Fragen und Antworten zur SEPA-Lastschrift
Was ist die SEPA-Firmen-Lastschrift?
Die SEPA-Firmen-Lastschrift unterscheidet sich in einigen Punkten von der SEPA-Basis-Lastschrift:
- Der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein.
- Es gibt keinen Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.
- Einreichungsfrist: Mindestens 1 Tag vor Fälligkeit bei Erst- und Folgelastschriften
- Der Zahlungspflichtige muss sein Kreditinstitut über die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats vor der ersten Einlösung einer Lastschrift informieren.
Wichtig: Für die SEPA-Firmen-Lastschrift muss ein neues Lastschriften-Mandant eingeholt werden. Siehe hierzu nächste Frage.
Müssen Sie bereits erteilte Lastschriften-Mandate erneut einholen?
Beim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Sie bereits erteilte Einzugsermächtigungen weiter verwenden. Sie müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate einholen. Die deutsche Kreditwirtschaft hat ihre Kundenbedingungen entsprechend angepasst.
Sie informieren Ihre Kunden lediglich noch über die jeweilige Mandatsreferenz, Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer und den Zeitpunkt des Wechsels auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.
Bei SEPA-Firmen-Lastschriften kann auf Grund der rechtlichen Ausgestaltung keine Weiternutzung der bereits bestehenden Abbuchungsaufträge erfolgen. Hier ist die Einholung eines neuen SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erforderlich.
Wie lange ist das SEPA-Lastschriftenmandat gültig?
Das SEPA-Lastschriftmandat gilt unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen.
Wird jedoch binnen 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschriftmandat.
Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften einziehen wollen, müssen Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen einholen.
Wann müssen Sie die SEPA-Lastschrift spätestens einreichen?
Als Zahlungsempfänger müssen Sie die SEPA-Lastschrift so einreichen, dass sie dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen rechtzeitig vorliegt.
Bei Erst- und Einmallastschriften der SEPA-Basis-Lastschrift sind das mindestens 5 Tage, bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit.
Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift beträgt diese Frist mindestens 1 Tag vor Fälligkeit bei Erst- und Folgelastschriften.
Was müssen Sie auf der SEPA-Lastschriften angeben?
Wie bei der SEPA-Überweisung ist auch bei der SEPA-Lastschrift die Verwendung von IBAN und BIC erforderlich. Ein Vorteil der SEPA-Lastschrift ist die Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitsdatums, an dem die Belastung auf dem Konto des Zahlungspflichtigen erfolgt.
Was müssen Sie bei Auslandslastschriften beachten?
Lastschriften über 12.500 EUR in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Fragen zum Thema Meldepflicht (Vordrucke, Einreichungsweg, Meldefristen etc.) beantwortet die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank: +49 (0) 800 1234-111
Wie lange ist die Erstattungsfrist bei der SEPA-Basis-Lastschrift?
Für die SEPA-Basis-Lastschrift gilt eine Erstattungsfrist für den Zahlungspflichtigen von 8 Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung.
Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.
Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift gibt es keinen Erstattungsanspruch.