Leasing
Leasing bedeutet die mittel- bis langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern. Zivilrechtlich findet auf Leasingverträge in erster Linie das Mietrecht nach §§ 535 ff BGB Anwendung.
Für Leasing spricht u.a.:
- Lediglich 25% der Finanzierungsanteile von Leasingraten werden zum Vorsteuergewinn hinzugerechnet. Die Finanzierungsanteile sind pauschal mit 20% festgelegt (nur wenn der Leasingnehmer Gewerbesteuer zahlt).
- Die Leasingfinanzierung erfolgt bilanzneutral.
- Das Leasingobjekt wird bei der NORD/LB Leasing bilanziert und entlastet die Verwaltung (z.B. die Anlagenbuchhaltung).
- Im Gegensatz zum Kauf erfolgt eine gestreckte Liquiditätsbelastung (pay as you earn).
- Leasing eignet sich insbesondere für gewerbliche und handwerkliche Unternehmen im Bereich des Mittelstandes sowie für selbstständig Tätige.
Es gibt zwei unterschiedliche Vertragsarten bei Leasing:
Vollamortisationsvertrag
Unter Amortisation versteht man die planmäßige Tilgung einer Schuld. Beim Vollamortisationsvertrag werden die Anschaffungskosten, einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers, durch die Zahlungen der Leasingraten während der Vertragslaufzeit voll gedeckt.
Teilamortisationsvertrag
Beim Teilamortisationsvertrag werden die Anschaffungskosten, einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers, nicht durch die Zahlungen der Leasingraten während der Vertragslaufzeit gedeckt. Am Vertragsende verbleibt immer ein Restwert.
Unser Objektportfolio hat folgende Schwerpunkte:
- Pkw, Lkw, Omnibusse, Anhänger etc.
- Ver- und Bearbeitungsmaschinen
- Einrichtungen, medizinische Geräte und Objekte für den Bereich Erneuerbare Energien
- Büro- und Geschäftsausstattung
- Sonstige Objekte
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