihrer Geschäftsmodelle auf Ökosystemdienstleistungen zu sensibilisieren. Ein Bestandteil dieses Ansatzes kann die Analyse entsprechender Abhängigkeiten und Auswirkungen sowie die Beratung zu ergänzenden biodiversitätsfördernden Maßnahmen sein.

Integraler Bestandteil der ESG‑Strategie

Die im Finanzierungskontext relevanten Rahmenwerke und Leitlinien sind in unserer ESG‑Strategie verankert und steuern die Umsetzung unserer Aktivitäten über definierte Governance‑ und Steuerungsprozesse.

 

Prüfprozesse & Qualitätssicherung

Die Einordnung von Finanzierungen als „grün“ erfolgt entlang eines strukturierten Prozesses:

  • kriterienbasierte Prüfung entlang definierter Rahmenwerke und Leitplanken
  • Anwendung von Mindeststandards und Ausschlusskriterien
  • Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen und Nachvollziehbarkeit
  • Monitoring und regelmäßige Überprüfung
  • Weiterentwicklung entlang regulatorischer Anforderungen und Marktstandards

Reporting & Kennzahlen

Transparenz ist ein zentraler Bestandteil unseres Ansatzes. Wir berichten regelmäßig über unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten 
sowie über ausgewählte Kennzahlen im Rahmen unserer bestehenden Berichtsformate.

 


EUR 3.684 Mio. *

Volumen der Emissionen, die nach unseren Rahmenwerken als „grün“ eingewertet wurden


EUR 6.990 Mio. *

Positionen aus taxonomiekonformen Tätigkeiten per 31.12.2025
 


Externe Überprüfung

Second Party Opinion (ISS Corporate) auf Green Funding Framework
 

* gem. Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Unsere Rahmenwerke und Kriterien für nachhaltigkeitsorientierte Finanzierungsaktivitäten

Die Umsetzung unserer Aktivitäten erfolgt auf Basis definierter Rahmenwerke und Leitplanken, die regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Dazu zählen insbesondere die regulatorischen Anforderungen der EU-Taxonomie, das Sustainable Loan Framework, die Transformationsleitlinien sowie das Green Funding Framework der NORD/LB.

EU‑Taxonomie

Die EU-Taxonomie dient der NORD/LB als regulatorisches Klassifikationssystem zur Einordnung von Wirtschaftsaktivitäten. Sie unterstützt insbesondere

  • die strukturierte Bewertung umweltbezogener Kriterien,
  • die Ermittlung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Anteile für die jeweils taxonomierelevanten Risikopositionen,
  • sowie die Transparenz im Rahmen der nichtfinanziellen bzw. regulatorischen Berichterstattung.

Die Anwendung der EU-Taxonomie erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden regulatorischen Anforderungen. Die entsprechenden Angaben, einschließlich Taxonomiefähigkeit, Taxonomiekonformität und Green Asset Ratio, werden in der Nachhaltigkeitsberichterstattung offengelegt.

Sustainable Loan Framework (SLF)

Zur internen Einordnung und Klassifizierung nachhaltigkeitsbezogener Kreditengagements nutzt die NORD/LB ein Sustainable Loan Framework. Das Framework stellt einen bankinternen Kriterienkatalog zur Klassifizierung von Finanzierungen als Sustainable Loans bereit und orientiert sich grundsätzlich an der EU-Taxonomie. Es unterstützt die konsistente Anwendung nachhaltigkeitsbezogener Kriterien im Kreditprozess sowie die interne Steuerung und Auswertung entsprechender Finanzierungen.

Transformationsleitlinien

Mit den Transformationsleitlinien legt die NORD/LB Rahmenbedingungen für Neugeschäftsaktivitäten fest. Sie enthalten Mindeststandards, grundsätzliche Geschäftsausschlusskriterien sowie sektorbezogene Anforderungen und Grundsätze. Dadurch sollen ökologische, soziale und ethische Aspekte in Finanzierungsentscheidungen berücksichtigt und ESG-Risiken in den Geschäftsaktivitäten begrenzt werden.

Transformationsleitlinien, September 2026

Green Funding Framework

Die Weiterentwicklung des Green Funding Frameworks erfolgt unter Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen, marktüblicher Standards und der Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen Daten. Dieses Framework beschreibt die Kriterien und Prozesse, nach denen Vermögenswerte für eine Berücksichtigung als Refinanzierungsbasis bestimmter als „grün“ bezeichneter Verbindlichkeiten geprüft und - soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind - als geeignet eingestuft werden können.

Ziel ist es, Refinanzierungsinstrumente zu begeben, deren zugrunde liegende Vermögenswerte nach den im Green Funding Framework festgelegten Kriterien geprüft wurden. Die Mittelverwendung erfolgt entsprechend den im Framework definierten Anforderungen.

Zu den grundsätzlich berücksichtigungsfähigen Vermögenswerten können – vorbehaltlich der jeweils anwendbaren Kriterien und einer Prüfung im Einzelfall – insbesondere Neubauten, Renovierungen, Projektentwicklungen, zertifizierte Bestandsfinanzierungen, energetische Gebäudesanierungen sowie Investitionen in erneuerbare Energien zählen. Im Bereich der erneuerbaren Energien kann der Green Asset Pool – vorbehaltlich der jeweils anwendbaren Kriterien des Green Funding Frameworks – insbesondere Photovoltaikanlagen, Windenergieprojekte (Onshore und Offshore) sowie Energiespeicherlösungen umfassen.

Das Green Funding Framework orientiert sich an den Green Bond Principles (GBP) der ICMA sowie am Mindeststandard für Grüne Pfandbriefe des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp).

Die von ISS Corporate erstellte Second Party Opinion (SPO) bewertet die Ausgestaltung des Frameworks anhand anerkannter Marktstandards. Sie stellt keine Aussage über die tatsächliche Umweltwirkung einzelner Vermögenswerte oder Finanzprodukte dar.

Green Funding Framework, Januar 2025

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