Trade Finance
Exportvorschuss
Die Export-Bevorschussung ist ein Kredit auf Dokumentenbasis bei der Zahlungsbedingung "Dokumenteninkasso" oder "Dokumentenakkreditiv". Dabei überbrücken wir den Zeitraum von der Warenlieferung bis zum Eingang des Exporterlöses bzw. bis zum Eingang eines akzeptierten Wechsels. Die zahlungsauslösenden Dokumente dienen dabei als Sicherheit.
Importvorschuss
Als Importeur erhalten Sie mit dem Dokumentenvorschuss einen Kredit auf fällige Inkasso- oder Akkreditivdokumente. Die Tilgung erfolgt aus dem Erlös der weiterverkauften Importware.
Liquiditätsrisiko mindern
Beim Export sind viele Aspekte zu bedenken - das eigene Liquiditätsrisiko gehört dazu. Die Forfaitierung bietet hier eine Lösung. Bei der Forfaitierung verkaufen Sie später fällig werdende Forderungen aus Ihren Exportgeschäften an uns. Dadurch verbessern Sie Ihre Liquidität. Und Sie verhindern, dass Regressforderungen gegen Sie gestellt werden.
Sichere Kalkulationsbasis
Indem Sie die Forderungen verkaufen, übernehmen wir für Sie das Risiko des Zahlungsausfalls. Das bedeutet, dass Regressforderungen gegen Sie auch bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Importeurs nicht gestellt werden können. Sie haften lediglich für den Rechtsbestand Ihrer Forderung.
Zwei wichtige Vorteile
Sie tragen nicht mehr das wirtschaftliche Risiko Ihres Exportgeschäftes und wir übernehmen für Sie sogar Länder- und Währungsrisiken. Das schafft für Sie die Basis für präzise Kalkulationen.
Gut geplant zum Erfolg
Am besten, Sie planen schon vor Abschluss des Exportgeschäftes die Forfaitierung. Die entstehenden Kosten können Sie in den Preis Ihrer Lieferung oder Dienstleistung einkalkulieren und mit dem Kunden vereinbaren Sie bereits dann eine Zahlung mittels Solawechsel. Hierdurch verpflichtet sich der Importeur selbst zur Zahlung der vereinbarten Summe. Dank der Forfaitierung wirkt sich das Zahlungsziel, das Sie dem Abnehmer gewähren, nicht auf Ihre Liquidität aus.
Ankaufs- oder Schutzzusage bei einem Akkreditiv
Bei einem Exportakkreditiv kann auf Wunsch des Exporteurs seine Hausbank zusätzlich zur Bank des Importeurs ein abstraktes Zahlungsversprechen geben (bestätigtes Akkreditiv), sofern die Akkreditiveröffnung dieses vorsieht.
Oft beinhaltet die Akkreditiveröffnung aber keine Bestätigungsanweisung. Möchte der Exporteur trotzdem die Mithaftung seiner Hausbank, besteht die Möglichkeit einer "Ankaufs- oder Schutzzusage", welche in einem separaten Vertrag festgehalten wird. Diese ist praktisch dieselbe Verpflichtung wie eine Akkreditivbestätigung, nur dass die Akkreditivbank darüber nicht informiert wird.
Zusätzliche Absicherung
Die Kosten dieser zusätzlichen Risikoabsicherung bemessen sich am Risiko des Sitzlandes sowie an dem Bonitätsrisiko der Bank des Importeurs.
Ansprechpartner

Fon:>+49 (0) 511 361-4700
Fax:+49 (0) 511 361-2474
>Weitere Ansprechpartner

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