Auftraggeber | Begünstigter | Zielsetzung |
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Bietungsgarantie "bid-bond" | ||
Exporteur | Importeur | Diese Garantie deckt den Fall ab, dass ein Bieter sein Gebot zurückzieht, nachdem er bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten hat. Mit der Garantiezahlung sollen die Kosten einer neuen Ausschreibung gedeckt werden. Mit der Bietungsgarantie können in der Regel fünf bis zehn Prozent des Auftragswertes gesichert werden. |
Anzahlungsgarantie "down-payment-bond" | ||
Exporteur | Importeur | Mit dieser Garantie ist sichergestellt, dass eine geleistete Anzahlung zurückerstattet wird, sofern die vereinbarten Lieferungen oder Leistungen nicht erbracht werden. In der Regel kann die Anzahlung in voller Höhe gesichert werden. |
Vertragserfüllungs- oder Leistungsgarantie "performance-bond" | ||
Exporteur | Importeur | Mit dieser Garantie werden die Ansprüche des Importeurs für den Fall befriedigt, dass der Exporteur seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt. Meist werden zehn bis zwanzig Prozent des Auftragswertes mit dieser Garantie gesichert. |
Gewährleistungsgarantie "maintenance-bond" | ||
Exporteur | Importeur | Die Gewährleistungsgarantie schafft die Sicherheit dafür, dass das gelieferte Gut bestimmte zugesagte Eigenschaften besitzt oder sonst mängelfrei ist oder aber, dass etwaige Mängel, die nach Abschluss der Lieferung oder Leistung auftreten, innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden. Die Gewährleistungsgarantie umfasst in der Regel fünf bis zwanzig Prozent des Auftragswertes. |
Konnossementsgarantie "bill of lading-guarantee" | ||
Exporteur | Importeur | Auf einem Konnossement bestätigt die Reederei dem Exporteur den Empfang einer Ware. Gleichzeitig verpflichtet sie sich, die Ware dem berechtigten Empfänger, also dem Importeur, auszuhändigen. Wenn ein Importeur bereits vor Ankunft des Konnossements über die von ihm bestellte Ware verfügen möchte, muss er eine Konnossementsgarantie beibringen. Diese wird von seinem Kreditinstitut ausgestellt. Die Konnossementsgarantie schützt die Reederei vor Schadensersatzansprüchen, die sich im Zusammenhang mit der Warenauslieferung ohne Konnossement ergeben können. In der Regel deckt die Konnossementgarantie 125 bis 150 Prozent des Warenwertes ab. |
Zahlungsgarantie "payment-guarantee" | ||
Exporteur | Importeur | Hierdurch wird gesichert, dass alle Zahlungen geleistet werden, die für das der Garantie zugrunde liegende Warengeschäft vereinbart wurden. Meist wird diese Garantie bis zur Höhe des Warenwertes gegeben. |